Rechtsprechung
   BGH, 15.04.2008 - 1 StR 167/08   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 67 StGB
    Unwirksame Beschränkung der Revision auf die Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs der neben der Maßregel verhängten Freiheitsstrafe; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (erforderlicher Hang; Symptomwert einzelner Taten).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 09.10.2012 - 1 StR 456/12  

    Unterbringung in einer Erziehungsanstalt (Zeitpunkt der Beurteilung; Anforderung

    Der Senat erkennt daher entsprechend § 354 Abs. 1 StPO auf den Wegfall der Maßregel (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 StR 167/08 mwN).
  • BVerfG, 06.12.2008 - 2 BvR 1082/08  

    (Unzulässige) Beschränkung der Revision auf die Anordnung des teilweisen

    Die Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH 1 StR 167/08 v. 15. April 2008 = HRRS 2008 Nr. 518), nach der die Beschränkung der Revision auf die Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs unwirksam sei, weil die Frage der Dauer des Vorwegvollzugs nicht losgelöst von der Frage der Anordnung der Maßregel beurteilt werden könne, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11  

    Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche

    Daher erkennt er entsprechend § 354 Abs. 1 StPO auf Wegfall der Unterbringungsanordnung (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 StR 167/08 mwN).
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