Rechtsprechung
| BGH, 16.02.2011 - XII ZB 261/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
ZPO aF §§ 623 Abs. 2 Satz 4, 624 Abs. 2, 626 Abs. 2, 628; FamFG § 137 Abs. 5; VersAusglG § 48; FGG-RG Art. 111 Abs. 4
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
ZPO a. F. §§ 621 Abs. 1 Nr. 6, 624 Abs. 2; FamFG §§ 137, 140; FGG-RG Art. 111; VersAusglG § 48 Abs. 2 Nr. 2
Verfahrenskostenhilfe: Vom Scheidungsverbund abgetrenntes Verfahren zum Versorgungsausgleich bleibt - von Übergangsfällen abgesehen - Folgesache - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsätzliche Einordnung eines vom Scheidungsverbund abgetrennten Verfahrens zum Versorgungsausgleich als Folgesache nach altem und ab dem 01.09.2009 geltenden Recht; Ausnahmsweise Einordnung eines vor dem 01.09.2009 eingeleiteten Scheidungsverfahrens nach neuem Recht als selbstständige Familiensache bei früherer Einordnung als Folgesache; Wegfall der Erstreckung von bewilligter Prozesskostenhilfe auf das Verfahren über den Versorgungsausgleich bei Übergangsfällen aufgrund Wegfalls der Qualifikation als Folgesache
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Versorgungsausgleich ist Folgesache des Scheidungsverbunds
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Versorgungsausgleich als Folgesache in Übergangsfällen
- beck-blog (Kurzinformation)
Wiederaufgenommenes VA-Verfahren und VKH
- lto.de (Kurzinformation)
PKH-Bewilligung für vor dem 1.9.2009 abgetrenntes Versorgungsausgleichsverfahren steht erneutem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe nicht entgegen
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 16.02.2011, Az.: XII ZB 261/10 (VKH für als selbständige Familiensache fortzuführende Versorgungsausgleichssachen)" von RiOLG Frank Götsche, original erschienen in: FamRB 2011, 104 - 105.
Verfahrensgang
- AG Brandenburg, 15.03.2010 - 42 F 214/09
- OLG Brandenburg, 12.05.2010 - 15 WF 117/10
- BGH, 16.02.2011 - XII ZB 261/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 1141
- MDR 2011, 442
- FamRZ 2011, 635
Wird zitiert von ... (22)
- OLG Oldenburg, 15.03.2011 - 13 WF 34/11
Kostenfestsetzung: Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts in einem abgetrennten und …
In Übergangsfällen im Sinne des Art. 111 Abs. 4 FGG-RG erhält ein Rechtsanwalt in dem abgetrennten und selbständigen Verfahren über den Versorgungsausgleich gesonderte Gebühren, auf die er sich die bereits im Scheidungsverbund aus dem Wert des Versorgungsausgleichs verdienten und abgerechneten Gebühren nach § 15 Abs. 2 Satz 1, § 21 Abs. 3 RVG anrechnen lassen muss (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 13. Januar 2011 - 13 WF 166/10 im Hinblick auf BGH, Beschluss vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10).Für diese Fälle hat der Bundesgerichtshof inzwischen entschieden, dass Art. 111 Abs. 4 FGG-RG - abweichend von der in § 137 Abs. 5 Satz 1 FamFG getroffenen Regelung - für die als selbständige Familiensachen fortzuführenden früheren Folgesachen den Scheidungsverbund auflöst und das Verfahren damit seinen Charakter als Folgesache verliert (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10, juris, Rn. 14 ff. m.w.N.).
Denn nach § 21 Abs. 3 RVG handelt es sich bei der abgetrennten und der nunmehr selbständigen Folgesache um eine Angelegenheit (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2011, aaO, Rn. 26 f. m.w.N.).
Das trifft indessen, wie der Bundesgerichtshof inzwischen entschieden hat, auf Übergangsfälle im Sinne des Art. 111 Abs. 4 FGG-RG nicht zu (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2011, aaO, Rn. 28).
- BGH, 26.10.2011 - XII ZB 567/10
Familienrecht - Anwendbares Recht nach Verfahrensabtrennung
Wurde ein vom Scheidungsverbund abgetrenntes und zunächst ausgesetztes Verfahren zum Versorgungsausgleich erst nach Wirksamkeit des die Aussetzung aufhebenden Beschlusses des Oberlandesgerichts ab dem 1. September 2009 fortgesetzt, ist auf die selbständige Familiensache (Art. 111 Abs. 4 FGG-RG) auch das seit dem 1. September 2009 geltende materielle Recht zum Versorgungsausgleich anwendbar (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 16. Februar 2011 XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635).*).Der Senat hat bereits entschieden, dass in Übergangsfällen, in denen über einen vor dem 1. September 2009 eingeleiteten Scheidungsantrag noch nach früherem Recht entschieden wurde, die vom Scheidungsverbund abgetrennte Folgesache über den Versorgungsausgleich gemäß Art. 111 Abs. 4 FGG-RG als selbständige Familiensache nach neuem Recht fortzuführen ist, wenn das Verfahren zum Versorgungsausgleich erst nach dem 1. September 2009 wieder aufgenommen worden ist (Senatsbeschluss vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635 Rn. 15 ff.).
c) Das Oberlandesgericht wird deswegen in der jetzt selbständigen Familiensache über den Versorgungsausgleich (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635 Rn. 15 ff.) auf der Grundlage des seit dem 1. September 2009 geltenden materiellen Rechts neue Auskünfte der Versorgungsträger einzuholen und den Versorgungsausgleich nach diesem Recht neu zu regeln haben.
- BGH, 31.10.2012 - XII ZB 588/11
Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers im Versorgungsausgleich
Auf das Verfahren zum Versorgungsausgleich ist gemäß Art. 111 Abs. 4 FGG-RG, § 48 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG das seit dem 1. September 2009 geltende Verfahrensrecht und materielle Recht anzuwenden, weil das Verfahren vom Scheidungsverbund abgetrennt, als Folgesache ausgesetzt und erst nach dem 1. September 2009 wiederaufgenommen worden ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 567/10 - FamRZ 2012, 98 Rn. 7 ff. und vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635 Rn. 10 ff.).
- BGH, 01.06.2011 - XII ZB 287/10
Familienrecht - Versorgungsausgleich nach Scheidung
Der Senat hat mit Beschluss vom 16. Februar 2011 (XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635) die Rechtsfrage, ob sich die im Scheidungsverbundverfahren bewilligte Prozesskostenhilfe auch auf das abgetrennte, zunächst ausgesetzte und nach dem 1. September 2009 wieder aufgenommene Verfahren zum Versorgungsausgleich erstreckt, entschieden.a) Grundsätzlich bleibt ein vom Scheidungsverbundverfahren abgetrenntes Verfahren zum Versorgungsausgleich sowohl nach dem bis Ende August 2009 geltenden früheren Recht (§ 628 ZPO a.F.) als auch nach dem seit September 2009 geltenden neuen Recht (§ 137 Abs. 5 Satz 1 FamFG) Folgesache (Senatsbeschluss vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635 Rn. 5 ff.).
Die früher bewilligte Prozesskostenhilfe nimmt dem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die selbständige Familiensache dann auch nicht das Rechtsschutzbedürfnis (Senatsbeschluss vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635 Rn. 10 ff.).
- BGH, 01.06.2011 - XII ZB 602/10
Familienrecht - Versorgungsausgleich nach Scheidung
Der Senat hat mit Beschluss vom 16. Februar 2011 (XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635) die Rechtsfrage, ob sich die im Scheidungsverbundverfahren bewilligte Prozesskostenhilfe auch auf das abgetrennte, zunächst ausgesetzte und nach dem 1. September 2009 wieder aufgenommene Verfahren zum Versorgungsausgleich erstreckt, entschieden.a) Grundsätzlich bleibt ein vom Scheidungsverbundverfahren abgetrenntes Verfahren zum Versorgungsausgleich sowohl nach dem bis Ende August 2009 geltenden früheren Recht (§ 628 ZPO a.F.) als auch nach dem seit September 2009 geltenden neuen Recht (§ 137 Abs. 5 Satz 1 FamFG) Folgesache (Senatsbeschluss vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635 Rn. 5 ff.).
Die früher bewilligte Prozesskostenhilfe nimmt dem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die selbständige Familiensache dann auch nicht das Rechtsschutzbedürfnis (Senatsbeschluss vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635 Rn. 10 ff.).
- OLG Jena, 24.06.2011 - 1 WF 276/11
Verfahrenskostenhilfe im Versorgungsausgleichsverfahren nach Wiederaufnahme
Dass Art. 111 Abs. 4 Satz 2 FGG-RG für die Übergangsfälle eine Fortführung als selbständige Familiensachen anordnet, schließt eine Fortführung als Folgesache aus (BGH, FamRZ 2011, 635).Weil somit auch die Erstreckung der Prozesskostenhilfe aus dem Scheidungsverbund gemäß § 624 Abs. 2 ZPO a.F. entfallen ist, muss über die beantragte Verfahrenskostenhilfe in dem selbständigen Verfahren neu entschieden werden, §§ 76 ff. FamFG (vgl. BGH, FamRZ 2011, 635; OLG Jena, AGS 2011, 134).
Denn nach § 21 Abs. 3 RVG handelt es sich bei der abgetrennten und der nunmehr selbständigen Folgesache um eine Angelegenheit (BGH, FamRZ 2011, 635).
- BGH, 18.01.2012 - XII ZB 696/10
Familienrecht - Berechnung des Versorgungsausgleichs
Auf das Verfahren zum Versorgungsausgleich ist gemäß Art. 111 Abs. 4 FGG-RG, § 48 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG das seit dem 1. September 2009 geltende Verfahrensrecht und materielle Recht anzuwenden, weil das Verfahren vom Scheidungsverbund abgetrennt, als Folgesache ausgesetzt und erst nach dem 1. September 2009 wiederaufgenommen wurde (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 567/10 - FamRZ 2012, 98 Rn. 7 ff. und vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635 Rn. 10 ff.). - BGH, 21.03.2012 - XII ZB 372/11
Familienrecht - Berechnung des Versorgungsausgleichs
Auf das Verfahren zum Versorgungsausgleich ist gemäß Art. 111 Abs. 4 FGG-RG, § 48 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG das seit dem 1. September 2009 geltende Verfahrensrecht und materielle Recht anzuwenden, weil das Verfahren vom Scheidungsverbund abgetrennt, als Folgesache ausgesetzt und erst nach dem 1. September 2009 wiederaufgenommen wurde (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 567/10 - FamRZ 2012, 98 Rn. 7 ff. und vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635 Rn. 10 ff.). - OLG Brandenburg, 03.02.2012 - 13 WF 168/11
Verfügung des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts in …
Diesen Antrag wies das Amtsgericht - Rechtspflegerin - durch Beschluss vom 13.05.2011 unter Hinweis auf den Beschluss des BGH vom 16.2.2011 - XII ZB 261/10 zurück.Auch auf die Rechtsprechung des damals zuständigen Senates des hiesigen Oberlandesgerichts konnte und durfte die Rechtsmittelführerin kein Vertrauen gründen, da aufgrund weit verbreiteter entgegenstehender Ansichten anderer Obergerichte die Voraussetzungen der Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung unabweisbar vorlagen (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 , Abs. 3 ZPO ), mit der greifbar zu rechnen war, die der damals zuständige Senat bereits mit Beschluss vom 12. Mai 2010 zugelassen hatte, und über die der Bundesgerichtshof sodann durch Beschluss vom 16.02.2011 - XII ZB 261/10 = NJW 2011, 1141 entschieden hat.
- BGH, 14.03.2012 - XII ZB 436/11
Familienrecht - Verfahren über Versorgungsausgleich
Zur selbständigen Familiensache wird das abgetrennte Verfahren erst dann, wenn auf das vor dem 1. September 2009 eingeleitete Scheidungsverfahren noch früheres Recht anwendbar war, die vom Scheidungsverbund abgetrennte Folgesache über den Versorgungsausgleich aber gemäß Art. 111 Abs. 4 FGG-RG nach neuem Recht fortzuführen ist (Senatsbeschluss vom 16. Februar 2011 -XII ZB 261/10 -FamRZ 2011, 635). - OLG Jena, 08.06.2012 - 1 UF 152/12
Versorgungsausgleich
- OLG Naumburg, 25.08.2011 - 3 WF 229/11
Fortwirken der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe in einem nach § 2 VAÜG …
- OLG Celle, 04.05.2011 - 10 UF 147/10
Ausländische Anrechte im Versorgungsausgleich
- OLG Stuttgart, 22.08.2011 - 17 UF 145/11
Durchführung des Versorgungsausgleichs bei fehlender Altersvorsorge eines …
- OLG Jena, 24.05.2011 - 1 WF 215/11
Festsetzung eines Verfahrenswertes bei unterbliebenem Antrag gemäß § 3 Abs. …
- OLG Bremen, 31.03.2011 - 4 AR 3/11
Anforderungen an die Unzuständigerklärung eines Gerichts; Zuständigkeit des …
- OLG Jena, 19.09.2011 - 3 WF 387/11
Zum anwaltlichen Gebührenrecht bei isoliertem Versorgungsausgleichsverfahren
- OLG Jena, 22.11.2011 - 1 UF 346/11
§ 16 Abs. 3 Satz 2 VersAusglG gilt nur für angleichungsdynamische Anrechte.
- OLG Zweibrücken, 07.05.2012 - 6 WF 55/12
Gebührenberechnung in einer aus dem Scheidungsverbund abgetrennten …
- OLG Saarbrücken, 17.05.2011 - 6 WF 49/11
Gebührenrechtliche Behandlung von vor dem 31.08.2009 abgetrennten und danach …
- OLG Dresden, 28.06.2011 - 21 WF 432/11
Versorgungsausgleich; Terminsgebühr
- OLG Naumburg, 25.07.2011 - 3 WF 182/11
Erfallen der Terminsgebühr bei Absehen von mündlicher Verhandlung in …
