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   BGH, 15.11.2007 - IX ZB 159/06   

Volltextveröffentlichungen (6)

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    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten

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Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 181/07  

    Restschuldbefreiung - Verstoß gegen Mitwirkungspflicht muss sich auswirken

    Eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Schuldners liegt aber nicht schon dann vor, wenn er zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt für den Treuhänder nicht erreichbar ist und zur Auskunftserteilung zur Verfügung steht, sondern nur dann, wenn sich seine fehlende Mitwirkung über einen längeren Zeitraum erstreckt und nennenswerte Auswirkungen auf das Verfahren hat (BGH, Beschl. v. 15. November 2007 - IX ZB 159/06, n.v.).
  • BGH, 06.05.2010 - IX ZB 234/07  

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

    In der Senatsrechtsprechung ist anerkannt, dass - über den Wortlaut der Vorschrift des § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO hinaus - nicht nur Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten im eröffneten Verfahren, sondern auch solche bis zur Verfahrenseröffnung erfasst werden (BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 72/03, NZI 2005, 232, 233; v. 15. November 2007 - IX ZB 159/06, Rn. 8).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 142/11  

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

    Hiervon wird auch die Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten im Eröffnungsverfahren erfasst (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2004, aaO., S. 473; vom 15. November 2007 - IX ZB 159/06, juris Rn. 8).
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