Rechtsprechung
| BGH, 15.11.2007 - IX ZB 159/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
mehr- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- AG Tostedt, 28.04.2006 - 20 IN 53/01
- LG Stade, 16.08.2006 - 7 T 127/06
- BGH, 15.11.2007 - IX ZB 159/06
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 03.07.2008 - IX ZB 181/07
Restschuldbefreiung - Verstoß gegen Mitwirkungspflicht muss sich auswirken
Eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Schuldners liegt aber nicht schon dann vor, wenn er zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt für den Treuhänder nicht erreichbar ist und zur Auskunftserteilung zur Verfügung steht, sondern nur dann, wenn sich seine fehlende Mitwirkung über einen längeren Zeitraum erstreckt und nennenswerte Auswirkungen auf das Verfahren hat (BGH, Beschl. v. 15. November 2007 - IX ZB 159/06, n.v.). - BGH, 06.05.2010 - IX ZB 234/07
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
In der Senatsrechtsprechung ist anerkannt, dass - über den Wortlaut der Vorschrift des § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO hinaus - nicht nur Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten im eröffneten Verfahren, sondern auch solche bis zur Verfahrenseröffnung erfasst werden (BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 72/03, NZI 2005, 232, 233; v. 15. November 2007 - IX ZB 159/06, Rn. 8). - BGH, 19.05.2011 - IX ZB 142/11
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
