Rechtsprechung
| BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64 |
Volltextveröffentlichungen
- verkehrslexikon.de
Zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung und seiner Berechnung bei fehlender Ersatzbeschaffung für das Unfallfahrzeug
Kurzfassungen/Presse (2)
- ra-frese.de (Kurzinformation)
Nutzungsausfall und Nutzungswille
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit eines Kraftfahrzeugs
Besprechungen u.ä.
- ajs-luftrecht.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Entschädigung für Nutzungsausfall privat genutzter Luftfahrzeuge (Dr. Christoph Klaas; VersR 1999, 799)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 45, 212
- NJW 1966, 1260
- DB 1966, 736
Wird zitiert von ... (71)
- BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07
Schadensrecht - Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Wohnmobils
Dies ergibt sich vor allem daraus, dass die Verfügbarkeit des Fahrzeugs innerhalb und außerhalb des Erwerbslebens geeignet ist, Zeit und Kraft zu sparen und damit das Fortkommen im allgemeinsten Sinn zu fördern (vgl. Senat, BGHZ 45, 212, 215; 56, 214, 215;… Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl. Kap. 3 Rn. 95 ff.;… MünchKomm/Oetker, BGB, 5. Aufl. § 249 Rn. 60 ff.;… Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl. vor § 249 Rn. 20 ff.;… Vieweg in: Staudinger/Eckpfeiler (2005) S. 380 f.;… Wussow/Karczewski, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. Kap. 41, Rn. 43).Auch für den Nutzungsausfallschaden gelten die schadensrechtlichen Grundsätze der subjektbezogenen Betrachtung des Schadens sowie des Bereicherungsverbots (Senatsurteile BGHZ 45, 212, 219 f.; 162, 161, 165 m.w.N. und Urteil vom 18. Dezember 2007 - VI ZR 62/07 - DAR 2008, 139).
So ist ein Nutzungsschaden nicht gegeben, wenn etwa wegen Erkrankung oder Ortsabwesenheit der allein für die Benutzung in Frage kommenden Person der Gebrauch des Fahrzeugs ohnehin nicht möglich war (Senat, BGHZ 45, 212, 219; Urteil vom 7. Juni 1968 - VI ZR 40/67 - VersR 1968, 803; BGHZ GSZ 98, 212, 220; BGHZ 40, 345, 353).
Auch hat der Geschädigte finanzielle Mittel zur Anschaffung und Haltung des Fahrzeugs eingesetzt, um den damit verbundenen "geldwerten" Vorteil zu erreichen (Senat, BGHZ 45, 212, 215; 55, 146, 149; 56, 214, 216; 89, 60, 63; 161, 151, 154).
Dass der Gebrauch eines Kraftfahrzeugs für den Benutzer daneben einen Gewinn an Bequemlichkeit bedeuten kann, steht bei der gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise nicht im Vordergrund, weil Anschaffung und Unterhalt eines Kraftfahrzeugs in erster Linie um des wirtschaftlichen Vorteils willen erfolgen, der in der Zeitersparnis liegt (vgl. Senat, BGHZ 45, 212, 215; 89, 60, 63; BGHZ 40, 345, 349).
Zwar kann es für die Annahme eines Vermögensschadens sprechen, wenn ein Markt für den betreffenden Gegenstand besteht und anerkannte Maßstäbe zur geldmäßigen Bemessung einer vorübergehend entzogenen Gebrauchsmöglichkeit zur Verfügung stehen (BGHZ 63, 393 ff.; 45, 212, 217; 86, 128).
Soll die in § 253 BGB getroffene Regelung nicht völlig ausgehöhlt werden, bedarf es der wertenden, auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigenden Abwägung im Einzelfall, ob nach der Verkehrsauffassung die Benutzbarkeit einer Sache als selbständiger Vermögenswert neben ihrem Substanzwert angesehen werden kann und ob deshalb die Beeinträchtigung der Gebrauchsmöglichkeit als solcher einen Vermögensschaden darstellt (Senat BGHZ 45, 212, 215 f.; BGHZ 63, 393; 76, 179; 86, 128, 131).
- BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03
Schadensrecht - Bemessung des merkantilen Minderwertes
a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß dem Eigentümer eines privat genutzten PKW, der durch einen Eingriff die Möglichkeit zur Nutzung verliert, grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfallschadens zusteht (vgl. Senatsurteile BGHZ 45, 212 ff.; 56, 214, 215 f.; GSZ BGHZ 98, 212 f.; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - NJW 1988, 484, 485 f.).Da bei der Nutzungsausfallentschädigung jedoch lediglich entgangene Gebrauchsvorteile für die "eigenwirtschaftliche Verwendungsplanung" zu ersetzen sind (Senatsurteil BGHZ 56, 214, 215; GSZ BGHZ 98, 212, 225), es also um Kompensation und nicht um die Wahrung des Integritätsinteresses geht, müssen die Mietpreise um die spezifisch die erwerbswirtschaftliche Nutzung betreffenden Wertfaktoren zuverlässig bereinigt werden (vgl. GSZ BGHZ 98, 212, 214, 225; Senatsurteile BGHZ 45, 212, 220 …und vom 3. Juni 1969 - VI ZR 27/68 - aaO, 829).
- BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84
Schadensersatz wegen entgangener Nutzungsmöglichkeit von beweglichen und …
a) Seit BGHZ 40, 345 (III. ZS) = NJW 1964, 542 und BGHZ 45, 212 = NJW 1966, 1260; BGHZ 56, 214 (VI. ZS) = NJW 1971, 1692 ist im Grundsatz anerkannt, daß der Eigentümer eines bei einem Unfall beschädigten Kraftfahrzeugs, insbesondere auch eines privat genutzten Personenkraftwagens, der ihm während der Reparaturdauer nicht zur Verfügung steht, auch dann einen pauschalierungsfähigen) Vermögensschaden erleidet, wenn er sich keinen Ersatzwagen beschafft und ihm hierdurch weder zusätzliche Kosten entstehen noch Gewinne entgehen (so zuletzt BGHZ 89, 60 (63) = NJW 1984, 722).Einen ersatzfähigen Vermögensschaden begründen hiernach weder die Vereitelung einer nur abstrakten Nutzungsmöglichkeit (BGHZ 45, 212 (219) = NJW 1966, 1260) noch die Beeinträchtigung der Dispositionsbefugnis (BGHZ 55, 146 (150) = NJW 1971, 796 - Jagdpachtfall; BGH, VersR 1974, 171); vielmehr sind nach dieser Rechtsprechung Nutzungsmöglichkeiten und Nutzungswille Voraussetzungen eines Vermögensschadens (BGHZ 45, 212 (219) = NJW 1966, 1260; BGH, NJW 1985, 2471 - Krankentransportwagen der Bundeswehr).
Der VI. Zivilsenat hat bei der Schadensberechnung den Brutto-Mietpreis für einen gleichwertigen Ersatzwagen zur Gewinnabwehr von allen Kostenanteilen bereinigt, die ein gewerblicher Vermieter auf den "eigentlichen Gebrauchswert" aufschlägt (BGHZ 45, 212 (220) = NJW 1966, 1260; BGHZ 56, 214 (218 f., 221) = NJW 1971, 1692); außerdem hat er einen Abzug für Eigenersparnis als berechtigt angesehen und die fiktiven Mietkosten für ein vergleichbares Fahrzeug nur noch als "Anhaltspunkt" bezeichnet (vgl. etwa BGH, NJW 1970, 1120).
Die dazu entwickelten Begründungen sind jedoch schon für den speziellen Bereich der Abwicklung von Kraftfahrzeugunfällen dogmatisch fragwürdig, jedenfalls aber nach der billigenswerten Tendenz neuerer Entscheidungen mehrerer Senate des BGH nicht über jenen Lebensbereich hinaus ohne weiteres verallgemeinerungsfähig (BGHZ 86, 128 (131) = NJW 1983, 444 - Wohnwagen; BGHZ 89, 60 (62 ff.) = NJW 1984, 722 - Motorsportboot; noch zurückhaltender bereits BGHZ 66, 277 (279 ff.) = NJW 1976, 1630: "Schon die dogmatischen Grundlagen der Rechtsprechung für die entsprechenden Gebrauchsmöglichkeiten eines Kraftfahrzeugs sind noch nicht endgültig gesichert, so daß eine Übertragung ihrer Ergebnisse auf andere Sachverhalte bedenklich erscheint.") aa) Schon in BGHZ 45, 212 (216) = NJW 1966, 1260 lag der Schwerpunkt der Begründung ("vor allem") auf dem Billigkeitsargument, daß es ein "unerfreuliches Ergebnis" wäre, wenn sich die Schädiger (und ihre Haftpflichtversicherer) durch unberechtigte Ablehnung des (transitorischen) Anspruchs auf Stellung eines Ersatzfahrzeugs oder auf Vorlage der Mietkosten (Naturalrestitution nach § 249 S. 1 bzw. S. 2 BGB) von jeglicher Verpflichtung zum Schadensersatz wegen entgegenstehender Gebrauchsvorteile befreien könnten.
Schon für den III. Zivilsenat (in BGHZ 40, 345 (349) = NJW 1964, 542), noch deutlicher aber für den VI. Zivilsenat (BGHZ 45, 212 (215) = NJW 1966, 1260; BGHZ 55, 146 (149) = NJW 1971, 796; BGHZ 56, 215 (216) = NJW 1971, 1692) ist die Erwägung ausschlaggebend gewesen - und gibt noch immer den Ausschlag -, "daß nach der heutigen Verkehrsauffassung der vorübergehende Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs deshalb als wirtschaftlicher Schaden zu werten ist, weil die Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs innerhalb und außerhalb des Erwerbslebens geeignet ist, Zeit und Kraft zu sparen, so daß die durch.
Der VI. Senat hat das Korrektiv der Fühlbarkeit übernommen (BGHZ 45, 212 (219) = NJW 1966, 1260).
Zunächst hat er "von oben herunter" gerechnet und den Brutto-Mietpreis für einen gleichwertigen Ersatzwagen von allen Kostenanteilen bereinigt, die ein gewerblicher Vermieter auf den "eigentlichen Gebrauchswert" aufschlägt (BGHZ 45, 212 (220) = NJW 1966, 1260; BGHZ 56, 214 (218 f., 221) = NJW 1971, 1692), also um den Unternehmergewinn, um allgemeine Betriebskosten und um das Betriebsrisiko; außerdem hat er einen Abzug für Eigenersparnis als berechtigt angesehen und danach die fiktiven Mietkosten für ein vergleichbares Fahrzeug nur noch als "Anhaltspunkt" bezeichnet (BGH, NJW 1970, 1120).
- BGH, 03.06.1969 - VI ZR 27/68
Berechnung des Nutzungsausfalls
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68
Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Grundsätze zum Nutzungsausfall
Sie heben hervor, daß sich eine zeitweise Unbenutzbarkeit der Sache auch in ihrem Verkaufswert niederschlage und - insbesondere in den Sätzen für ihre mietweise Überlassung - vom Markt anerkannte Maßstäbe für die Bewertung der Gebrauchsmöglichkeit zur Verfügung ständen (BGHZ 45, 212, 215, 217; 56, 214, 215 f; 63, 393, 397; 76, 179, 187; 86, 128, 131) und daß der Schädiger nicht entlastet werden dürfe, wenn der Geschädigte die im Verzicht auf den Gebrauch liegenden Entbehrungen auf sich nehmen (BGHZ 45, 212, 216; 56, 214, 215; 63, 393, 396; 70, 1^99, 204; 76, 179, 186; 86, 128, 132). - BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80
Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines …
Läßt sich das Maß der Beeinträchtigung eines Vermögensgutes nach objektiven Maßstäben geldlich bewerten, so ist die Berechtigung der Ersatzforderung nicht stets davon abhängig, daß eine das Gesamtvermögen erfassende Differenzrechnung eine ziffernmäßige Minderung des Vermögens ergibt (BGHZ 45, 212, 218; BGH, Urteil vom 4. März 1977 - V ZR 236/75 = NJW 1978, 262, 264 = WM 1977, 788, 790).Als Indiz für das Vorliegen eines Vermögensschadens ist gewertet worden, wenn ein Markt für den betreffenden Gegenstand besteht und anerkannte Maßstäbe zur geldmäßigen Bemessung einer vorübergehend entzogenen Gebrauchsmöglichkeit zur Verfügung stehen (Senatsurteil vom 12. Februar 1975 - VIII ZR 131/73 = BGHZ 63, 393; BGHZ 45, 212, 217).
Da sich Genußmöglichkeiten heute sehr weitgehend mit Geld erkaufen lassen, bedarf es, will man die in § 253 BGB getroffene Regelung nicht völlig aushöhlen, einer wertenden, auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigenden Abwägung im Einzelfall, ob nach der Verkehrsauffassung etwa die Benutzbarkeit einer Sache als selbständiger Vermögenswert neben ihrem Substanzwert angesehen werden kann und die Beeinträchtigung der Gebrauchsmöglichkeit damit einen Vermögensschaden darstellt (BGHZ 76, 179; BGHZ 74, 231; BGHZ 63, 393; BGHZ 45, 212; BGHZ 75, 366; BGHZ 66, 277).
Damit wird zugleich vermieden, daß ein Geschädigter, der von der ihm zustehenden Befugnis zur Beschaffung eines Ersatzwagens keinen Gebrauch macht oder - etwa weil ihm zunächst die finanziellen Mittel dazu fehlen - machen kann, gegenüber anderen Geschädigten ungerechtfertigt benachteiligt wird und damit dem Schädiger einen ihm nicht gebührenden Vorteil zukommen läßt (BGHZ 40, 345; 45, 212; 56, 214; 63, 393).
- BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08
Nutzungsausfallentschädigung bei Verkehrsunfall
Die allgemeine Anerkennung der Gebrauchsmöglichkeit eines PKW als Vermögensgut (vgl. hierzu Senat, BGHZ 45, 212, 215; 56, 214, 215; Urteil vom 10. Juni 2008 - VI ZR 248/07 - VersR 2008, 1086;… Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl. Kap. 3 Rn. 95 ff.;… MünchKomm/Oetker, BGB, 5. Aufl. § 249 Rn. 58 ff.;… Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl. vor § 249 Rn. 20 ff.; Vieweg in Staudinger/Eckpfeiler des BGB (2008) S. 412 f.;… Wussow/Karzcewski, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 41, Rn. 43) führt nicht dazu, dass jedwede Nutzungsbeeinträchtigung als Schaden auszugleichen wäre.Auch für den Nutzungsausfallschaden gelten die schadensrechtlichen Grundsätze der subjektbezogenen Schadensbetrachtung, des Wirtschaftlichkeitsgebots und des Bereicherungsverbots (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 45, 212, 219 f.; 162, 161, 164 f. m.w.N.).
- BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07
Schadensrecht - Nutzungsausfallentschädigung über veranschlagten Zeitraum hinaus
a) Dem Eigentümer eines privat genutzten PKW, der durch einen Schaden die Möglichkeit zur Nutzung verliert, steht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz für seinen Nutzungsausfall zu, wenn er zur Nutzung willens und fähig gewesen wäre (vgl. Senatsurteile, BGHZ 45, 212 ff.; 56, 214, 215 f.; 161, 151, 154; GSZ BGHZ 98, 212, 220; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - NJW 1988, 484, 485 f.). - BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09
Nebeneinander von Schadensersatz und Rücktritt?
Die Erstattung eines Nutzungsausfallschadens setzt voraus, dass der Geschädigte ohne das schädigende Ereignis zur Nutzung des Fahrzeugs willens und fähig gewesen wäre (BGHZ 45, 212, 219; 98, 212, 219 f.; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - VI ZR 62/07, NJW 2008, 915, Tz. 6). - BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75
Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs bei Beschädigung eines …
- OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07
Amtshaftung: Verweigerung der Anerkennung einer von einem anderen …
- BGH, 14.03.1985 - IX ZR 26/84
Haftung des Notars für unrichtige, steuerrechtlich nachteilige Beratung
- OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06
Haftpflicht - Angemessene Prüfungsfrist für Versicherung und Zinsen
- BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68
Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei …
- OLG Koblenz, 19.01.2004 - 12 U 1356/02
Ersatz von Nutzungsausfall bei Überlassung eines Kraftfahrzeugs an einen …
- BGH, 31.10.1974 - III ZR 85/73
Umfang des Schadensersatzes wegen vorübergehender Entziehung der Fahrerlaubnis …
- BGH, 10.10.1974 - VII ZR 231/73
Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei mangelhaften …
- BGH, 15.11.1983 - VI ZR 269/81
Motorsportboot - § 249 BGB, vorübergehender Verlust der …
- BGH, 15.12.1970 - VI ZR 120/69
Jagdpächter - § 823 Abs. 1 BGB, § 7 StVG, Gebrauchsmöglichkeit, …
- OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
Unfallschadensregulierung - Entschädigung bei Ausfall einer Harley-Davidson
- OLG Bremen, 03.04.2001 - 3 U 108/00
Schadensgeringhaltung bei Kraftfahrzeugschäden - erforderlicher Nutzungswille bei …
- OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04
Bemessung des Nutzungsausfalls nach Verkehrsunfall
- BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77
Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als …
- BGH, 14.05.1976 - V ZR 157/74
Entgehende Gebrauchsvorteile beim Schuldnerverzug
- BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77
Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden …
- BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80
GG Art. 116 Abs. 2; RuStAG § 13; RuStAG § 4; RuStAG § 5; RuStAG § 8
- BGH, 26.04.1979 - VII ZR 188/78
Baubetreuung: Unterlassene Darlehensbeschaffung
- BGH, 07.06.1968 - VI ZR 40/67
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Nutzungsausfalls
- BGH, 12.02.1975 - VIII ZR 131/73
Pelzmantel - § 463 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 253 BGB, …
- BGH, 11.01.1983 - VI ZR 222/80
Umfang des Schadensersatzes wegen entgangenen Urlaubs
- OLG München, 25.01.1990 - 24 U 266/89
Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung von Polizeifahrzeugen
- OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 1 U 50/11
Umfang der Nutzungsentschädigung für unfallbedingten Ausfall eines Oldtimers
- OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 1 U 50/11
Voraussetzungen und Umfang des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung
- BGH, 15.06.1983 - VIII ZR 131/82
Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsmöglichkeiten eines Kfz bei …
- BGH, 28.02.1980 - VII ZR 183/79
Schwimmbad: Entgangene Nutzung als Vermögensschaden?
- BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81
Umfang des Verzugsschadens bei Verzögerung der Herausgabe eines Kfz
- BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70
OWiG (1968) § 79 Abs. 3; StPO § 358 Abs. 2; StVG § 25
- BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 60.82
BGB § 249; SG § 7, § 24 Abs. 1 S. 1, 2
- BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 653/86
Schadenersatz wegen Betriebsblockade
- LG Rostock, 22.04.2009 - 1 S 276/08
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfall bei Verzögerung der …
- LG Dortmund, 09.07.2010 - 3 O 56/10
- BGH, 15.04.1966 - VI ZR 129/64
- BGH, 16.10.1973 - VI ZR 96/72
Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls
- BGH, 12.02.1975 - II ZR 131/73
- BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 417/86
Betriebsblockade im Zusammenhang mit einem Streik
- OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 23 U 138/01
Architekten & Ingenieure - Architekt haftet trotz Beiziehung v. Sonderfachleuten
- BVerwG, 12.10.1978 - 2 C 6.78
BGB § 254 Abs. 2, § 249; SGSG (i.d.F. vom 22.4.1969) (BGBl. I S. 313) …
- KG, 29.09.2005 - 12 U 235/04
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeld für eine HWS - Distorsion mit …
- OLG Hamm, 23.02.2006 - 28 U 164/05
Autokauf - Kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung
- BGH, 04.03.1977 - V ZR 236/75
- OLG Hamm, 11.04.2002 - 6 U 192/01
Unfallschadensregulierung - Reparatur nach Unfall: Bummeln lohnt sich nicht
- LG Koblenz, 19.11.2007 - 5 O 351/07
Nutzungsausfall - Kreditaufnahme nur angedroht - ein Fehler
- BGH, 14.06.1967 - VIII ZR 268/64
BGB § 556 § 249
- BGH, 28.01.1975 - VI ZR 143/73
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Nutzungsausfalls
- OLG Frankfurt, 28.12.1990 - 24 U 32/89
Werkvertrag - Prognoserisiko des Werkunternehmers
- OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10
Höhe des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung für einen längeren Zeitraum …
- BVerwG, 16.12.1988 - 6 C 35.86
- OLG München, 17.03.1992 - 5 U 6062/91
Verletzung der Schadensgeringhaltungspflicht durch einen Geschädigten
- OLG Düsseldorf, 17.12.2001 - 1 U 41/01
Zur Entschädigung wegen dreiwöchigen Nutzungsausfalls eines durch Verkehrsunfall …
- LG Frankfurt/Oder, 29.07.2010 - 15 S 49/10
Zur Notwendigkeit eines Interimsfahrzeugs bei langer Beschaffungsdauer nach …
- LG Saarbrücken, 07.06.2011 - 13 S 43/11
- BGH, 18.06.1979 - VII ZR 172/78
- OLG München, 25.04.1989 - 5 U 2473/88
BGB § 249
- VGH Baden-Württemberg, 25.07.2000 - 4 S 1587/98
Regressforderung des Dienstherrn - Nutzungsentschädigung für beschädigtes …
- LG Köln, 01.02.2011 - 9 S 378/10
Kein Nutzungsausfall für Krad bei Besitz eines Zweitfahrzeugs - keine fühlbare …
- LG Bielefeld, 14.12.2004 - 20 S 156/04
- LG Karlsruhe, 09.06.2005 - 5 S 151/04
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Mietwagenkosten bei …
- AG Unna, 27.05.2011 - 15 C 43/11
- AG Hilburghausen, 31.03.2004 - 22 C 450/03
- AG Köln, 03.03.2009 - 267 C 233/08
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