Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1983 - III ZR 187/82   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • webshoprecht.de

    Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs des von der Datenspeicherung Betroffenen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Auskunftsanspruch gem. § 34 Abs. 2 Satz 2 BDSG über die im Telex-Direktverfahren angeschlossenen Empfänger personenbezogener Daten nur bei wiederholter Datenübermittlung

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 89, 218
  • NJW 1984, 1887
  • ZIP 1984, 813
  • MDR 1984, 648



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Wird zitiert von ... (2)  

  • LG Heidelberg, 23.09.2009 - 1 S 15/09  

    Das sog. confirmed Opt-In ist keine geeignete Methode zur Einholung der

    Daneben hat er einen Auskunftsanspruch über Personen und Stellen, an die "seine" Daten übermittelt werden (BGHZ 89, 218).

    Der Auskunftsanspruch nach § 34 Abs. 2 Satz 2 BDSG erstreckt sich schon nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht auf die Benennung aller Stellen, denen personenbezogene Daten regelmäßig übermittelt werden, sondern nur auf die Mitteilung derjenigen Stellen und Personen, denen die Daten des Betroffenen übermittelt worden sind (BGH Beschl. vom 15.12.1983, III ZR 187/82).

  • OLG Hamm, 26.05.1989 - 19 U 289/88  
    Das BAG hat überzeugend dargelegt, daß ein Pkw nicht ohne weiteres zu den "anderen Gebrauchsgegenständen" i.S.d. Anordnung gehört (NJW 1984, 1887).
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