Rechtsprechung
| BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
BGB §§ 1626 a ff., 1671, 1696; KSÜ Art. 16, 53; FGG §§ 12, 50, 50 b
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formwirksame Sorgerechterklärung in Form einer gerichtlich gebilligten Elternvereinbarung; Überprüfung eines Auswanderungsentschlusses sowie des Wunsches nach Rückkehr in die Heimat durch das Familiengericht; Überprüfung der Erziehungseignung eines Elternteils wegen geplanter Übersiedlung zum Zwecke der Vereitelung eines Kontakts des Kindes zu dem anderen Elternteil; Erfordernis nachvollziehbarer Gründe für die Bestellung eines neuen Verfahrenspflegers für ein Kind kurz vor Abschluss des Sorgerechtsverfahrens durch das Gericht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Auswanderung eines Elternteils
Kurzfassungen/Presse (4)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von Deutschland nach Frankreich)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sorgerecht und der Umzug nach Frankreich
- beck-blog (Kurzinformation)
Achtjähriges Kind muss angehört werden
- lto.de (Kurzinformation)
Nicht nachvollziehbare Auswechslung des Verfahrenspflegers kurz vor Verfahrensabschluss bei Verhinderung effektiver Verfahrenspflegschaft unzulässig
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 16.03.2011, Az.: XII ZB 407/10 (Sorgerecht bei Grenzüberschreitung)" von RiOLG Mallory Völker, original erschienen in: FamRZ 2011, 801 - 802.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Haager Kinderschutzübereinkommen und Auswanderungsmotive in der Sorgerechtsregelung" von Prof. Dr. Thomas Rauscher, original erschienen in: NJW 2011, 2332 - 2334.
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 04.06.2010 - 43 F 106/09
- OLG Brandenburg, 23.08.2010 - 15 UF 77/10
- BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10
- OLG Brandenburg, 11.10.2012 - 9 UF 91/11
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 2360
- FGPrax 2011, 120 (Ls.)
- FamRZ 2011, 796
Wird zitiert von ... (18)
- OLG Brandenburg, 11.10.2012 - 9 UF 91/11 Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16.03.2011 (XII ZB 407/10) Bezug genommen.
Wegen der Begründung wird auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16.03.2011, XII ZB 407/10, verwiesen.
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 16.03.2011 (XII ZB 407/10) die Auffassung des 3. Familiensenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts bestätigt, dass der gerichtlich gebilligten Elternvereinbarung vom 06.06.2005 ohne Weiteres eine gemeinsame Sorgeerklärung nach § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB entnommen werden kann.
Gewichtige Gesichtspunkte des Kindeswohls sind die Bindungen des Kindes, die Prinzipien der Förderung (Erziehungseignung) und der Kontinuität sowie die Beachtung des Kindeswillens (BGH, Beschluss vom 16.03.2011, XII ZB 407/10; FamRZ 1990, 392).
- OLG Saarbrücken, 16.11.2011 - 6 UF 126/11
Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein
Rechtsbedenkenfrei (vgl. zu den insoweit einschlägigen Maßstäben BGH FamRZ 2011, 796 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2008, 592; Senatsbeschlüsse vom 5. Januar 2011 - 6 UF 96/10 - und vom 26. August 2009 - 6 UF 68/09 -, FamRZ 2010, 385, jeweils m.w.N.) hat das Familiengericht die gemeinsame elterliche Sorge vollumfänglich aufgehoben.Bei der allein am Kindeswohl auszurichtenden Frage, welchem der Elternteile die elterliche Sorge zu übertragen ist, sind die Erziehungseignung der Eltern - einschließlich ihrer Bindungstoleranz -, die Bindungen des Kindes - insbesondere an seine Eltern -, die Prinzipien der Förderung und der Kontinuität sowie der Kindeswille als gewichtige Kriterien zu berücksichtigen (vgl. BGH FamRZ 2011, 796; 2010, 1060 m. Anm. Völker; 1990, 392; 1985, 169).
Diese Kriterien stehen aber letztlich nicht wie Tatbestandsmerkmale kumulativ nebeneinander; jedes von ihnen kann im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam für die Beurteilung sein, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht (BGH FamRZ 2011, 796; 2010, 1060; 1990, 392).
- OLG Saarbrücken, 01.04.2011 - 6 UF 6/11
Anwendbarkeit des KSÜ auf vor dem Inkrafttreten in der Bundesrepublik Deutschland …
Das am 1. Januar 2011 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getretene KSÜ ist hinsichtlich der Frage des anwendbaren Rechts auch auf Verfahren anwendbar, die vor diesem Tag eingeleitet wurden (Anschluss an BGH, Beschl. v. 16.3.2011 - XII ZB 407/10).Das Familiengericht hat zutreffend - stillschweigend - seine internationale Zuständigkeit angenommen, die vorliegend aus Art. 12 Abs. 1 und 2 lit. b der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (sog. Brüssel IIa-Verordnung;… ABl. EG Nr. L 338 vom 23. Dezember 2003, S. 1) folgt, der Art. 8 Abs. 1 der Verordnung vorgeht (Art. 8 Abs. 2 der Verordnung, vgl. dazu auch BGH FamRZ 2010, 720), und den Streitfall nach Art. 15 Abs. 1 des für die Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen (BGBl. 2010 II, S. 1527) Haager Übereinkommens vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (sog. KSÜ; BGBl. 2009 II S. 602; vgl. dazu Schulz, FamRZ 2011, 156 m.w.N.) deutschem Sachrecht unterworfen; denn hinsichtlich der Frage des anwendbaren Rechts kommt es auf den Zeitpunkt der Entscheidung und nicht auf den der Verfahrenseinleitung an (BGH, Beschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 407/10 - dort auch zum Vorrang der Brüssel IIa-Verordnung vor dem KSÜ hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 61 Brüssel IIa-Verordnung).
- OLG Köln, 25.07.2011 - 4 UF 18/11
Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil bei …
Gewichtige Gesichtspunkte des Kindeswohls sind die Bindungen des Kindes, die Prinzipien der Förderung (Erziehungseignung) und der Kontinuität sowie die Beachtung des Kindeswillens (so BGH FamRZ 2011, 796-801; FamRZ 1990, 392, 393 mwN).So hat auch der Verfahrensbeistand im Termin zur mündlichen Verhandlung in Ausübung seiner Funktion nochmals über seine schriftlichen Stellungnahmen hinaus zu den die Interessen und den Willen des Kindes betreffenden Tatsachen und den diesbezüglichen Ermittlungen und Vorstellungen des Familiengerichts und des Senats umfassend berichten können (zur Stellung des Verfahrensbeistands im Sorgerechtsverfahren siehe auch BGH FamRZ 2011, 796-801; 2010, 1060).
- OLG Celle, 19.07.2012 - 15 UF 81/12
BGB § 1671 Abs. 1; BGB § 1697a; FamFG § 49; FamFG § 54; …
Führen die Kriterien zur Konkretisierung des Kindeswohls - Kontinuität der Erziehung, Förderung der Entwicklung eines Kindes, Bindungen des Kindes sowie der von ihm geäußerte Wille (vgl. BGH FamRZ 2010, 1060; 2011, 796 - zu keinem eindeutigen Vorrang eines Elternteils, kann im einstweiligen Anordnungsverfahren die Entscheidung über die Rückkehr des Kindes in den Haushalt des bisher betreuenden Elternteils auch auf eine Folgenabwägung gestützt werden, nach der ein mehrfacher Aufenthaltswechsel des Kindes zu vermeiden ist.Als wesentliche Aspekte sind dabei die Kontinuität der Erziehung, die Förderung der Entwicklung eines Kindes, die Bindungen des Kindes sowie der von ihm geäußerte Wille heranzuziehen (vgl. BGH FamRZ 2008, 592, 593;… 2010, 1060 [Rn. 19]; 2011, 796 [Rn 43];… FA-FamR/Maier, 7. Aufl. 4. Kap. Rn. 211 ff.).
- OLG Saarbrücken, 13.10.2011 - 6 UF 108/11
Rückführung der Kinder aus einer Pflegefamilie zu den Eltern
Dass der Senat diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen durch seine Verfahrensgestaltung Rechnung getragen hat, gilt - in diesem Punkt wie im Allgemeinen hinsichtlich der Beurteilung der Sachverständigen, es bestehe keine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die Rückführung M. zu seinen Eltern sein Wohl gefährdete - umso mehr angesichts des Ergebnisses der persönlichen Anhörung M. durch den - gesamten - Senat im Beisein des Verfahrenspflegers (vgl. BGH FamRZ 2011, 796; 2010, 1060, jeweils m. Anm. Völker) und der Sachverständigen. - OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12
Zur - § 26 FamFG geschuldeten - Erforderlichkeit der Einholung eines …
Der genaue Umfang der erforderlichen Ermittlungen richtet sich nach den im konkreten Einzelfall betroffenen Kindeswohlbelangen (BGH FamRZ 2011, 796; 2010, 1060, jeweils m. Anm. Völker). - OLG Saarbrücken, 06.04.2011 - 6 UF 40/11
Beurteilung der Erziehungseignung eines Elternteils; Rechtsfolgen eigenmächtiger …
Denn die hier nach § 158 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 und 4 FamFG gebotene Bestellung ist so spät geschehen, dass der Verfahrensbeistand auf das erstinstanzliche Verfahren keinen Einfluss mehr nehmen konnte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 407/10 -, juris, und - mutatis mutandis - BGH, Beschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 -, juris). - OLG Köln, 31.07.2012 - 4 UF 262/11 Gewichtige Gesichtspunkte des Kindeswohls sind die Bindungen des Kindes, die Prinzipien der Förderung (Erziehungseignung) und der Kontinuität sowie die Beachtung des Kindeswillens (so BGH FamRZ 2011, 796-801; FamRZ 1990, 392, 393 mwN).
- OLG Brandenburg, 06.09.2011 - 10 UF 74/10
Übertragung des Rechts zur Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge und …
Jedes von ihnen kann im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam für die Beurteilung sein, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2011, 796; FamRZ 2010, 1060). - OLG Köln, 21.12.2011 - 4 UF 204/11
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf einen Elternteil
- OLG Brandenburg, 24.02.2012 - 10 UF 360/11
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung der Vormundschaft auf …
- OLG Brandenburg, 02.08.2012 - 10 UF 139/11
- OLG Frankfurt, 20.01.2012 - 4 UF 233/11
Form der Zustimmung des Scheinvaters
- OLG Köln, 21.02.2012 - 4 UF 258/11
Ausgestaltung des Umgangsrechts des Kindesvaters
- KG, 28.02.2012 - 18 UF 184/09
Anordnung eines Betreuungs-Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils
- VG Berlin, 23.02.2011 - 34 K 448.09
§ 32 Abs 3 AufenthG, § 104 Abs 3 AufenthG, § 20 Abs 4 Nr 2 AuslG
- OLG Brandenburg, 22.06.2012 - 10 UF 42/12
Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein minderjähriges Kind
