Rechtsprechung
| BGH, 15.12.2009 - VI ZR 228/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Telemedicus
Sedlmayr-Mörder II - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit des Bereithaltens eines Altbeitrages mit namentlicher Nennung eines verurteilten Straftäters zum Abruf in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil eines Internetportals einer Rundfunkanstalt; Vereinbarkeit des Rechts einer Rundfunkanstalt auf Meinungsfreiheit und Medienfreiheit mit dem Persönlichkeitsrecht eines in nicht mehr aktuellen Rundfunkbeiträgen namentlich genannten Straftäters; Relevanz der ursprünglichen Zulässigkeit der Veröffentlichung einer Meldung durch eine Rundfunkanstalt und der Auffindbarkeit der Meldung im Internet nur durch gezielte Suche für eine Abwägung mit entgegenstehenden Persönlichkeitsrechten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unterlassungsanspruch bei Berichterstattung über Straftat
Kurzfassungen/Presse (9)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Deutschlandradio darf Mitschriften nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge, in denen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Sedlmayr der Name der Verurteilten genannt wird, in ihrem "Online-Archiv" weiterhin zum Abruf bereithalten
- MIR - Medien Internet und Recht (Pressemitteilung)
Online-Archive - Im Veröffentlichungszeitpunkt zulässige Mitschriften nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge dürfen grundsätzlich auch unter voller Namensnennung verurteilter Straftäter zum Abruf im Internet bereitgehalten werden
- Telemedicus (Kurzinformation)
Namensnennung in Online-Archiv
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sedlmayr-Mörder: Medienbeitrag mit deren Namen durfte auch nach Haftentlassung weiter im «Online-Archiv» stehen
- cbh.de (Kurzinformation)
Deutschlandradio darf Beiträge zu Sedlmayr-Mördern weiter online halten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Löschungspflicht für Online-Archive
- kanzlei.biz (Pressemitteilung)
Beiträge über Walter-Sedlmayr-Mord dürfen weiterhin in Online-Archiv stehen
- lampmann-behn.de (Kurzinformation)
Blogger können aufatmen: Bereithalten von Äusserungen in Online-Archiven ist zulässig, wenn diese zum ursprünglichen Veröffentlichungszeitpunkt zulässig waren
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Die Möglichkeit des Abrufens älterer Rundfunkbeiträge, in denen die Namen der Täter eines Mordes an einem berühmten Schauspieler genannt werden, ist mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Täter vereinbar.
Besprechungen u.ä. (2)
- reedsmith.com (Entscheidungsbesprechung)
Mitschriften nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge dürfen online vorgehalten werden, auch wenn sie die Namen von Verurteilten ausdrücklich nennen (Katharina A. Weimer)
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
Art. 1, 2, 5 GG; §§ 823, 1004 BGB
Abrufbarkeit identifizierender Berichterstattung über Straftäter aus einem Online-Archiv (Wiss. Mit. Martin Diesterhöft, Freiburg i. Br.; ZJS 2/2010, S. 251)
Sonstiges
- heise.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 20.04.2010)
Sedlmayr-Mord: Verurteilte legen Verfassungsbeschwerde gegen Namensnennung ein
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 29.02.2008 - 324 O 459/07
- LG Hamburg, 29.02.2008 - 324 O 469/07
- OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 30/08
- OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 31/08
- BGH, 04.08.2009 - VI ZR 228/08
- BGH, 15.12.2009 - VI ZR 228/08
- BGH, 15.12.2009 - VI ZR 227/08
- BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvR 535/10
Wird zitiert von ... (2)
- LG Berlin, 13.09.2010 - 37 O 363/10
Google Street View
Soweit darin Personen tatsächlich zu sehen wären, wäre zwar die Anwendung des BDSG wegen einer Datenerhebung und -übermittlung ernsthaft zu prüfen., Wenn zudem das Medienprivileg zu verneinen wäre (vgl. zum Internetportal "spickmich.de" BGH, Urt. v. 15.12.2009 - VI ZR 228/08), weil entweder insgesamt oder jedenfalls bei Personenaufnahmen und der beabsichtigten (bearbeitenden) Wiedergabe durch ### keine meinungsbildende Wirkung für die Allgemeinheit prägender Bestandteil des Angebots ist (…vgl. BGH, aaO), wäre ein vorbeugender Rechtsschutz gleichfalls nicht zu gewähren. - LG Düsseldorf, 23.06.2010 - 12 O 159/10 Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Berichterstattung über eine Straftat oder Namensnennung des Straftäters zwangsläufig dessen Recht auf Schutz seiner Persönlichkeit und Achtung seines Privatlebens beeinträchtigt, weil sie sein Fehlverhalten öffentlich macht und seine Person in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert (BGH Urteil vom 15.12.2009, VI ZR 228/08, Juris, Rdnr. 10 m.w.N.).
