Rechtsprechung
| BGH, 15.03.2011 - 5 StR 44/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 223 StGB; § 224 StGB; § 213 StGB
Gefährliche Körperverletzung; minder schwerer Fall; Provokation; Erörterungsmangel. - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfung der Voraussetzungen des Provokationstatbestandes der ersten Alternative des § 213 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei einer unmittelbar vor der Tat ausgehenden beträchtlichen Provokation
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Bei Feststellung von Provokationshandlungen durch Tatopfer muss auch bei Körperverletzungsdelikten ein minder schwerer Fall geprüft werden
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.07.2011 - 4 StR 340/11
Anstiftung zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefahr: …
Der Senat verweist die Sache entsprechend § 354 Abs. 3 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück, weil der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen und der die Zuständigkeit des Schwurgerichts begründende Tatvorwurf der Anstiftung zum versuchten Mord weggefallen ist (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 5 StR 44/11, BeckRS 2011, 06760; vgl. Urteil vom 7. September 1994 - 2 StR 264/94, NJW 1994, 3304, 3305, insoweit in BGHSt 40, 251 nicht abgedruckt). - BGH, 10.11.2011 - 5 StR 397/11
Unbegründete Revision; Absehen von der Auferlegung von Kosten und Auslagen.
Da sich das Verfahren nur noch gegen den erwachsenen Angeklagten K. richtet, ist eine allgemeine Strafkammer für zuständig zu erklären (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 5 StR 44/11 mwN).
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