Rechtsprechung
| BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 52 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 52 Abs. 3 StPO; § 81c Abs. 3 Satz 2 StPO
Einwilligungsberechtigter Personenkreis beim Untersuchungsverweigerungsrecht eines verstandesunreifen Angehörigen; grundsätzlich keine Verwertung der Ergebnisse bei Einwilligung ohne vorherige Belehrung (Ausnahme bei sicherer Aussage nach Belehrung). - Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 40, 336
- NJW 1995, 1501
- MDR 1995, 401
- NStZ 1995, 198
- StV 1995, 171
- StV 1995, 625 (Ls.)
- JR 1996, 75
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
Pflicht zur Eröffnung des Tatvorwurfs (Täuschung; kriminalistische List; …
Dieser Gesichtspunkt, der sich insbesondere dann auswirkt, wenn der Vernommene das Recht, über das er nicht ordnungsgemäß belehrt wurde, trotzdem kannte (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11 ; Urteil vom 10. August 1994 - 3 StR 53/94 ; Urteil vom 15. November 1994 - 1 StR 461/94 mwN), kommt auch hier zum Tragen. - BGH, 02.06.1998 - 1 StR 248/98
StPO § 52
Zur fehlenden Belehrung der gesetzlichen Vertreterin gemäß § 52 Abs. 3 StPO - auf die es hier nicht mehr ankommt - vgl. für den Fall "kundiger" gesetzlicher Vertreter BGHSt 40, 336, 339. - BGH, 18.01.1995 - 3 StR 596/94
StPO § 52, § 337
Nach den Umständen des Falles, insbesondere im Hinblick darauf, daß die Zeugin und Nebenklägerin Astrid V. durch ihren Amtsvormund und ihren Prozeßvertreter sach- und rechtskundig beraten war und nach eigenem Vorbringen des Beschwerdeführers "hinsichtlich aller weiteren von der Verteidigung beantragten Untersuchungen ... ihre Mitwirkung verweigert hat", kann der Senat ausschließen, daß die Zeugin nach förmlicher richterlicher Belehrung von ihrem Untersuchungsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1994 - 1 StR 461/94 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt; ferner BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1994 - 2 StR 635/94).
