Rechtsprechung
| BGH, 15.12.2011 - I ZR 129/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Einkauf Aktuell
UWG §§ 3, 4 Nr. 11; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; WpÜG § 29 Abs. 2; AktG § 17
- openjur.de
- Telemedicus
Einkauf Aktuell
- bundesgerichtshof.de
Einkauf Aktuell
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einordnung des für den Staat bestehenden Gebots zur Betätigung auf dem Gebiet der Presse nur in engen Grenzen als eine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wettbewerbsrecht - Staatliche Betätigung auf dem Gebiet der Presse
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Beherrschung eines Unternehmens, hier: durch öffentliche Anteilseigner ("Einkauf Aktuell")
Kurzfassungen/Presse (14)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof entscheidet im Streit um "Einkauf Aktuell"
- MIR - Medien Internet und Recht (Pressemitteilung)
"Einkauf Aktuell" der Deutschen Post nicht wettbewerbswidrig
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Deutsche Post darf die Sendung "Einkauf Aktuell” weiter verteilen / Kein Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne der Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Werbesendung "Einkauf Aktuell"
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
"Einkauf Aktuell" der Deutschen Post AG verstößt nicht gegen das Gebot der staatsferne der Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)
Abhängiges Unternehmen, Aktienrecht, Aufsichtsrat, Gesellschaftsrecht, Konzernbildungskontrolle, Konzernrecht, Mehrheitsgesellschafter, tatsächliche Vermutung
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Post-Werbesendung darf redaktionelle Beiträge enthalten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Redaktioneller Beitrag in Post-Werbesendung
- ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)
Deutsche Post AG verstößt mit Werbesendung "Einkauf Aktuell" nicht gegen Staatsferne-Gebot der Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Entscheidung im Streit um "Einkauf Aktuell"
- dr-schenk.net (Kurzinformation)
Postmagazin Einkauf Aktuell darf weiter verteilt werden
- lbr-law.de (Kurzinformation)
Keine staatliche Einflussnahme der Deutschen Post AG durch Einkauf Aktuell
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
BGH »Einkauf Aktuell«: Ungefragte Werbesendung der Deutschen Post AG zulässig
- heute.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.12.2011)
"Einkauf aktuell": Verstößt Werbe-Postille der Post gegen Pressefreiheit?
Vor Ergehen der Entscheidung:
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung)
Weg frei für "Einkauf Aktuell": Werbesendung der Post ist kein staatliches Presseorgan
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 15.12.2011, I ZR 129/10 (Einkauf Aktuell: Rechtmäßige Zustellung von Postwurfsendungen mangels Verletzung des Gebots der Staatsferne der Presse)" von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, original erschienen in: K&R 2012, 509 - 513.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Konzernrechtliche Beherrschung und übernahmerechtliche Kontrolle" von RA Dr. Michael Brellochs, LL.M., original erschienen in: NZG 2012, 1010 - 1019.
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 06.11.2008 - 315 O 136/08
- OLG Hamburg, 09.06.2010 - 5 U 259/08
- BGH, 15.12.2011 - I ZR 129/10
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 2012, 1177
- GRUR 2012, 728
- WM 2012, 1121
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.09.2012 - I ZR 116/11
Fraktionszeitung
Das verfassungsrechtliche Gebot, die Presse von staatlichen Einflüssen freizuhalten (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - I ZR 129/10, GRUR 2012, 728 Rn. 9 = WRP 2012, 935 - Einkauf Aktuell), gebietet es daher nicht, der Publikation der Klägerin das Erfordernis der presseüblichen Berichterstattung abzusprechen. - OLG München, 14.06.2012 - 29 U 1204/12
Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung: Überschreitung des …
Die Ankündigung, dass die Antragsgegnerin zu 1. die Beilage ... veröffentlichen werde, stellt einen ernsthaften und greifbaren tatsächlichen Anhaltspunkt dafür dar, dass die Antragsgegnerin zu 1. sich in naher Zukunft in der entsprechenden Weise rechtswidrig verhalten werde, und begründet eine Erstbegehungsgefahr (vgl. BGH, Urt. v. 15. Dezember 2011 - I ZR 129/10 - Einkauf Aktuell , juris, Tz. 25 m. w. N.), bei der nach § 97 Abs. 1 Satz 2 UrhG ein Unterlassungsanspruch auch ohne vorangegangene Verletzung besteht.
