Rechtsprechung
| BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82 |
Raumaufzeichnungen
Art. 13 GG, Unverwertbarkeit einer "Raumgesprächs"-Aufzeichnung (versehentlich nicht aufgelegter Telefonhörer bei Telefonüberwachung)
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Telefonüberwachung und Beweisverwertung
- opinioiuris.de
Raumaufzeichnungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 100a
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 31, 296
- NJW 1983, 1569
- MDR 1983, 683
- NStZ 1983, 517
- StV 1983, 229
- JR 1984, 254
Wird zitiert von ... (29)
- BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02
BGH bestätigt Verwertbarkeit eines Hintergrundgespräches
Voraussetzung für eine der Überwachung nach § 100 a StPO unterfallende Telekommunikation ist daher, dass sich eine Person einer Telekommunikationsanlage bedient, d. h. Kommunikation mittels einer solchen Anlage vornimmt (vgl. auch BGHSt 31, 296, 297).Zu dem in BGHSt 31, 296 entschiedenen Fall besteht insoweit ein Unterschied, als dort weder die Verbindung mit dem Anschluss eines Dritten durch den Betroffenen selbst hergestellt noch ihre versehentliche Aufrechterhaltung durch ihn verursacht wurde.
Ein unverwertbares Raumgespräch im Sinne der Senatsentscheidung BGHSt 31, 296 habe nicht vorgelegen, da der Angeklagte Y. willentlich die Verbindung zur Mailbox des K. hergestellt habe; es komme nicht darauf an, aus welchen Gründen er eine ordnungsgemäße Beendigung unterließ.
Es habe sich bei der Aufzeichnung daher um einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundrechtlich geschützte Privatsphäre gehandelt, der wie im Fall BGHSt 31, 296 zur Unverwertbarkeit der Aufzeichnung führen müsse.
Von dem dort früher verwendeten Begriff des "Fernmeldeverkehrs", der der Senatsentscheidung BGHSt 31, 296 zugrunde lag, unterscheidet sich dieser durch Art. 2 Abs. 9 Nr. 2 des Begleitgesetzes zum Telekommunikationsgesetz (BGBl 1997 I S. 3108) eingeführte Begriff namentlich dadurch, daß er die Vorgänge des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Nachrichten jeglicher Art, also grundsätzlich den gesamten Datenverkehr mittels Telekommunikationsanlagen umfaßt (vgl. dazu Bär CR 1993, 578, 582; CR 1998, 434, 435).
Voraussetzung für eine der Überwachung nach § 100 a StPO unterfallende Telekommunikation ist daher, daß sich eine Person einer Telekommunikationsanlage bedient, d. h. Kommunikation mittels einer solchen Anlage vornimmt (vgl. auch BGHSt 31, 296, 297).
Zu dem in BGHSt 31, 296 entschiedenen Fall besteht insoweit ein Unterschied, als dort weder die Verbindung mit dem Anschluß eines Dritten durch den Betroffenen selbst hergestellt noch ihre versehentliche Aufrechterhaltung durch ihn verursacht wurde.
Anders als in dem in BGHSt 31, 296 entschiedenen Fall war es weder örtlich noch nach dem Kreis seiner Teilnehmer einem engen, als höchstpersönlich zu bezeichnenden Lebenskreis zuzuordnen, welcher eine besonders hohe Eingriffsschwelle für staatliche Eingriffe erfordert.
Diese Gesichtspunkte ergeben hier ein eindeutiges Überwiegen des staatlichen Aufklärungsinteresses gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der Angeklagten; mit dem in BGHSt 31, 296 ff. entschiedenen Fall ist die vorliegende Fallgestaltung nicht vergleichbar.
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff
Auch der Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 31, 296) sehe das Mithören und Verwerten von Wohnungsgesprächen als Eingriff in den Wesensgehalt und Kernbereich privater Lebensgestaltung an. - BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85
Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das …
Die gerichtlich angeordnete heimliche Aufnahme des Gesprächs des Angeklagten mit dem Leiter der Justizvollzugsanstalt war ein Eingriff in das verfassungsrechtlich verbürgte Persönlichkeitsrecht am eigenen Wort (vgl. BGHSt 14, 358 ; 31, 296, 299; BVerfGE 34, 238).Aus ähnlichen Erwägungen hat der Bundesgerichtshofs schon für den Bereich des Fernmeldeverkehrs eine erweiternde Auslegung dieser Vorschriften abgelehnt (BGHSt 31, 296, 298).
Deshalb und im Hinblick auf den hohen Rang des auch durch § 201 StGB geschützten Persönlichkeitsrechts am nichtöffentlich gesprochenen Wort ist es geboten, insoweit ein Verwertungsverbot anzunehmen (…vgl. Leineweber aaO S. 40;… zur Unverwertbarkeit einer durch Täuschung erlangten Schriftprobe für ein Sachverständigergutachten: Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 93 Rdn. 2; vgl. ferner BGHSt 14, 358, 364 f.; 31, 296; 31, 304, 308; Gössel JZ 1984, 361 ff.).
- BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02
Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung …
Dies schließt eine erweiternde Auslegung dieser Bestimmung aus ( BGHSt 31, 296, 298).Dies schließt eine erweiternde Auslegung dieser Bestimmung aus (BGHSt 26, 298, 303; 31, 296, 298).
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2000 - LVerfG 5/98
Akustische Wohnraumüberwachung - sog. Großer Lauschangriff
Der Bundesgerichtshof hat in der Kommunikation zwischen Ehepartnern einen solchen Kernbereich gesehen (BGHSt 31, 296, 299 f. = NJW 1983, 1569, 1570). - OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07
Richtervorbehalt bei Blutentnahme - Kein Beweisverwertungsverbot bei nur durch …
Solches wurde in der Rechtsprechung des BGH beispielsweise angenommen bei der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (BGHSt 36, 396) oder ohne richterliche Anordnung zwecks Selbstbelastung (BGHSt 31, 304) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (BGHSt 34, 39), ferner bei der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (BGHSt 31, 296) und bei akustischer Wohnraumüberwachung in einem nicht allgemein zugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (BGHSt 42, 372) und in einem Krankenzimmer (BGHSt 50, 206; zu allem BGH NJW 2007, 2269, 2271). - BGH, 22.12.2011 - 2 StR 509/10
Verfassungsunmittelbares (selbständiges) Beweisverwertungsverbot für ein mittels …
Der Grund für den absoluten Schutz eines Kernbereichs der Persönlichkeitsentfaltung besteht in der Eröffnung einer Möglichkeit für Menschen, sich in einem letzten Rückzugsraum mit dem eigenen Ich befassen zu können, ohne Angst davor haben zu müssen, dass staatliche Stellen dies überwachen (vgl. Senat, Urteil vom 16. März 1983 - 2 StR 775/82, BGHSt 31, 296, 299 f.). - BGH, 24.04.2008 - 1 StR 169/08
Überwachung von "Hintergrundgesprächen" (Telekommunikationsüberwachung; …
Ein solcher Sachverhalt unterscheidet sich von der Aufzeichnung eines Raumgesprächs nach Abschluss eines Telefonats, weil danach kein zu überwachender Telekommunikationsvorgang mehr stattfindet (vgl. hierzu BGHSt 31, 296, 297).Insoweit unterscheidet sich dieser Sachverhalt auch von dem der Aufzeichnung eines Raumgesprächs nach Abschluss eines Telefonats, weil danach kein zu überwachender Telekommunikationsvorgang mehr stattfindet (vgl. hierzu BGHSt 31, 296, 297).
- OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08
Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme …
Gemessen an diesen Maßstäben ist - jenseits der gesetzlichen Regelung des § 136a Abs. 3 StPO - ein Verwertungsverbot dann anzunehmen, wenn einzelne Rechtsgüter durch objektiv willkürliche Eingriffe fern jeder Rechtsgrundlage so schwerwiegend beeinträchtigt werden, dass dadurch das Ermittlungsverfahren als ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geordnetes Verfahren nachhaltig beschädigt wird (…BGH aaO.; vgl. ferner BGHSt 31, 296; 31, 304 ff. 308; 34, 39; 35, 32 ff., 34 ff.; Senat StRR 2008, 242).Auch wenn dieser die Blutentnahme zu Unrecht angeordnet hat, ist sein Verstoß nicht mit den von der Rechtsprechung insoweit angenommenen Fallgestaltungen vergleichbar, wie etwa der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (BGHSt 36, 396 ff., 398 ff.) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (BGHSt 34, 39 ff.), der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (BGHSt 31, 296 ff.) und der akustischen Wohnraumüberwachung in einem nicht allgemein zugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (BGHSt 42, 372 ff., 377 zu § 100c Abs. 1 StPO a.F.) oder in einem Krankenzimmer (BGHSt 50, 206 ff.).
- BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87
Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 1084/99
- OLG Hamm, 02.12.2008 - 4 Ss 466/08
Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Beweisverwertungsverbot
- OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08
Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme …
- BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84
GVG § 74c Abs. 1 Nr. 6; StPO §§ 200, 203, 22 Nr. 4, § …
- BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2001 - 2 BGs 42/01
Telekommunikationsüberwachung; TÜ; Telefonüberwachung; Mobilfunktelefon; …
- OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2 81/07
Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen …
- OLG Karlsruhe, 29.05.2008 - 1 Ss 151/07
Blutalkoholgutachten - Beweisverwertungsverbot
- OLG Celle, 12.05.2009 - 2 Ws 103/09
Telekommunikationsüberwachung zur Vollstreckung eines Sicherungshaftbefehls
- BGH, Ermittlungsrichter, 31.07.1995 - 1 BGs 625/95
"Durchsuchung" einer Mailbox (heimlicher, elektronischer Zugriff; Einmaligkeit; …
- OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07 (REV) - 1 Ss 226/07
Verstoß gegen den Richtervorbehalt und Verwertungsverbot
- OLG Stuttgart, 24.05.1995 - 1 Ws 88/95
JGG § 26 Abs. 1 Nr. 1, 57 Abs. 1
- OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/09
- LG Saarbrücken, 04.01.1988 - 5 Qs 149/87
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 13; StPO § 103; …
- OLG Düsseldorf, 25.01.1995 - 1 Ws 904/94
StGB § 210 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3; StPO § 100a
- BGH, 31.07.1995 - 2 BJs 94/94
Antiimperialistische Zelle II
- OLG Brandenburg, 23.11.1995 - 2 Ss OWi 130 B/95
BBOBG § 47 Abs. 3 S. 1; StPO § 261
- LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08
Verwertungsverbot bei der strafbaren Beschaffung von Beweismitteln durch …
- BGH, 31.07.1995 - 1 BGS 625/95
- BGH, 21.02.2001 - 2 BGs 42/00
