Rechtsprechung
| BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 2 GG; § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 177 Abs. 3 Nr. 1 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; § 25 Abs. 2 StGB
Mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (einschränkende Auslegung bei mangelnder Beweglichkeit; Selbstschussanlage); Bestimmtheitsgrundsatz (Wortlautgrenze; entgegenstehende teleologische Erwägungen des Gesetzgebers); Grenze der sukzessiven Mittäterschaft (Exzess eines Mittäters). - lexetius.com
BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- strafrecht-online.de
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
Auslegung des Tatbestandsmerkmals "mit sich führen" in § 30a Abs. 2 Nr. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - "Mit sich führen" einer als Selbstschussanlage fest montierten Kleinkaliberpistole - Grenzen der Auslegung strafrechtlicher Bestimmungen zum Nachteil des Angeklagten - NWB SteuerXpert START
BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
Definition des "Mit-Sich-Führens" - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 15.09.2007, Az.: 4 StR 435/07 (Mitsichführen einer Waffe im strafrechtlichen Sinn)" von VRiOLG/ VRiBayObLG a.D. Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, original erschienen in: JA 2008, 310.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Das Mitsichführen von Waffen - sogar bei ortsfesten "Selbstschussanlagen"?" von Dr. Dorothea Magnus, LL.M., original erschienen in: JR 2008, 410 - 414.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 52, 89
- NJW 2008, 386
- NStZ 2008, 286
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 16.10.2008 - 4 StR 465/08
Vergewaltigung (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeuges oder Mittels: …
"Bei sich führen" kann der Täter als Werkzeug oder Mittel im Sinne des § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB wie beim Tatbestandsmerkmal "mit sich führen" in § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG nur bewegliche Tatmittel (vgl. BGHSt 52, 89)."Bei sich führen" kann der Täter nämlich, wie beim Tatbestandsmerkmal "mit sich führen" in § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, nur bewegliche Tatmittel (vgl. BGHSt 52, 89).
- BGH, 12.12.2012 - 5 StR 574/12 Für § 250 StGB wird dies zusätzlich daraus deutlich, dass gefährliche Werkzeuge im Sinne der Vorschrift "bei sich geführt" werden können müssen (§ 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB; vgl. zu dem sinngleichen Merkmal in § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG auch BGH, Urteil vom 15. November 2007 - 4 StR 435/07, BGHSt 52, 89, 92 ff.).
- BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit; …
b) Bewaffnetes Handeltreiben nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG setzt voraus, dass der Täter die Schusswaffe oder den Gegenstand bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass er sich ihrer jederzeit bedienen kann (BGH, Urteil vom 15. November 2007 - 4 StR 435/07, BGHSt 52, 89; Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8).
- LG Arnsberg, 06.06.2008 - 2 KLs 262 Js 775/07
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben in nicht geringer Menge durch …
Beim unerlaubten Anbau von Cannabispflanzen in Form der Aufzucht bis in das Stadium, in dem sie eine nicht geringe Menge THC enthalten, kommt der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Betracht, wenn der Anbau auf die gewinnbringende Veräußerung der herzustellenden Betäubungsmittel zielt (BGH, NJW 2008, 386; BGH, NStZ 2006, 578). - BGH, 24.07.2012 - 2 StR 205/12
Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Bei Drogengeschäften, die sich auf eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln beziehen, ist stets damit zu rechnen, dass ein bewaffneter Täter seine Interessen, insbesondere an der Besitzerhaltung oder an dem Erwerb von Drogen oder Geld rücksichtslos durchsetzt, indem er von der Waffe Gebrauch macht (…vgl. BTDrucks. 12/6853, S. 41; BGH, Urteil vom 15. November 2007 - 4 StR 435/07, BGHSt 52, 89, 94). - LG Arnsberg, 03.04.2009 - 2 KLs 262 Js 756/08 Beim unerlaubten Anbau von Cannabispflanzen in Form der Aufzucht bis in das Stadium, in dem sie eine nicht geringe Menge THC enthalten, kommt der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Betracht, wenn der Anbau auf die gewinnbringende Veräußerung der herzustellenden Betäubungsmittel zielt (BGH, NJW 2008, 386; BGH, NStZ 2006, 578).
- LG Arnsberg, 12.05.2009 - 2 KLs 262 Js 728/08 Beim unerlaubten Anbau von Cannabispflanzen in Form der Aufzucht bis in das Stadium, in dem sie eine nicht geringe Menge THC enthalten, kommt der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Betracht, wenn der Anbau auf die gewinnbringende Veräußerung der herzustellenden Betäubungsmittel zielt (BGH, NJW 2008, 386; BGH, NStZ 2006, 578).
- LG Arnsberg, 21.09.2009 - 6 KLs 262 Js 1034/07 Beim unerlaubten Anbau von Cannabispflanzen in Form der Aufzucht bis in das Stadium, in dem sie eine nicht geringe Menge THC enthalten, kommt der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Betracht, wenn der Anbau auf die gewinnbringende Veräußerung der herzustellenden Betäubungsmittel zielt (BGH, NJW 2008, 386; BGH, NStZ 2006, 578).
- LG Arnsberg, 15.01.2010 - 2 KLs 262 Js 850/07 Beim unerlaubten Anbau von Cannabispflanzen in Form der Aufzucht bis in das Stadium, in dem sie eine nicht geringe Menge THC enthalten, kommt der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Betracht, wenn der Anbau auf die gewinnbringende Veräußerung der herzustellenden Betäubungsmittel zielt (BGH, NJW 2008, 386; BGH, NStZ 2006, 578).
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