Rechtsprechung
   BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    Art 103 Abs. 3 GG; § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB; § 334 StGB; § 263 StGB; § 24 StPO
    Strafklageverbrauch bei Erwähnung des Sachverhalts in einer früheren Anklageschrift; Amtsträgereigenschaft eines durch privatrechtlichen Vertrag in die Vorbereitung einer öffentlichen Ausschreibung eingeschalteten Prüf- und Planungsingenieurs (funktioneller und organisatorischer Begriff des Amtsträgers); Bestechung; Submissionsbetrug; Befangenheit (Vorbefassung).

  • Alpmann Schmidt

    GG Art. 103 Abs. 3; StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2c, § 334

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der Stadtverwaltung tätigen freiberuflichen Prüfingenieurs

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 43, 96
  • NJW 1997, 3034
  • MDR 1997, 930
  • NStZ 1997, 540
  • NStZ 1998, 29 (Ls.)
  • StV 1997, 579
  • JR 1998, 71
  • NVwZ 1997, 1248 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (41)  

  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05  

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Da eine solche Beteiligung an Vorentscheidungen im nämlichen und in anderen damit zusammenhängenden Verfahren von Strafprozessordnung und Gerichtsverfassungsrecht ausdrücklich vorgesehen und vorausgesetzt wird, kann die Vorbefassung als solche - abgesehen von den in § 22 Nr. 4 und Nr. 5, § 23 und § 148a Abs. 2 Satz 1 StPO genannten Ausschließungstatbeständen - die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 3 Strafkammer 1, insoweit in BGHSt 43, 96 nicht abgedruckt).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn Äußerungen in früheren Urteilen nach der Sachlage unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über einen der jetzigen Angeklagten enthalten (BGHR StPO § 338 Nr. 3 Strafkammer 1, insoweit in BGHSt 43, 96 nicht abgedruckt) oder wenn ein Richter sich bei einer Vorentscheidung in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (vgl. BGH StV 2002, 116; NStZ 2005, 218).

    Die im vorangegangenen Verfahren unter maßgeblicher Mitwirkung des abgelehnten Richters getroffenen Festlegungen zum Tatbeitrag des Revisionsführers waren vom dortigen Verfahrensstoff nicht zweifelsfrei unbedingt erfordert (vgl. hierzu BGHR StPO § 338 Nr. 3 Strafkammer 1, insoweit in BGHSt 43, 96 nicht abgedruckt).

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98  

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Ausgehend hiervon hat das Landgericht im Ergebnis zu Recht auch den Betrug in seine Untersuchung und Urteilsfindung einbezogen, Zwar ist es fehlerhaft (vgl. BGHSt 11, 398; BGH NStZ-RR 1998.2351 Beschluß vom 20. Mai 1999 - 4 StR 718/98; a.A. allerdings Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 265 Rdn. 16; Arzt/Weber Strafrecht. BT, LH 2 Rdn. 206. Bewertungseinheit) davon ausgegangen, zwischen der schweren Brandstiftung und dem versuchten Betrug bestehe Tateinheit, so daß schon deshalb eine einheitliche prozessuale Tat vorliege (st. Rechtspr., vgl. nur BGHSt 29, 288-1 38, 37, 39 f.; 43, 96, 98).

    Dabei kommt es im Einzelfall darauf an, ob die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGHSt 2, 371, 374; 23, 141, 145; 29, 288, 293: 35, 14, 17; 36, 151, 154 f.; 41, 385, 388, 390; 43, 96, 99; 252, 255).

    Dies kann nicht unabhängig von den verletzten Strafbestimmungen beurteilt werden, die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich vielmehr unmittelbar aus den ihnen zugrundeliegenden Handlungen und Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (vgl. nur BGHSt 35, 14, 17; 41, 292, 297; 43, 96, 98).

  • BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07  

    Bankrott (Beihilfe); Untreue (Pflichtwidrigkeit und kommunalrechtliches

    Sie setzt voraus, dass der Betreffende über den Einzelfall hinaus mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betraut und in die behördliche Organisation eingebunden wird (vgl. BGHSt 43, 96, 105; 46, 310, 313).

    Sie setzt voraus, dass der Betreffende über den Einzelfall hinaus mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betraut und in die behördliche Organisation eingebunden wird (vgl. BGHSt 43, 96, 105; 46, 310, 313).

    Das Merkmal der Bestellung setzt seinem Wortsinn nach keinen förmlichen Akt voraus ( BGHSt 43, 96, 102 f. unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte).

    Sie beschreibt die Beauftragung einer Person mit der Erledigung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (vgl. BGHSt 43, 96, 101 ff.; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 4).

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  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 458/10  

    Vorlageverfahren (Fortbildung des Rechts); Amtsträger (Kassenarzt; Vertragsarzt;

    Es beschreibt die Beauftragung einer Person mit der Erledigung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (BGH, Urteile vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 101 ff.; vom 19. Juni 2008 25 26 27 - 3 StR 490/07, BGHSt 52, 290, 299; vom 9. Juli 2009 - 5 StR 263/08, BGHSt 54, 39, 42 f.).

    (dd) Soweit es weiter für erforderlich gehalten wird, dass die Bestellung zu einer über den einzelnen Auftrag hinausgehenden längerfristigen Tätigkeit führt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 105; zweifelnd etwa S/S-Eser, StGB, 28. Aufl., § 11 Rn. 20, 25 mwN), ist dieses Kriterium bei der auf Dauer angelegten Zulassung eines Vertragsarztes ohne Weiteres zu bejahen.

    Als Beauftragte gelten deshalb z.B. selbstständige Handelsvertreter (BGH, Urteil vom 27. März 1968 - I ZR 163/65, NJW 1968, 1572, 1573) oder ein freiberuflich tätiger Prüf- und Planungsingenieur (BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 105).

  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00  

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Entscheidend ist, daß für den Normadressaten deutlich wird, daß mit dem Auftrag besondere Verhaltenspflichten verbunden sind ( BGHSt 43, 96, 101 ff.).

    Entscheidend ist, daß für den Normadressaten deutlich wird, daß mit dem Auftrag besondere Verhaltenspflichten verbunden sind ( BGHSt 43, 96, 101 ff.; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 - Amtsträger 4).

  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08  

    Amtsträger; Bestechlichkeit; Befangenheitsgesuch wegen Fristsetzung zur Stellung

    aa) Das Merkmal der Bestellung setzt seinem Wortsinn nach keinen förmlichen Akt voraus (st. Rspr., vgl. nur - unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte - BGHSt 43, 96, 102 f. sowie BGHSt 52, 290, 299).

    Es beschreibt die Beauftragung einer Person mit der Erledigung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (vgl. BGHSt 43, 96, 101 ff.; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 4 und 14).

  • BGH, 11.07.2001 - 1 StR 576/00  

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit rechtswidrigen Preisabsprachen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht beim Eingehungsbetrug in Form des sog. Ausschreibungs- oder Submissionsbetrugs der Vermögensschaden in der Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Auftragssumme und dem Preis, der bei Beachtung der für das Auftragsvergabeverfahren geltenden Vorschriften erzielbar gewesen wäre ( BGHSt 38, 186, 190 ff. = NJW 1992, 921; BGH NJW 1995, 737 = wistra 1994, 346, 347; NJW 1997, 3034, 3038 = wistra 1997, 336, 340; a.A. Cramer in Schönke/Schröder StGB § 263 Rdn. 137a m.w.N.); der erzielbare Preis ist der erzielte Preis abzüglich der absprachegemäß bedingten Preisaufschläge.

    Solche sachfremden Rechnungsposten wären bei einer wettbewerbskonformen Preisbestimmung nicht in die Angebotssumme eingeflossen (vgl. BGH NJW 1997, 3034, 3038 = wistra 1997, 336, 340, insoweit in BGHSt 43, 96 nicht abgedruckt).

  • LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09  
    Auf diese Weise wird die mit der höheren Strafandrohung versehene Bestechlichkeit i.S.v. § 332 StGB ­ teilweise ­ von der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr abgegrenzt (vgl. BGHSt 43, 96).

    Eine Bestellung kann nur anerkannt werden, wenn die betroffene Person eine vergleichbare Stellung hat wie Beamte, Richter oder Personen, die in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen (vgl. BGHSt 43, 96).

    Die betroffene Person muss zum einen hinsichtlich ihrer Stellung als Amtsträger ausreichend gewarnt sein (vgl. BGHSt 43, 96, 101 ff.; BGHSt 46, 310 ­ zitiert nach juris ­ Rn. 33).

    Die Kammer verkennt nicht, dass die Rechtsprechung hierbei im Regelfall auch die über den einzelnen Auftrag hinausgehende längerfristige Tätigkeit für die öffentliche Verwaltung alleine als Bestellung hat ausreichen lassen (vgl. BGHSt 43, 96; BGHSt 52, 290 ­ zitiert nach juris ­ Rn. 25); BGH NJW 98, 2373).

  • BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05  

    Steuerrecht - Annahme von Schmiergeldzahlungen umsatzsteuerpflichtig?

    Mit diesem zusätzlichen Kriterium hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass die Erfüllung öffentlicher Aufgaben in derartigen Fällen allein eine Amtsträgerstellung nicht begründen kann, sondern der Betreffende durch organisatorische Eingliederung in die Behördenstruktur eine vergleichbare Stellung haben muss wie die in § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. a und b StGB genannten Beamten, Richter oder Personen, die in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen (vgl. BGHSt 43, 96, 104; Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 11 Rdn. 27).
  • BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02  

    Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den

    Dadurch wird aber kein anderes zusätzliches und selbständiges historisches Ereignis der Verurteilung zugrundegelegt (vgl. dazu BGHSt 16, 200 ff.; 43, 96 ff.; BGH StV 1981, 127, 128; NStZ 1995, 500).
  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03  

    Strafrecht - Auch Geschäftsführer einer GmbH kann Amtsträger sein

  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96  

    StGB § 30 Abs. 1 Satz 1, § 26, § 53 Abs. 1

  • BGH, 20.01.2000 - 4 StR 342/99  

    Bestechlichkeit; Unterlassen einer Diensthandlung; Amtsträger; Tatidentität;

  • OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 2 Ss 371/08  

    Falschbeurkundung im Amt: nicht erfolgte Zustellungen durch einen Privatmann, der

  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07  

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter

  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 490/07  

    Strafrecht - Amtsträgereigenschaft eines selbständigen Ingenieurs

  • BGH, 29.03.2012 - GSSt 2/11  

    Strafbarkeit von Vertragsärzten wegen Korruptionsdelikten (Verordnung von

  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97  

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechung eines freiberuflichen Bauingenieurs

  • BGH, 05.10.2001 - 2 StR 261/01  

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Abtrennung von Verfahrensteilen; Pflicht

  • BGH, 11.04.2007 - 5 StR 475/02  

    Unbegründetes Befangenheitsgesuch gegen Richter des BGH (Vorbefassung mit einer

  • BGH, 21.11.2000 - 1 StR 300/00  

    Vermögensschaden (Submissionsabsprachen); Betrug; Stoffgleichheit;

  • BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99  

    Versuch der Beteiligung am Mord; Strafklageverbrauch; Ne bis in idem; Begriff der

  • BGH, 19.12.1997 - 2 StR 521/97  

    Bestechung durch Zuwendungen an Bedienstete der Deutschen Gesellschaft für

  • BGH, 02.06.2005 - 5 StR 180/05  
  • BGH, 09.12.2010 - 3 StR 312/10  

    Sonstige Stelle (behördenähnliche Institution; verlängerter Arm des Staates;

  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97  

    BGH bestätigt Verurteilung eines Verwaltungsdirektors wegen Bestechlichkeit

  • BGH, 09.03.2000 - 4 StR 513/99  

    Erpresserischer Menschenraub; Vergewaltigung; Ablehnungsrüge; Zulässigkeit des

  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08  

    Bestechung; Amtsträgereigenschaft (Durchführung einer medizinisch-psychologischen

  • BGH, 20.05.1998 - 2 StR 76/98  

    StPO § 200, § 264

  • BGH, 13.12.2001 - 4 StR 363/01  

    Untreue; Begriff der prozessualen Tat; Beihilfehandlung (Zweifelsgrundsatz);

  • BGH, 01.02.2007 - 4 StR 474/06  

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Urteilsgründe; Beweiswürdigung:

  • OLG München, 22.01.2008 - 4St RR 194/07  

    Körperverletzung im Amt; mögliche Amtsträgereigenschaft von Lehrern an einer

  • OLG München, 19.02.2002 - 9 U 3318/01  

    Korruption am Bau - Folgen?

  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10  

    Verbrauch der Strafklage: Prozessuale Tateinheit bei Zusammentreffen des

  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 126/11  

    Reichweite der Nebenklagebefugnis (Tat im prozessualen Sinne); Anstiftung zum

  • OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 2 Ws 178/02  

    Betrug: Begehen durch Unterlassen der Aufklärung über für andere erbrachte

  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss 202/05  

    Verstoß gegen das Ausländergesetz; Urkundenfälschung; einheitliche Tat;

  • OLG Hamm, 18.01.2000 - 3 Ss 558/99  

    Betrug, mittelbare Falschbeurkundung, Anmeldung eines Kraftfahrzeuges, Vorlage

  • KG, 24.01.2008 - 3 Ws 66/07  
  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 3 Ss 488/00  

    Betrug, unberechtigte Gutschriften, Kontoeröffnung, rechtlicher Hinweis, gleiche

  • KG, 24.01.2008 - 1 AR 1590/06  

    Amtsträgereigenschaft einer Praktikantin der Berliner Feuerwehr;

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