Rechtsprechung
| BGH, 15.10.2008 - IV ZR 164/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
VBLS § 36 Abs. 3; VBLS a.F. § 44a; GG Art. 3 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit der Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von einem endgehaltsbezogenen Gesamtversorgungssystem auf ein auf dem Erwerb von Versorgungspunkten beruhendes Betriebsrentensystem
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe, 14.11.2006 - 2 C 375/05
- LG Karlsruhe, 04.05.2007 - 6 S 56/06
- BGH, 15.10.2008 - IV ZR 164/07
Wird zitiert von ... (2)
- LG Karlsruhe, 21.08.2009 - 6 O 130/04
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Nichtberücksichtigung von …
Der - hilfsweise - Antrag des Klägers festzustellen, dass die von der Beklagten gemäß ihrer Satzung erteilte Startgutschrift den Wert der von dem Kläger bis zum 31. Dezember erlangten Anwartschaften auf die zu leistende Betriebsrente nicht verbindlich festlegt, ist begründet (sub. 3 und 4 - vgl. zusammenfassend auch BGH, Urteil vom 15. Oktober 2008, IV ZR 164/07, recherchiert in juris)). - AG Pforzheim, 28.05.2008 - 2 C 124/08 Dies gilt umso mehr, als die dortige Berechnung sich auf den Wohnsitz des Klägers und mithin auf das Postleitzahlengebiet 753 bezieht, richtiger Weise jedoch das Preisniveau an dem Ort maßgeblich ist, an dem das Fahrzeug angemietet wurde (BGH, Urteil vom 11.03.2008, IV ZR 164/07) und damit das Postleitzahlengebiet 751, bei dem die einzelnen Preise noch höher liegen.
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