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   BGH, 15.11.1982 - II ZR 27/82   

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https://dejure.org/1982,1302
BGH, 15.11.1982 - II ZR 27/82 (https://dejure.org/1982,1302)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1982 - II ZR 27/82 (https://dejure.org/1982,1302)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1982 - II ZR 27/82 (https://dejure.org/1982,1302)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aktiengesellschaft - Aufsichtsrat - Vorsitzender - Passivlegitimation - Abschlußprüfungsberichte - Einsichtnahme

Papierfundstellen

  • BGHZ 85, 293
  • NJW 1983, 991
  • ZIP 1983, 55
  • MDR 1983, 377
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 174/80

    Begriff des festzustellenden Rechtsverhältnisses; Feststellung der Nichtigkeit

    Auszug aus BGH, 15.11.1982 - II ZR 27/82
    Für den Feststellungsantrag ist die Gesellschaft die richtige Bekl. Denn ein unmittelbares Rechtsverhältnis, aus dem der Kl. einen etwaigen, auf seiner Rechtsstellung als Aufsichtsratmitglied beruhenden Anspruch auf Zulassung eines Sachverständigen seiner Wahl zum Einblick in die Prüfungsberichte herleiten könnte, besteht nur zwischen ihm und der Bekl. zu 2 (vgl. zur Feststellung der Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen: BGHZ 83, 144 (146) = NJW 1982, 1528; zur Aktionärsklage: BGHZ 83, 122 (134) = NJW 1982, 1703).
  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 102/81

    Zur Zulässigkeit von Regelungen für Ausschüsse des Aufsichtsrats einer AG

    Auszug aus BGH, 15.11.1982 - II ZR 27/82
    Für den Feststellungsantrag ist die Gesellschaft die richtige Bekl. Denn ein unmittelbares Rechtsverhältnis, aus dem der Kl. einen etwaigen, auf seiner Rechtsstellung als Aufsichtsratmitglied beruhenden Anspruch auf Zulassung eines Sachverständigen seiner Wahl zum Einblick in die Prüfungsberichte herleiten könnte, besteht nur zwischen ihm und der Bekl. zu 2 (vgl. zur Feststellung der Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen: BGHZ 83, 144 (146) = NJW 1982, 1528; zur Aktionärsklage: BGHZ 83, 122 (134) = NJW 1982, 1703).
  • BGH, 05.06.1975 - II ZR 156/73

    Schweigepflicht der Aufsichtsratsmitglieder

    Auszug aus BGH, 15.11.1982 - II ZR 27/82
    Indem der Senat den Kl. auf eine vorrangige Inanspruchnahme der im Aufsichtsrat selbst gebotenen Beratungsmöglichkeiten verweist, setzt er sich nicht in Widerspruch zu seinem in BGHZ 64, 325 = NJW 1975, 1412, abgedruckten Urteil.
  • RG, 11.05.1926 - III 265/25

    Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 15.11.1982 - II ZR 27/82
    Hierfür ist eine Feststellungsklage die geeignete Klageform (vgl. RGZ 113, 410).
  • BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92

    Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen - Diskriminierung der

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß die Klage eines Aufsichtsratsmitgliedes auf Feststellung der Nichtigkeit eines Aufsichtsratsbeschlusses gegen die Gesellschaft zu richten ist, weil der Aufsichtsrat den Beschluß als ihr Organ gefaßt hat und sie durch die von ihm getroffene Entscheidung und deren weitere Folgen berechtigt und verpflichtet werden kann (vgl. BGHZ 64, 325 (nur implicite) sowie vor allem BGHZ 83, 144, 146 u. BGHZ 85, 293, 295).

    So entspricht es nicht nur der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 64, 325; 83, 144; 85, 293).

    Zur Begründung beruft sich diese Auffassung auf das auch bei Aufsichtsratsbeschlüssen bestehende Bedürfnis nach Rechtssicherheit, dem die herkömmliche Ansicht, die von der grundsätzlichen Nichtigkeit aller inhaltlich oder verfahrensmäßig fehlerhaften Beschlüsse ausgeht (vgl. KK/Mertens aaO § 108 Rdn. 61 ff.; Geßler in Geßler/Hefermehl aaO § 108 Rdn. 67 ff.; Meyer-Landrut in GroßKomm. z. AktG aaO § 108 Anm. 6 ff.; Hoffmann-Becking in MünchHdB. AG, 1988, § 31 Rdn. 97) und die auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats zugrunde liegt (BGHZ 83, 144, 146; 85, 293, 295), nicht hinreichend Rechnung tragen könne.

  • BGH, 20.03.2018 - II ZR 359/16

    Beauftragung eines besonderen Sachverständigen durch den Aufsichtsrat im Namen

    Soweit demgegenüber vertreten wird, dass der Aufsichtsrat sich bei dem Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben selbst verpflichtet (Godin/Wilhelmi, AktG, 4. Aufl., § 109 Anm. 5), gilt dies jedenfalls nicht für solche Fälle, in denen - wie hier - der Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Organ der Gesellschaft tätig geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1982 - II ZR 27/82, BGHZ 85, 292, 295).
  • BGH, 15.11.1993 - II ZR 235/92

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit des Jahresabschlusses einer AG; Nichtigkeit von

    Wie der Senat in Bestätigung seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGHZ 83, 144, 146; 85, 293, 295; auch 47, 341, 346) mit Urteil vom 17. Mai 1993 (II ZR 89/92, ZIP 1993, 1079, 1080 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) unter Ablehnung entgegenstehender Ansichten in Rechtsprechung und Schrifttum entschieden hat, sind die für fehlerhafte Hauptversammlungsbeschlüsse geltenden Vorschriften der §§ 241 ff. AktG auf mangelhafte Aufsichtsratsbeschlüsse nicht entsprechend anwendbar.
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 16/14

    Haftung des Aufsichtsrats einer AG wegen unterlassener Prüfung des

    So hat der Aufsichtsrat anhand des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts des Vorstands die Geschäftsführung zu überprüfen und in diesem Zusammenhang auch den Abschlussprüfungsbericht heranzuziehen (BGH, Urteil vom 15.11.1982 - II ZR 27/82, Rz. 16).
  • OLG Köln, 26.04.1985 - 24 W 54/84

    Anspruch eines Gesellschafters einer GmbH gegen die Gesellschaft auf Einsicht in

    cc) Die hier dargelegte Auffassung des Senats weicht nicht von der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs in der "H" - Entscheidung BGHZ 85, 293 ab.

    Zu der Entscheidung BGHZ 85, 293 hat der Senat bereits oben unter 1) Stellung genommen.

  • FG Münster, 26.01.2017 - 5 K 1419/16

    Leitender Angestellter der Konzernmutter, der als Aufsichtsratsmitglied in eine

    Für die Weisungsfreiheit spricht auch die jedes Aufsichtsratsmitglied persönlich treffende Verantwortlichkeit und Haftung gemäß § 116 Aktiengesellschaft i. V. m. § 93 Aktiengesetz (BGH Urteile vom 5.6.1975, II ZR 23/74, BGHZ 64, 325, 331; vom 15.11.1982, II ZR 27/82, BGHZ 85, 293, 295; vom 25.2.1982, II ZR 123/81, BGHZ 83, 106, 113; vom 26.3.1984, II ZR 171/83, BGHZ 90, 38, 398).
  • BGH, 28.11.1988 - II ZR 57/88

    Prozeßführungsbefugnis einzelner Mitglieder des Aufsichtsrats einer

    Eine gegenteilige Betrachtungsweise ergibt sich - anders, als die Revision meint - auch nicht daraus, daß jedem einzelnen Mitglied des Aufsichtsrats gemäß § 116 AktG eine eigenverantwortliche Amtsausübung obliegt (vgl. dazu BGHZ 85, 293, 295).
  • OLG Frankfurt, 18.11.2010 - 5 U 110/08

    Aktiengesellschaft: Schadenersatzansprüche gegen einen Vorstandsvorsitzenden

    Jedes Aufsichtsratsmitglied muss die Mindestkenntnis und Fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die zum Verständnis oder zur Beurteilung aller normalen Geschäftsvorgänge erforderlich sind (Mindeststandard - BGH NJW 1983, 991).
  • OLG Rostock, 30.05.2008 - 1 U 36/08

    Haftung von Organmitgliedern einer Sparkasse; Widerklage: Schadenersatzanspruch

    Die Verwaltungsratsmitglieder müssen diejenigen Mindestkenntnisse und -fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die notwendig sind, "um alle normalerweise anfallenden Geschäftsvorgänge ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können" (BGHZ 85, 293, 295 f. [für den Aufsichtsrat einer AG]).
  • OLG Stuttgart, 25.05.2022 - 20 U 76/21

    Zulässigkeit der ständigen Teilnahme eines Ehrenmitglieds an

    Mit diesem Gebot der persönlichen und eigenverantwortlichen Amtsausübung ist es nicht vereinbar, dass einzelne Mitglieder ebenso wie der Aufsichtsrat als Gesamtorgan zu den Sitzungen einen ständigen Berater hinzuziehen, weil hierdurch nicht nur die Vertraulichkeit leiden könnte, sondern vor allem die Gefahr besteht, dass die vom Aufsichtsrat in eigener Verantwortung zu treffenden Entscheidungen entgegen § 111 Abs. 6 AktG zu stark nach außen verlagert werden (so bereits BGH, Urt. v. 15.11.1982 - II ZR 27/82, Rz. 10 f. bei juris).
  • LG Bonn, 22.01.2008 - 11 O 38/03

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Aufsichtspflicht als

  • LG Düsseldorf, 19.07.1994 - 10 O 526/93

    Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Aufsichtsratsbeschlusses;

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