Rechtsprechung
   BGH, 15.07.2010 - IX ZR 180/09   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zum Abschluss eines verjährungshemmenden stillschweigenden Stillhalteabkommens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschluss eines stillschweigenden Stillhalteabkommens in der Steuerberaterhaftung; Beachtlichkeit der Verjährungseinrede eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters gegenüber einem Schadensersatzanspruch des Mandanten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerberater - Zum Abschluss eines stillschweigenden Stillhalteabkommens

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum verjährungshemmenden Stillhalteabkommen in der Steuerberaterhaftung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährung und Stillhalteabkommen in der Steuerberaterhaftung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beginn der Verjährung für fehlerhafte Steuerberatung erst mit Erlass des Steuerbescheids

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 15.07.2010, Az.: IX ZR 180/09 (Zum Abschluss eines stillschweigenden Stillhalteabkommens in der Steuerberaterhaftung)" von RA Rafael Meixner und RA/StB Dr. Uwe Schröder, original erschienen in: DStR 2010, 2214 - 2215.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2011, 208
  • ZIP 2011, 436
  • VersR 2011, 768
  • WM 2010, 1620
  • DB 2010, 1934



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 12.05.2011 - IX ZR 91/08  

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

    Zu den Voraussetzungen eines nach § 202 Abs. 1 BGB allein erheblichen Stillhalteabkommens in der Steuerberaterhaftung hat sich der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 15. Juli 2010 (IX ZR 180/09, WM 2010, 1620 Rn. 15) geäußert.
  • OLG Celle, 01.09.2010 - 3 U 47/10  

    Sekundärhaftung des Steuerberaters: Pflicht zum rechtzeitigen Hinweis auf eigene

    Diese sind dann als gegeben zu erachten, wenn der Steuerberater seinen Mandanten in der Weise von der Geltendmachung von Ersatzansprüchen abgehalten hat, dass er diesem gegenüber den Eindruck erweckt hat, er werde sich gegenüber seiner Inanspruchnahme nur mit Einwendungen in der Sache selbst verteidigen (vgl. BGH IX ZR 180/09 vom 15. Juli 2010).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2011 - 10 Sa 543/11  

    Ausschlussfrist; Darlegungslast; Einrede; unzulässige Rechtsausübung; Treu und

    Der Zweck der Verjährungsregelung verlangt, an diesen Einwand strenge Anforderungen zu stellen, so dass dieser einen groben Verstoß gegen Treu und Glauben voraussetzt (BGH Urteil vom 15.07.2010 - IX ZR 180/09 - DB 2010, 1934, m.w.N.).
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