Rechtsprechung
   BGH, 15.12.2009 - XI ZB 36/09   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • IWW
  • NWB SteuerXpert START

    ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 1

  • rws-verlag.de

    ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1
    BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - XI ZB 36/09 - OLG Karlsruhe in Freiburg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Abänderung gemäß den erstinstanzlichen Schlussanträgen

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 15.12.2009, Az.: XI ZB 36/09 (Berufung gemäß "den Schlussanträgen 1. Instanz"?)" von Redaktion PA, original erschienen in: PA 2010, 42 - 43.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2010, 424
  • WM 2010, 434



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 31.08.2010 - VIII ZB 13/10  

    Verfahrensrecht - Umfang der Berufungsbegründung und erstinstanzliches Urteil

    Den in Nr. 1 dieser Bestimmung bezeichneten Anforderungen ist genügt, wenn die Begründungsschrift ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig erkennen lässt, in welchem Umfang das Urteil der ersten Instanz angefochten werden soll (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - XI ZB 36/09, WM 2010, 434 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 22.11.2011 - VIII ZB 30/11  

    Mietrecht - Aufrechnung nach Mietminderung

    Den in Nr. 1 dieser Bestimmung bezeichneten Anforderungen ist genügt, wenn die Begründungsschrift ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig erkennen lässt, in welchem Umfang das Urteil der ersten Instanz angefochten werden soll (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - XI ZB 36/09, WM 2010, 434 Rn. 9 mwN).
  • LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 480/10  

    Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung

    Die Vorschrift verlangt lediglich, dass die Berufungsbegründungsschrift ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig erkennen lässt, in welchem Umfang das Urteil der ersten Instanz angefochten werden soll (BGH, Beschluss vom 15.12.2009 - XI ZB 36/09 -, juris Rn. 9).
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  • LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 873/10  

    Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung

    Die Vorschrift verlangt lediglich, dass die Berufungsbegründungsschrift ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig erkennen lässt, in welchem Umfang das Urteil der ersten Instanz angefochten werden soll (BGH, Beschluss vom 15.12.2009 - XI ZB 36/09 -, juris Rn. 9).
  • LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 872/10  

    Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung

    Die Vorschrift verlangt lediglich, dass die Berufungsbegründungsschrift ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig erkennen lässt, in welchem Umfang das Urteil der ersten Instanz angefochten werden soll (BGH, Beschluss vom 15.12.2009 - XI ZB 36/09 -, juris Rn. 9).
  • LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 874/10  

    Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung

    Die Vorschrift verlangt lediglich, dass die Berufungsbegründungsschrift ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig erkennen lässt, in welchem Umfang das Urteil der ersten Instanz angefochten werden soll (BGH, Beschluss vom 15.12.2009 - XI ZB 36/09 -, juris Rn. 9).
  • LG Hamburg, 07.02.2011 - 316 S 52/10  
    Stets erforderlich ist jedoch, dass die Begründungsschrift ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig erkennen lässt, in welchem Umfang das Urteil der ersten Instanz angefochten werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2009, XI ZB 36/09; Urteil vom 22. März 2006, VIII ZR 212/04; Beschluss vom 27. März 1985, IVb ZB 20/85; Beschluss vom 13. Juli 1982, VI ZB 5/82).
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