Rechtsprechung
   BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97   

Comic-Übersetzungen II

Neuauflagen von "Walt Disney's Lustigen Taschenbüchern", § 3 UrhG, § 31 Abs. 5 UrhG, Reichweite der Auslegungsregel, Anforderungen an die konkludente weitergehende Einräumung von Rechten bzw. Genehmigung zurückliegender Rechtsverstöße;

§ 242 BGB, keine Verwirkung bei Rechtsunkundigkeit;

(Hinweis zum Verfahrensfortgang: Nach Rückverweisung entscheidet das Kammergericht erneut gegen die Klägerin, auch diese Entscheidung hebt der BGH auf, Urteil vom 22.4.04, Az. I ZR 174/01, "Comic-Übersetzungen III")

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Comic-Übersetzungen werden durch das Urheberrecht geschützt

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 140
  • NJW-RR 2000, 997 (Ls.)
  • MDR 2000, 535
  • GRUR 2000, 144
  • DB 2000, 973
  • ZUM 2000, 160



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Wird zitiert von ... (50)  

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 174/01  

    Urheberrecht - Nutzungsrechte aufgrund Branchenübung

    Der Wille des Urhebers, dem Vertragspartner umfassende, über den unmittelbaren Vertragszweck hinausgehende Nutzungsrechte einzuräumen, kann sich aus einer Branchenübung nur dann ergeben, wenn sie Rückschlüsse auf einen entsprechenden objektivierten rechtsgeschäftlichen Erklärungswillen der Vertragsparteien erlaubt (im Anschluß an BGHZ 137, 387, 394; BGH GRUR 2000, 144, 146.

    Auf die Revision der Klägerin hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urt. v. 15.9.1999 - I ZR 57/97, GRUR 2000, 144 - Comic-Übersetzungen II).

    Der Senat hat bereits in seinem in dieser Sache ergangenen Urteil vom 15. September 1999 der Auffassung des Berufungsgerichts zugestimmt, daß es sich bei den Übersetzungen der Klägerin um persönliche geistige Schöpfungen handelt, die nach § 2 Abs. 2, § 3 UrhG Urheberrechtsschutz genießen (vgl. BGH GRUR 2000, 144 f. - Comic-Übersetzungen II).

    Dagegen kann die Einräumung von über den Vertragszweck hinausgehenden Nutzungsrechten nur angenommen werden, wenn ein entsprechender Parteiwille - und sei es nur aufgrund der Begleitumstände und des schlüssigen Verhaltens der Beteiligten - unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist (BGH GRUR 2000, 144, 145 - Comic-Übersetzungen II, m.w.N.).

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07  

    Talking to Addison

    Die Übersetzungen der Klägerin stellen, wie das Berufungsgericht von der Revision der Beklagten unbeanstandet angenommen hat, persönliche geistige Schöpfungen dar, die nach § 2 Abs. 2, § 3 Satz 1 UrhG Urheberrechtsschutz genießen (vgl. BGH, Urt. v. 15.9.1999 - I ZR 57/97, GRUR 2000, 144 f. - Comic-Übersetzungen II, m.w.N.).
  • BGH, 06.12.2004 - II ZR 394/02  

    Verfahrensrecht - Widerklage in Berufungsinstanz möglich?

    Eine Verwirkung des Widerrufsrechts scheidet schon deshalb aus, weil Darlehensnehmer erst durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2001 (aaO) über die Berechtigung eines Widerrufs nach dem Haustürwiderrufsgesetz verbindlich in Kenntnis gesetzt wurden (vgl. BGH, Urt. v. 15. September 1999 - I ZR 57/97, NJW 2000, 140, 142).
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