Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2005 - VIII ZR 35/04   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EEG 2000; EEG 2004 § 2
    Förderung für Anlagen, die mittelbar in öffentlicher Hand liegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EEG (in der Fassung vom 29. März 2000, BGBl. I S. 305) § 2 Abs. 2 Nr. 2 § 3 § 4
    Förderung der Stromeinspeisung bei mittelbarem Eigentum der öffentlichen Hand

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • wkdis.de (Kurzinformation)

    Die wirtschaftliche Beteiligung des Bundes oder der Länder an juristisch selbständigem Stromerzeuger steht dessen Vergütungsanspruch für eingespeisten Strom nach dem EEG nicht entgegen




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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 384/04  

    Handelsrecht - Provisionsvereinbarung im Handelsvertretervertrag

    § 288 Abs. 2 BGB in der ab dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138), der bei Rechtsgeschäften, an denen - wie hier - Verbraucher nicht beteiligt sind, für Entgeltforderungen einen Zinssatz von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vorsieht, ist nicht anwendbar (Art. 229 § 5 EGBGB), weil das Handelsvertreterverhältnis der Parteien vor dem 1. Januar 2002 begründet worden und der Anspruch auf Verzugszinsen vor dem 1. Januar 2003 entstanden ist (Senatsurteil vom 16. März 2005 - VIII ZR 35/04, VersorgW 2005, 228 unter II 3).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2008 - 9 U 5/08  

    Wohnungseigentum - Keine Haftung der Eigentümer für Altschulden

    Sie ist jedoch Ausfluss eines allgemeinen Grundsatzes des Privatrechts, dass für ein unter der alten Rechtsordnung entstandenes Rechtsverhältnis grundsätzlich deren Bestimmungen maßgebend bleiben (vgl. BGHZ 149, 337; Staudinger/Hönle [ 1997] Art. 170 EGBGB Rdnr. 4; vgl. auch BGH NJW-RR 2008, 172, VersorgW 2005, 228 jeweils zu Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB und BGH NJW-RR 2005, 962 zu Art. 229 § 3 EGBGB).
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