Rechtsprechung
   BGH, 15.09.2010 - XII ZB 268/10   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • NWB SteuerXpert START

    FamFG § 158

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf eine Pauschalgebühr für jedes betreute Kind bei Bestellung eines Verfahrensbeistands in einem Kindschaftsverfahren für mehrere Kinder; Entstehung des Vergütungsanspruches eines Verfahrensbeistands bereits bei Tätigwerden in irgendeiner Weise im Kindesinteresse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Gebühr für Verfahrensbeistand in Kindschaftsverfahren

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)
  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
  • lto.de (Kurzinformation)

    Die Pauschalgebühr des Verfahrensbeistandes fällt für jedes betreute Kind an, sobald er in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig wird

Sonstiges (3)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 15.09.2010, Az.: XII ZB 268/10 (Doppelte Pauschalgebühr bei Bestellung des Verfahrensbeistands für mehrere Kinder)" von der Redaktion der AGS, original erschienen in: AGS Beilage 2011, 26 - 27.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 15.09.2010, Az.: XII ZB 268/10 (FamFG § 158 VII S. 2, 158 VII S.3)" von Vors. RiOLG Eberhard Stößer, original erschienen in: FamRZ 2010, 1976.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 15.09.2010, Az.: XII ZB 268/10 (Pauschalgebühr für Verfahrensbeistand im Kindschaftsverfahren)" von RiAG Dr. Wolfgang Viefhues, original erschienen in: FamRZ 2010, 2064 - 2065.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2010, 3449
  • FGPrax 2010, 290 (Ls.)
  • FamRZ 2010, 1896
  • FamRZ 2010, 2064
  • Rpfleger 2011, 154



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 01.08.2012 - XII ZB 456/11  

    Familienrecht - Vergütung des Verfahrensbeistands

    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Verfahrensbeistand in einem Kindschaftsverfahren, in dem er für mehrere Kinder bestellt ist, für jedes der von ihm betreuten Kinder die Pauschalgebühr nach § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG erhält (s. etwa Senatsbeschlüsse BGHZ 187, 40 = FamRZ 2010, 1891 und vom 15. September 2010 - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896).

    Den Gesetzesmaterialien ist nicht zu entnehmen, dass der Gesetzgeber mit der Norm des § 158 Abs. 7 FamFG die Vergütung des Verfahrensbeistands jeweils nur auf das Verfahren beziehen wollte (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2010 XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896 Rn. 15).

    Es genügt jedoch, dass der Verfahrensbeistand in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist (Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2011 - XII ZB 400/10 - FamRZ 2011, 558 Rn. 7 und vom 15. September 2010 - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896 Rn. 30).

    Da sich der Gesetzgeber für eine pauschalierte Vergütung des Verfahrensbeistands und damit gegen eine aufwandsbezogene Entschädigung im Sinne von § 277 FamFG entschieden hat, ist es für das Entstehen der Vergütungspauschale unerheblich, in welchem Umfang der Verfahrensbeistand bereits tätig geworden ist (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896 Rn. 30).

  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 400/10  

    Familienrecht - Entstehen des Vergütungsanspruchs für Verfahrensbeistand

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 15. September 2010 (XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896) entschieden, dass Voraussetzung für den Vergütungsantrag nicht der Abschluss des jeweiligen Rechtszugs ist.

    Es genügt jedoch, dass der Verfahrensbeistand "in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist" (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896 Rn. 30).

    Demgegenüber entsteht die - mit der Vergütung des Verfahrensbeistandes eher vergleichbare - Verfahrensgebühr, die der Rechtsanwalt "für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information" erhält (s. Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 2 der Anlage 1 zum RVG), (ebenfalls) bereits dann, wenn der Rechtsanwalt von einer Partei zum Verfahrensbevollmächtigten bestellt worden ist und eine unter die Verfahrensgebühr fallende Tätigkeit ausgeübt hat, also im Regelfall mit der Entgegennahme der ersten Information (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896 Rn. 31).

  • OLG Celle, 07.08.2012 - 10 UF 158/12  

    Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs für den Verfahrensbeistand im

    Die Gebühr ist, wie zwischenzeitlich höchstrichterlich anerkannt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 268/10, FamRZ 2010, 1896f.), für jedes vom Verfahrensbeistand vertretene Kind zu zahlen.

    Weiter dient es der wirtschaftlichen Absicherung des Verfahrensbeistandes, dass die Pauschalvergütung, wie höchstrichterlich entschieden (BGH, Beschluss vom 15. September 2010, a.a.O., Rn. 22 f.), für jedes Kind, für das der Verfahrensbeistand tätig geworden ist, gesondert anfällt.

    Indes genügt für ein Tätigwerden im Kindesinteresse im Sinne von § 158 Abs. 7 S. 2 FamFG noch nicht die bloße Entgegennahme des Bestellungsbeschlusses (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2010, a.a.O., Rn. 30).

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  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 486/10  

    Verfahrensrecht - Vergütung eines Verfahrensbeistandes in mehreren Verfahren

    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Verfahrensbeistand in einem Kindschaftsverfahren, in dem er für mehrere Kinder bestellt ist, für jedes der von ihm betreuten Kinder die Pauschalgebühr nach § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG erhält (Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 -XII ZB 209/10 -FamRZ 2010, 1891; - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896; - XII ZB 260/10 und XII ZB 289/10 - jeweils [...]).

    Da es sich insoweit jeweils um Pauschalgebühren handelt, kommt es auf die Frage, welchen Aufwand der Verfahrensbeistand bei seiner Tätigkeit hatte, entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde nicht an (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896 Rn. 30).

  • BGH, 17.11.2010 - XII ZB 478/10  

    Anspruch eines Verfahrensbeistands auf zwei Vergütungen bei dem i.R.d.

    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Verfahrensbeistand in einem Kindschaftsverfahren, in dem er für mehrere Kinder bestellt ist, für jedes der von ihm betreuten Kinder die Pauschalgebühr nach § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG erhält (Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 209/10 - FamRZ 2010, 1893; - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896; - XII ZB 260/10 und XII ZB 289/10 - juris).
  • OLG Brandenburg, 14.03.2011 - 9 WF 15/11  
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung erhält der Verfahrensbeistand in einem Kindschaftsverfahren, in dem er für mehrere Kinder - wie hier - bestellt ist, für jedes der von ihm betreuten Kinder die Pauschalgebühr nach § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG (BGH, Beschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 209/10 - FamRZ 2010, 1891; - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896; - XII ZB 260/10 und XII ZB 289/10 - jeweils juris).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung reicht hierfür allein die Entgegennahme des Bestellungsbeschlusses nicht aus (BGH, FamRZ 2010, 1896. Es genügt jedoch, dass der Verfahrensbeistand in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist (BGH, a.aO.).

  • OLG Brandenburg, 11.03.2011 - 9 WF 15/11  

    Voraussetzungen der erhöhten Fallpauschale gem § 158 Abs. 4 S. 3 FamFG

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung erhält der Verfahrensbeistand in einem Kindschaftsverfahren, in dem er für mehrere Kinder - wie hier - bestellt ist, für jedes der von ihm betreuten Kinder die Pauschalgebühr nach § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG (BGH, Beschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 209/10 - FamRZ 2010, 1891; - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896; - XII ZB 260/10 und XII ZB 289/10 - jeweils juris).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung reicht hierfür allein die Entgegennahme des Bestellungsbeschlusses nicht aus (BGH, FamRZ 2010, 1896. Es genügt jedoch, dass der Verfahrensbeistand in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist (BGH, a.aO.).

  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 496/10  

    Familienrecht - Vergütung für Verfahrensbeistand

    Der Senat hat bereits in seinen grundlegenden Beschlüssen vom 15. September 2010 entschieden, dass der Verfahrensbeistand in einem Kindschaftsverfahren, in dem er für mehrere Kinder bestellt ist, für jedes der von ihm betreuten Kinder die Pauschalgebühr nach § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG erhält (Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 -XII ZB 209/10 -FamRZ 2010, 1893; - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896; - XII ZB 260/10 - und - XII ZB 289/10 - jeweils [...]).
  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 376/10  

    Familienrecht - Fallpauschale für Verfahrensbeistand jedes einzelnen Kindes?

    Der Senat hat bereits in seinen grundlegenden Beschlüssen vom 15. September 2010 entschieden, dass der Verfahrensbeistand in einem Kindschaftsverfahren, in dem er für mehrere Kinder bestellt ist, für jedes der von ihm betreuten Kinder die Pauschalgebühr nach § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG erhält (Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 -XII ZB 209/10 -FamRZ 2010, 1893; - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896; - XII ZB 260/10 - und - XII ZB 289/10 - jeweils [...]).
  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 477/10  

    Familienrecht - Vergütung für Verfahrensbeistand

    Nachdem der Senat in seinen Beschlüssen vom 15. September 2010 (XII ZB 209/10 - FamRZ 2010, 1891; - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896; - XII ZB 260/10 und XII ZB 289/10 - jeweils [...]) entschieden hatte, dass die Vergütung des Verfahrensbeistands für jedes Kind, für das er bestellt ist, gesondert zu gewähren ist, hat der Beteiligte zu 3 seine Rechtsbeschwerde zurückgenommen.
  • OLG Hamm, 25.10.2010 - 6 WF 130/10  

    Höhe der Vergütung des Verfahrensbeistandes bei Vertretung mehrerer Kinder

  • OLG München, 24.11.2011 - 11 WF 2054/11  

    Sorgerechtsregelungsverfahren: Fortwirkung der Bestellung eines

  • OLG München, 30.07.2012 - 11 WF 1138/12  

    Vergütung des Verfahrensbeistands des minderjährigen Kindes: Bestellung für

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