Rechtsprechung
| BGH, 15.12.1975 - II ZR 95/73 |
Technische Öle
§ 11 Abs. 2 GmbH, (auf die Einlageverpflichtung beschränkte) Außenhaftung der Gründergesellschafter einer Vor-GmbH (GmbH i.Gr.);
(Hinweis: Entscheidung überholt durch «Verluste vor Eintragung»)
Volltextveröffentlichungen
- opinioiuris.de
Technische Öle
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)
Gesellschafter, Haftung bei Gründung GmbH, Handelndenhaftung Geschäftsführer, Vor-GmbH, Vorgesellschaft
Verfahrensgang
- BGH, 15.12.1975 - II ZR 95/73
- BGH, 30.12.1975 - II ZR 95/73
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 65, 378
- NJW 1976, 419
- MDR 1976, 295
- DNotZ 1976, 300
- DB 1976, 619
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 27.01.1997 - II ZR 123/94
Unbeschränkte Verlustdeckungs- und Vorbelastungs- (Unterbilanz-)haftung der …
b) Die Verlustdeckungshaftung ist ebenso wie die Vorbelastungs- (Unterbilanz-)haftung eine Innenhaftung (Aufgabe von BGHZ 65, 378, 383; 72, 45, 50).«.Dadurch werde für den Vertragspartner erkennbar, daß "die Vertretungsmacht und die ihr entsprechenden Vertragserklärungen des Geschäftsführers darauf beschränkt seien, die Gründer nur bis zur Höhe ihrer Einlagen zu verpflichten" (BGHZ 65, 378, 382; 72, 45, 49; 80, 129, 144; 80, 182, 184).
Wird nach dieser Rechtsprechung die Einlage entsprechend der im Gesellschaftsvertrag getroffenen Regelung bereits vor Eintragung der Gesellschaft vollständig eingezahlt, scheidet eine weitergehende Inanspruchnahme des Gesellschafters aus seinem Privatvermögen aus (BGHZ 65, 378, 382 f.).
- BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80
Haftung der Gesellschafter der Vor-GmbH - Kein Vorbelastungsverbot, sondern …
Die Eignung der Vor-GmbH für eine Komplementärrolle steht und fällt aber mit dem sogenannten Vorbelastungsverbot, d. h. mit dem schon vom Reichsgericht entwickelten und bislang auch vom Senat mit dem eingeschränkten Inhalt vertretenen Grundsatz, daß die GmbH nur in solche vor ihrer Eintragung eingegangenen Verbindlichkeiten ohne weiteres eintritt, die in Gesetz und Satzung eine klare Grundlage haben, also bei Sachgründungen mit der Übernahme eines eingebrachten Gegenstandes, z. B. eines Handelsgeschäfts, für Rechnung der Gesellschaft notwendig zusammenhängen (BGHZ 65, 378, 383; 45, 338, 342 f).Die Frage nach einer Haftung der Vorgesellschaft und deren Schicksal nach Eintragung der GmbH ist in ihrer vollen Tragweite erst deutlich geworden, seitdem der Senat die Handelndenhaftung nach § 11 Abs. 2 GmbHG auf Geschäftsführer oder wie ein Geschäftsführer tätig gewordene Personen beschränkt hat (BGHZ 47, 25; 65, 378).
Es ist also im Grundsatz daran festzuhalten, daß es dem Zweck der Kapitalaufbringungsvorschriften widerspricht, das garantierte Anfangsvermögen der GmbH vorweg durch eine Belastung mit Verbindlichkeiten auszuhöhlen, die sich weder aus dem Gesetz noch aus der Satzung unmittelbar oder mittelbar ergibt (BGHZ 65, 378, 383).
Dabei kann offenbleiben, ob an der Auffassung festzuhalten ist, daß die Gläubiger der Vorgesellschaft deren Mitglieder bis zur Höhe ihrer noch nicht geleisteten Einlagen auch persönlich in Anspruch nehmen können (BGHZ 72, 45, 48 f; 65, 378, 382), oder ob nur die Vorgesellschaft mit ihrem Gesamthandsvermögen - einschließlich noch offener Einlageforderungen - haftet (so Binz, Haftungsverhältnisse S. 233 ff; Huber in Festschr. f; R. Fischer S. 285 ff; vgl. auch R. Fischer in Pro GmbH S. 164).
- BGH, 15.06.1978 - II ZR 205/76
Haftung einer Vorgesellschaft
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- BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 10/98 R
Haftung der Gesellschafter einer GmbH für rückständige Beiträge im Wege der …
Diese Rechtsprechung des BSG stand, soweit sie eine gesamtschuldnerische Außenhaftung der Gesellschafter der Vor-GmbH annahm, mit der damaligen Rechtsprechung des BGH in Einklang (BGHZ 65, 378, 382; BGHZ 72, 45, 48/49).Anders als das BSG ging der BGH allerdings grundsätzlich von einer Haftung nur bis zur Höhe der Einlageverpflichtung aus (vgl BGHZ 65, 378, 382; BGHZ 72, 45, 49; BGHZ 80, 129, 144 und BGHZ 80, 182, 184).
- BGH, 29.05.1980 - II ZR 225/78 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BSG, 28.02.1986 - 2 RU 21/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 04.03.1996 - II ZR 123/94
Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.06.1977 - II ZR 232/75
Haftung des (zukünftigen) Kommanditisten vor Eintragung der KG bei nicht …
Dabei kann - anders als in dem schon erwähnten Fall BGHZ 63, 45 - nach der Sachlage davon ausgegangen werden, daß die Pflicht zur Bezahlung von Lieferungen für das schon vor den Eintragungen aufgenommene Geschäft sofort wirksam werden sollte, und zwar für die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit (vgl. zur Rechtslage bei der Vor-GmbH: BGHZ 65, 378).Unter diesen Umständen fragt es sich, ob eine etwaige Haftung des Bekl. aus § 11 Abs. 2 GmbHG nicht deshalb erloschen wäre, weil der Hauptzweck dieser Vorschrift erfüllt ist, dem Geschäftsgegner für den Fall, daß die GmbH nicht eingetragen wird oder nicht in das Geschäft eintritt, einen Schuldner zu geben (BGHZ 65, 378, 380 f).
- OLG Düsseldorf, 13.03.1992 - 22 U 221/91 Als solcher haftet nur, wer rechtsgeschäftlich im Namen der künftigen GmbH unter Inanspruchnahme der entsprechenden Organstellung aufgetreten ist (vgl. BGH NJW 1976, 419, 420 mit Anm. K. Schmidt NJW 1976, 421).
Die Haftung der Gründer für Verbindlichkeiten der Vor-GmbH ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1976, 419, 420; 1978, 1978, 1979 f., mit Anm. K. Schmidt NJW 1978, 1979 f., m.w.N. auch zur abweichenden Meinung) - wie die Klägerin nicht verkennt - auf ihre im Gesellschaftsvertrag versprochene Einlage beschränkt.
Entgegen der von der Klägerin vertretenen Ansicht kommt es darüber hinaus aber für die persönliche Haftung der Gründer darauf an, ob und inwieweit sie ihre versprochenen Einlagen im Gründungsstadium geleistet haben (vgl. BGH NJW 1976, 419, 420).
- LAG Berlin, 11.08.1994 - 14 Sa 57/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.12.1977 - II ZR 202/76
Betrieb einer Gaststätte als Grundhandelsgewerbe
- BGH, 08.10.1979 - II ZR 165/77
- BGH, 31.05.1976 - II ZR 185/74
Gründer-GmbH Haftung eines Bevollmächtigten
- OLG Bremen, 08.06.2000 - 5 U 2/00a
Haftung der Gesellschafter einer unechten Vor-GmbH
- LAG Hessen, 01.07.1991 - 16 Sa 1504/90
Haftung der Vor-GmbH für Sozialkassenbeiträge
- LAG Köln, 04.08.2005 - 6 (4) Sa 527/05
Handelndenhaftung, Vorgesellschaft, Vorgründungsgesellschaft
- BGH, 20.11.1995 - II ZR 213/94
Umwandlung eines ehemaligen Volkseigenen Betriebes in eine Kapitalgesellschaft - …
- OLG Köln, 20.12.2001 - 18 U 152/01
Aufsichtsrat der Vor-Aktiengesellschaft
- LAG Köln, 04.08.2005 - 6 (10) Sa 350/05
Handelndenhaftung, Vorgesellschaft, Vorgründungsgesellschaft
- LAG Hessen, 25.11.1997 - 15 Sa 4/96
Vor-GmbH: Gesellschafterhaftung bei fehlgeschlagener Eintragung
- OLG Dresden, 19.12.1996 - 7 U 872/96
Haftung des Übernehmers nach sog. Asset-Deal
- LSG Hessen, 29.01.1998 - L 14 KR 1101/96
Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Haftungsumfang der Gesellschafter einer …
- ArbG Chemnitz, 08.06.1994 - 15 Ca 2422/94
- VG Gera, 13.08.2003 - 1 K 514/00
Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien; Rücknahme von …
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