Rechtsprechung
| BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88 |
Katzenkönig
§§ 25, 26 StGB, Abgrenzung mittelbare Täterschaft - Anstiftung - Mittäterschaft, § 17 StGB, vermeidbarer Verbotsirrtum
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
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- openjur.de
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- Alpmann Schmidt
StGB § 25
- opinioiuris.de
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Kurzfassungen/Presse (2)
- kellotat.com (Zusammenfassung)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB § 25
Besprechungen u.ä.
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Der Katzenkönig
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Der abergläubische Irrtum in seiner strafrechtlichen Irrelevanz" von Dr. Joachim Kretschmer, original erschienen in: JR 2004, 444 - 447.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 35, 347
- NJW 1989, 912
- MDR 1989, 79
- NStZ 1989, 176
- NStZ 1990, 32 (Ls.)
- StV 1989, 296
Wird zitiert von ... (26)
- BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre
Diese Begriffsbestimmung, die der Lehre vom Verantwortungsprinzip entspricht, ist in den genannten Entscheidungen indes nicht tragend ( BGHSt 35, 347, 351).In der Entscheidung BGHSt 35, 347 (Katzenkönig) schließlich hat der Bundesgerichtshof mittelbare Täterschaft bei einem - eingeschränkt - schuldhaft handelnden Tatmittler, der sich allerdings in einem vermeidbaren Verbotsirrtum befand, bejaht und zur Begründung ausgeführt, jedenfalls für Fälle der zu entscheidenden Art komme es nicht auf die Frage an, ob der Tatmittler schuldhaft handle, sondern auf die vom Täterwillen getragene objektive Tatherrschaft des Hintermannes.
- BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94
Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der …
bb) Die Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft ist in der Literatur insbesondere für die Fälle umstritten, in denen der Hintermann einen Verbotsirrtum des "Werkzeuges" ausnutzt (vgl. die Nachweise in BGHSt 35, 347, 351 ff. und bei Cramer aaO § 25 Rdn. 38).cc) Von dem in BGHSt 35, 347 entschiedenen Sachverhalt unterscheidet sich der vorliegende Fall allerdings insofern, als die Angeklagten Sch. und Dr. T. - wie sich den Feststellungen und den Strafzumessungserwägungen des Landgerichts entnehmen läßt - sich ihrerseits ebenfalls in einem Irrtum über das Verbotensein ihres Verhaltens befunden haben.
- BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04
Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der …
Die Begründung, mit der das Landgericht bei dem Angeklagten einen Anstiftervorsatz in bezug auf das tatbezogene Merkmal der Heimtücke (vgl. BGHSt 23, 103, 105; 25, 287, 289; 35, 347, 351) verneint hat, ist jedoch lückenhaft und läßt besorgen, daß das Landgericht insoweit einen unzutreffenden Maßstab zugrundegelegt hat.Das Landgericht hätte daher das täterbezogene Merkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe (vgl. BGHSt 22, 375, 378; 25, 287, 289; 35, 347, 351; BGH StV 1984, 69; Senatsurteil vom 13. Oktober 2004 - 2 StR 206/04) sowohl bei dem Haupttäter B. als auch beim Angeklagten näher prüfen und erörtern müssen und nicht ohne weitere Begründung ausschließen dürfen.
- BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
Mord (niedrige Beweggründe: Besitzdenken und rücksichtsloser Eigennutz); …
Die rechtsfehlerfreie Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB verlangt eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte einbezieht wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355 f.).a) Die rechtsfehlerfreie Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB verlangt eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte einbezieht wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355f.;… BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 5, 8, 9, 11 und 12).
- BGH, 16.08.2000 - 5 StR 286/00
Strafmilderung beim Versuch; Beendeter Versuch; Strafrahmenverschiebung; …
Nach der ständigen Rechtsprechung ist erforderlich, daß insbesondere die Nähe der Vollendung, die Gefährlichkeit des Versuches und die aufgewandte kriminelle Energie in die Abwägung einbezogen werden (BGHR StGB § 23 Abs. 2 - Strafrahmenverschiebung 4, 6, 9, 12).Nach der ständigen Rechtsprechung ist erforderlich, daß insbesondere die Nähe der Vollendung, die Gefährlichkeit des Versuches und die aufgewandte kriminelle Energie in die Abwägung einbezogen werden (BGHR StGB § 23 Abs. 2 - Strafrahmenverschiebung 4, 6, 9, 12).
- BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93
Umweltgefährdende Abfallbeseitigung; Täterschaft eines Amtsträgers, der …
Unter welchen Voraussetzungen die Begehung einer Straftat "durch einen anderen" vorliegt, ist ein offenes Wertungsproblem, bei dem die Übergänge fließend sind (vgl. BGHSt 35, 347, 353). - BGH, 06.06.1997 - 2 StR 339/96
BGH bestätigt drastische Strafen wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung
Entscheidend ist vielmehr - wie auch sonst bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme ob der Hintermann nicht nur Tatinteresse, sondern auch von Täterwillen getragene Tatherrschaft hat (vgl. BGHSt 40, 218, 235 f.; 35, 347, 353 jeweils m.w.N.). - BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89
Doppelverwertung bei Versuchsmilderung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08
Sicherungsbetrug nach verjährter Untreue (mitbestrafte Nachtat; Strafzumessung); …
Die Gefährlichkeit des Versuchs und die Nähe zur Tatvollendung sind aber ganz wesentliche Gesichtspunkte im Rahmen der Gesamtwürdigung, ob von der Strafmilderungsmöglichkeit der § 49 Abs. 1, § 23 Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 6, 8, 9, 11 und 12). - BGH, 12.12.2000 - 5 StR 294/00
Bedingter Tötungsvorsatz bei Bombenanschlägen; Vorsatz; Räuberische Erpressung; …
Die rechtsfehlerfreie Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB verlangt eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte einbezieht, wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355 f.;… BGHR StGB § 23 Abs, 2 - Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 8, 9 und 11). - BGH, 27.06.1996 - 4 StR 166/96
StGB § 52, § 242, § 23
- BGH, 07.11.2002 - 5 StR 401/02
Strafzumessung (Vermögensschaden beim Betrug; besonders schwerer Fall; …
- BGH, 29.10.1997 - 2 StR 280/97
StGB § 223a, § 212, § 213, § 52, § 32
- BGH, 05.07.2010 - 5 StR 84/10
Versuch; fakultative Strafmilderung (Gesamtschau; besonderes Gewicht …
- BGH, 12.12.1995 - 1 StR 571/95
StGB § 25, § 26, § 211; StPO § 53
- BGH, 14.01.1992 - 1 StR 700/91
- OLG Rostock, 11.07.2005 - 1 Ss 113/05
- BGH, 27.10.2010 - 2 StR 505/10
Rechtsfehlerhafte Beurteilung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit (Prüfung der …
- BGH, 23.09.1993 - 3 StR 430/93
- BGH, 31.10.1989 - 1 StR 525/89
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29 Abs. 3 Nr. 4, § 30 Abs. 1 …
- BGH, 12.07.1995 - 3 StR 366/95
StGB § 23; StPO § 60
- BGH, 22.09.1993 - 3 StR 430/93
- OLG München, 29.03.2010 - 5St RR (II) 79/10
Urkundenfälschung: Unerlaubte Einreise eines Asylbewerbers in das Bundesgebiet …
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.1991 - 2 A 10800/91
- BGH, 14.07.1989 - 4 StR 332/89
- OLG Köln, 12.09.2006 - 82 Ss 93/06
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