Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2005 - XII ZR 269/01   

Volltextveröffentlichungen (6)

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Aufrechnung mit Forderungen auf Architektenhonorar gegen Mietzinsforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekten & Ingenieure - Prüfbarkeit der Abschlagsrechnung des Architekten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Überprüfbarkeit einer Abschlagsrechnung vom Architekt

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abschlagsrechnung des Architekten muss anrechenbare Kosten nach Kostenermittlung ausweisen! (IBR 2005, 689)

  • avocado-law.com (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfbarkeit der Abschlagsrechnung eines Architekten und Rügefrist für die Einwendung der fehlenden Prüfbarkeit

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Honorare für Grundleistungen für Gebäude und Freianlagen sind grundsätzlich getrennt voneinander zu berechnen.

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zweimonate Ausschlussfrist für Rüge der mangelnden Prüffähigkeit gilt auch für Abschlagsrechnungen!

Zeitschriftenfundstellen

  • BauR 2005, 1951
  • IBR 2005, 689



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 22.04.2010 - VII ZR 48/07  

    Architekten & Ingenieure - Wie konkret muss Prüfbarkeit beanstandet werden?

    Auf die hiergegen gerichtete Revision des Beklagten hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben, soweit darin zum Nachteil des Beklagten erkannt worden war, und die Sache in diesem Umfang an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 16. März 2005 - XII ZR 269/01, BauR 2005, 1951).

    Das Berufungsgericht hält die Mietansprüche der Klägerin in Höhe von 91.962,69 EUR nebst Zinsen für die Zeit von Dezember 1997 bis einschließlich August 1998 entsprechend den Entscheidungsgründen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 16. März 2005 - XII ZR 269/01 - für begründet.

    Auch die Kündigung wegen Zahlungsverzugs könnte sich als unwirksam erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2005 - XII ZR 269/01 unter II. 3.).

  • BGH, 16.03.2005 - XII ZR 268/01  

    Mietrecht - Nutzungsentschädigung nach Beendigung des Mietverhältnisses

    Das Berufungsgericht brauchte daher im vorliegenden Rechtsstreit auch nicht seine zutreffende Ansicht (vgl. hierzu das Senatsurteil vom heutigen Tag im Rechtsstreit der Parteien zum Aktenzeichen XII ZR 269/01) ausdrücklich zu wiederholen, wonach der Beklagte in analoger Anwendung des § 539 BGB a.F. sein Minderungsrecht verloren hatte.

    Insoweit wird wegen der Einzelheiten auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom heutigen Tag im Rechtsstreit der Parteien zum Aktenzeichen XII ZR 269/01 Bezug genommen.

  • OLG Schleswig, 09.09.2008 - 3 U 76/07  

    Architekten & Ingenieure - Kostenschätzung: Rechnung prüfbar?

    Auch eine Abschlagsrechnung ist grundsätzlich nur fällig, wenn sie prüfbar ist (BGH BauR 2005, 1951, juris Rn. 19; Werner/Pastor-Werner, Rn. 980).

    Der Bundesgerichtshof hat insoweit einen Zeitraum von zwei Monaten vorgegeben, der auch für Abschlagszahlungen gilt (BGH BauR 2005, 1951, juris Rn. 24; Sangenstedt, NJW 2004, 1990, 1991; Werner/Pastor-Werner, Rn. 980).

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