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   BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04   

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Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2004, 620



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 13.09.2006 - 2 StR 268/06  

    Alternativrüge (Aufklärungspflicht; Erörterungsmangel; hilfsweise erhobene

    Das Landgericht hat entsprechend den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 2004, 620 m.w.N.) ausführlich begründet, weshalb es im vorliegenden Fall von der Minderungsmöglichkeit wegen Versuchs (§§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB) keinen Gebrauch gemacht hat.
  • BGH, 01.02.2005 - 5 StR 529/04  

    Verurteilung wegen Totschlages bei einer Eifersuchtstat (Mord: Heimtücke,

    Zwar kann die Tötung einer Frau, um sie keinem anderen Partner zu überlassen, die Voraussetzungen niedriger Beweggründe erfüllen (vgl. nur BGH NStZ 2002, 540, 541 m.w.N.; BGH, Urteil vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04).
  • OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09  

    Diebstahl mit Waffen bei mitgeführtem Schraubenzieher: Intention des Täters zum

    Jedoch kommt den versuchsbezogenen Umständen wie der Nähe zur Tatvollendung, der Gefährlichkeit des Versuchs und der eingesetzten kriminelle Energie besonderes Gewicht zu (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4; BGH NStZ 2004, 620).
  • OLG Hamm, 28.03.2006 - 3 Ss 76/06  

    Strafzumessung; Versuch; Milderungsmöglichkeit; Anforderungen an die Begründung

    Erforderlich ist eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters, die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte einbezieht, wie die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuches sowie die eingesetzte kriminelle Energie (vgl. BGH NStZ 2004, 620 m.w.N.).
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