Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1992 - VI ZR 85/92   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkung des Einspruchs gegen Versäumnisurteil - Zeitpunkt des Eintritts der Säumnis

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Versäumnisurteil: Nichtauftreten bzw. Nichtverhandeln

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1993, 861
  • MDR 1993, 1124
  • VersR 1993, 502
  • BB 1993, 464



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 15.02.2006 - IV ZB 57/04  

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung und Verlust des

    Dieser Auffassung steht § 220 Abs. 2 ZPO nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1992 - VI ZR 85/92 - NJW 1993, 861 unter II 3).
  • OLG Stuttgart, 28.11.2000 - 18 UF 599/98  

    Rücknahme der Berufung ohne Einwilligung des Berufungsbeklagten - kein

    Zwar liegt nach der Rechtsprechung des BGH eine Verhandlung im Sinne des § 515 Abs. 1 ZPO nicht erst vor, wenn beide Parteien ihre Anträge zur Sache gestellt haben, sondern lediglich eine Partei einseitig verhandelt hat (BGH NJW 1980, 2313, 2314; FamRZ 1987, 800, 801; NJW 1993, 861, 862).

    Damit wäre die Wirkung der Antragstellung der Antragstellerin suspendiert worden, und der Antragsgegner hätte seine Berufung ohne das Erfordernis der Zustimmung durch die Antragstellerin zurücknehmen können (BGH NJW 1993, 861, 862).

  • OLG Stuttgart, 28.11.2000 - 18 U F 599/98  
    Zwar liegt nach der Rechtsprechung des BGH eine Verhandlung im Sinne des § 515 Abs. 1 ZPO nicht erst vor, wenn beide Parteien ihre Anträge zur Sache gestellt haben, sondern lediglich eine Partei einseitig verhandelt hat (BGH NJW 1980, 2313, 2314; FamRZ 1987, 800, 801; NJW 1993, 861, 862).

    Damit wäre die Wirkung der Antragstellung der Antragstellerin suspendiert worden, und der Antragsgegner hätte seine Berufung ohne das Erfordernis der Zustimmung durch die Antragstellerin zurücknehmen können (BGH NJW 1993, 861, 862).

  • OLG Hamm, 30.09.2011 - 9 U 61/11  

    Klagerücknahme in der Berufungsinstanz nach 2. Versäumnisurteil in 1.

    Der rechtzeitige Einspruch des Klägers führte aber gem. § 342 ZPO dazu, dass der Prozess in die Lage zurückversetzt wurde, in der er sich vor Eintritt der Säumnis befand, so dass sowohl die Wirkung der Säumnis des Klägers als auch die des Verhandelns des Beklagten zu 1) im Termin vom 30. Oktober 2009 wieder beseitigt worden sind (vgl. BGH VersR 1993, 502; NJW 1980, 2313).
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