Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2012 - 3 StR 121/12   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 46 StGB
    Betrug zum Nachteil einer Versicherung (Bestreiten der Tat in einem zivilrechtlichen Verfahren trotz rechtskräftig festgestellten Schuldspruchs; keine präjudizierende Wirkung der Feststellungen im Strafverfahren auf ein paralleles Zivilverfahren); keine Strafschärfung wegen zulässigen Verteidigungsverhaltens (Bestreiten).

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2012, 626



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BVerwG, 20.11.2012 - 2 B 56.12  

    Disziplinarklageverfahren; rechtliches Gehör; Hinweispflicht; außerdienstliche

    Dagegen ist eine Herabwürdigung von Zeugen, die keinen Bezug zur Tat aufweist, von dem Recht auf Verteidigung nicht mehr gedeckt (BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 21/01 - NStZ 2001, 419 ; Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03 - NStZ 2004, 616 , Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07 - NStZ 2007, 463; Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10 - NStZ 2010, 692 und vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12 - NStZ 2012, 626).
  • BGH, 29.08.2012 - 4 StR 322/12  

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (fehlende Feststellungen; strafschärfende

    Da der Angeklagte aber lediglich den Besitz von Haschisch und Marihuana zum Eigenkonsum eingeräumt, die Absicht der gewinnbringenden Veräußerung und damit den Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jedoch bestritten hat, durften ihm fehlende Schuldeinsicht und fehlende innere Abkehr von der Tat nicht zum Vorwurf gemacht werden (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12, StraFo 2012, 281; Beschluss vom 25. April 1997 - 3 StR 25/97, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 24 mwN; Senatsbeschluss vom 13. Juni 2000 - 4 StR 179/00, bei Pfister NStZ-RR 2000, 353, 362 mwN).
  • OLG Hamm, 26.06.2012 - 5 RVs 59/12  

    Strafzumessung, fehlende Reue, Unrechtseinsicht

    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung kann von einem bestreitenden Angeklagten keine Reue bzw. Unrechtseinsicht verlangt werden (vgl. Fischer, StGB, 59. Aufl., § 46 Rdnr. 50, BGH, Beschluss vom 15.05.2012 - 3 StR 121/12).
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