Rechtsprechung
| BGH, 16.04.2008 - XII ZR 144/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
BGB §§ 1607 Abs. 3 Satz 2, 1600d Abs. 4, 1600e Abs. 1, 1629 Abs. 2 Satz 3, 1712 Abs. 1 Nr. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Scheinvater: Regressprozess gegen Erzeuger
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Scheinvaterregress - Kindesunterhalt
- fr-blog.com
Unterhaltsregress des Scheinvaters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Inzidente Feststellung der Vaterschaft des mutmaßlichen Erzeugers eines Kindes im Regressprozess des Scheinvaters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Regressprozess des Scheinvaters gegen mutmaßlichen Erzeuger
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (12)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den Erzeuger des Kin-des ohne vorausgegangenes Vaterschaftsfeststellungsverfahren
- IWW (Pressemitteilung)
Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den Erzeuger des Kindes ohne vorausgegangenes Vaterschaftsfeststellungsverfahren
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Bundesgerichtshof stärkt die Rechte des Scheinvaters gegenüber dem tatsächlichen Vater
- mitfugundrecht.de (Pressemitteilung)
Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den biologischen Vater
- 123recht.net (Kurzinformation, 17.4.2008)
Vaterschaftsfeststellung kann im Prozess auf Erstattung von Kindesunterhalt an den Scheinvater geprüft werden
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den Erzeuger des Kindes ohne vorausgegangenes Vaterschaftsfeststellungsverfahren
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Scheinvätern kann eine Inzidentfeststellung der Vaterschaft im Regressverfahren gegen den vermutlichen Erzeuger des Kindes zustehen
- t-anwaelte.de (Kurzinformation)
Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den Erzeuger des Kindes ohne vorausgegangenes Vaterschaftsfeststellungsverfahren
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den Erzeuger des Kindes ohne vorausgegangenes Vaterschaftsfeststellungsverfahren
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vaterschaftsrecht: Dreimal gehörnter "Papa" darf nicht ganz ohne Rechte sein
- ftd.de (Pressebericht)
Kuckuckskinder vor Gericht
- lawinfo.de (Pressemitteilung und Nichtamtliche Pressemitteilung)
Unterhaltsregress des Scheinvaters
Besprechungen u.ä. (3)
- anwalt-wille.de (Entscheidungsbesprechung)
Unterhaltsklagen des Scheinvaters gegen biologischen Vater einfacher möglich
- beck.de
, S. 24 (Entscheidungsbesprechung)
Durchbrechung der Rechtsausübungssperre bei Regress des Scheinvaters
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
§ 1607 Abs. 3 Satz 2 BGB; § 1600d Abs. 4 BGB; § 1600e Abs. 1 BGB; § 1629 Abs. 2 Satz 3 BGB; § 1712 Abs. 1 Nr. 1 BGB
Rechtsausübungssperre des § 1600d Abs. 4 BGB im Regressprozess des Scheinvaters (Prof. Dr. Bettina Heiderhoff, Hamburg; ZJS 2008, 547)
Sonstiges (3)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des 16.04.2008, Az.: XII ZR 144/06 (Inzidentfeststellung der Vaterschaft im Regressprozess des Scheinvaters gegen den Erzeuger)" von RA Dr. Lothar Müller, original erschienen in: FamRB 2008, 269 - 270.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Durchbrechung der Rechtsausübungssperre des § 1600 d Abs. 4 BGB allein aus finanziellen Gründen?" von RAin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, original erschienen in: JR 2009, 133 - 135.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH v. 16.04.2008, Az.: XII ZR 144/06 (§ 1600d IV BGB: Durchbrechung der Rechtsausübungssperre beim Scheinvaterregress)" von Prof. Dr. Marina Wellenhofer, original erschienen in: FamRZ 2008, 1427 - 1428.
Verfahrensgang
- AG Uelzen, 10.01.2006 - 3b F 1022/05
- OLG Celle, 09.08.2006 - 15 UF 46/06
- BGH, 16.04.2008 - XII ZR 144/06
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 176, 327
- NJW 2008, 2433
- MDR 2008, 1040
- FamRZ 2008, 1424
- JR 2009, 148
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 25.06.2008 - XII ZB 163/06
Familienrecht - Nichtabstammung des Kindes vom rechtlichen Vater
Zu einer ähnlich gelagerten Problematik - Rechtsausübungssperre des § 1600 d Abs. 4 BGB beim Scheinvaterregress - hat der Senat schließlich mit Urteil vom 16. April 2008 (XII ZR 144/06 - zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden, dass diese Sperre in besonders gelagerten Einzelfällen mit der Folge der Zulässigkeit einer inzidenten Feststellung der Vaterschaft des mutmaßlichen Erzeugers im Regressprozess durchbrochen werden könne.Diese habe zur Folge, dass es, solange der Erzeuger des Kindes nicht selbst Vaterschaftsfeststellungsklage erhebe, bis zur Volljährigkeit des Kindes alleine vom Willen der Mutter abhänge, ob sie ihrerseits Feststellungsklage erhebe oder nicht, während der Scheinvater für eine derartige Klage nicht klagebefugt sei (Senatsurteil vom 16. April 2008 - XII ZR 144/06 - zur Veröffentlichung bestimmt).
Auch ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Gesetzgeber durch das am 1. April 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren vom 26. März 2008 (BGBl. I 441) ein Verfahren zur Verfügung gestellt hat, das der Klärung der Abstammung dient und es gleichwohl zulässt, die sich gegebenenfalls als unzutreffend erweisende statusrechtliche Zuordnung des Kindes unverändert zu lassen (vgl. dazu bereits Senatsurteil vom 16. April 2008 - XII ZR 144/06 - zur Veröffentlichung bestimmt).
Wie der Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 16. April 2008 (XII ZR 144/06 - zur Veröffentlichung bestimmt) zur Rechtsausübungssperre des § 1600 d Abs. 4 BGB beim Scheinvaterregress dargelegt hat, war die Frage der Abstammung eines Kindes seinerzeit allein in den dafür vorgesehenen besonderen Verfahren in Kindschaftssachen zu klären, und verlangte es der Grundsatz der Statuswahrheit, alles zu vermeiden, was die Übereinstimmung von statusmäßiger und tatsächlicher biologischer Abstammung hätte beeinträchtigen können.
Angesichts dieser neuen Rechtslage erscheint es gerechtfertigt, Bedenken gegen eine Inzidentfeststellung zurückzustellen, die sich auf die genannte Ausprägung des Grundsatzes der Statuswahrheit gründen (Senatsurteil vom 16. April 2008 aaO).
- BGH, 09.11.2011 - XII ZR 136/09
Familienrecht - Inzidente Feststellung der Vaterschaft
Die Rechtsausübungssperre des § 1600 d Abs. 4 BGB, wonach die Rechtswirkungen der Vaterschaft grundsätzlich erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an geltend gemacht werden können, kann im Regressprozess des Scheinvaters gegen den mutmaßlichen Erzeuger des Kindes in besonders gelagerten Einzelfällen auf die Weise durchbrochen werden, dass die Vaterschaft inzident festgestellt wird (im Anschluss an die Senatsurteile BGHZ 176, 327 = FamRZ 2008, 1424 und vom 22. Oktober 2008 - XII ZR 46/07 - FamRZ 2009, 32).*).Die Rechtsausübungssperre des § 1600 d Abs. 4 BGB, wonach die Rechtswirkungen der Vaterschaft grundsätzlich erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an geltend gemacht werden können, kann im Regressprozess des Scheinvaters gegen den mutmaßlichen Erzeuger des Kindes in besonders gelagerten Einzelfällen auf die Weise durchbrochen werden, dass die Vaterschaft inzident festgestellt wird (Senatsurteile BGHZ 176, 327 = FamRZ 2008, 1424 Rn. 17 ff. …und vom 22. Oktober 2008 - XII ZR 46/07 - FamRZ 2009, 32 Rn. 11 ff.;… vgl. auch Eschenbruch/Klinkhammer/Wohlgemuth Der Unterhaltsprozess 5. Aufl. Kap. 4 Rn. 152).
Eine solche Ausnahme kommt insbesondere dann in Betracht, wenn davon auszugehen ist, dass ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren auf längere Zeit nicht stattfinden wird, weil die zur Erhebung einer solchen Klage Befugten dies ausdrücklich ablehnen oder von einer solchen Möglichkeit seit längerer Zeit keinen Gebrauch gemacht haben (Senatsurteile BGHZ 176, 327 = FamRZ 2008, 1424 Rn. 28 ff. …und vom 22. Oktober 2008 - XII ZR 46/07 - FamRZ 2009, 32 Rn. 12).
- BGH, 22.10.2008 - XII ZR 46/07
Zulässigkeit der Inzidentfeststellung der Vaterschaft im Regressprozess zwischen …
Aufgrund inzwischen veränderter Gesetzeslage hat der Senat an dieser Rechtsprechung jedoch nicht mehr uneingeschränkt festgehalten und - nach Erlass des Berufungsurteils - mit Urteil vom 16. April 2008 (- XII ZR 144/06 - FamRZ 2008, 1424 ff.) weitere Ausnahmen zugelassen, in denen die Rechtsausübungssperre des § 1600 d Abs. 4 BGB durchbrochen und eine Vaterschaft im Rahmen des Scheinvaterregresses inzidenter festgestellt werden kann.Nach dieser Entscheidung, auf deren Gründe zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, kommt eine solche Ausnahme insbesondere dann in Betracht, wenn davon auszugehen ist, dass ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren auf längere Zeit nicht stattfinden wird, weil die zur Erhebung einer solchen Klage Befugten dies ausdrücklich ablehnen oder von einer solchen Möglichkeit seit längerer Zeit keinen Gebrauch gemacht haben (Senatsurteil vom 16. April 2008 - XII ZR 144/06 - FamRZ 2008, 1424, 1426).
Dies ist eine "längere Zeit" im Sinne des Senatsurteils vom 16. April 2008 (- XII ZR 144/06 - FamRZ 2008, 1424, 1426), denn darunter ist jedenfalls ein Zeitraum zu verstehen, der deutlich über die Zeitspanne hinausgeht, innerhalb derer ein Scheinvater nach dem bis zum 30. Juli 1998 geltenden Recht damit hätte rechnen können, dass das Jugendamt als Pfleger gemäß §§ 1706, 1709 BGB a.F. namens des Kindes ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren eingeleitet hätte.
Denn an den Beweis sind im Rahmen einer solchen Zahlungsklage nicht die Anforderungen zu stellen, die eine inter omnes wirkende Vaterschaftsfeststellung erfordert (Senatsurteil vom 16. April 2008 - XII ZR 144/06 - FamRZ 2008, 1424, 1426).
Auch wenn das Interesse des Kindes somit ausnahmsweise (vgl. Senatsurteil vom 16. April 2008 - XII ZR 144/06 - FamRZ 2008, 1424, 1427) auf die Beibehaltung eines statusrechtlich "vaterlosen" Zustandes gerichtet sein sollte und das Kind keinen Wert darauf legt, die ihm von seiner Mutter offenbarte Vaterschaft des Beklagten zur Gewissheit werden zu lassen, greift eine Inzidentfeststellung der Vaterschaft des Beklagten nicht in seine verfassungsrechtlich geschützten Rechte ein.
- BGH, 11.01.2012 - XII ZR 194/09
Familienrecht - Regressprozess des Scheinvaters
Grundsätzlich schließt die Rechtsausübungssperre des § 1600 d Abs. 4 BGB, die von Amts wegen zu beachten ist (Senatsurteil BGHZ 176, 327 = FamRZ 2008, 1424 Rn. 36), deswegen auch eine Inzidentfeststellung der Vaterschaft im Regressprozess zwischen dem Scheinvater und dem von ihm vermuteten Erzeuger des Kindes aus (Senatsurteil BGHZ 121, 299 = FamRZ 1993, 696 f.).Wenn weder mutmaßlicher Erzeuger noch Kindesmutter noch Kind von ihrem Recht, die Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen, Gebrauch machen, steht kein Vater fest, gegen den der Scheinvater seinen Rückgriffsanspruch richten kann (Senatsurteil BGHZ 176, 327 = FamRZ 2008, 1424 Rn. 23 f.).
Denn eine Inzidentfeststellung der Abstammung im Regressprozess des Scheinvaters gegen den mutmaßlichen Erzeuger erwächst nicht in Rechtskraft, als bloße Vorfrage nicht einmal zwischen den Parteien dieses Prozesses (Senatsurteil BGHZ 176, 327 = FamRZ 2008, 1424 Rn. 25 ff.).
Eine im Einzelfall zulässige Durchbrechung der Rechtsausübungssperre des § 1600 d Abs. 4 BGB setzt deswegen voraus, dass zuvor eine dem widersprechende Vaterschaft wirksam nach § 1599 BGB angefochten worden ist (…vgl. auch Senatsurteile vom 9. November 2011 - XII ZR 136/09 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt Rn. 15; BGHZ 176, 327 = FamRZ 2008, 1424 Rn. 31;… vom 22. Oktober 2008 XII ZR 46/07 - FamRZ 2009, 32 Rn. 14 und BGHZ 14, 358, 360 ff.).
- BGH, 03.07.2008 - I ZB 87/06
Zwangsvollstreckung - Vollstreckbarkeit d. Anspruchs auf Nennung d. Kindsvaters?
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Scheinvater in Fällen der vorliegenden Art, in denen die zur Erhebung einer Vaterschaftsfeststellungsklage Befugten von einer solchen Möglichkeit seit längerer Zeit keinen Gebrauch machen oder sie ablehnen, die Vaterschaft inzident im Rahmen eines Prozesses über den Scheinvaterregress feststellen lassen (BGH, Urt. v. 16.4.2008 - XII ZR 144/06 Tz. 29, zum Abdruck in BGHZ bestimmt; anders noch BGHZ 121, 299, 301 ff.). - BGH, 15.02.2012 - XII ZR 137/09
Familienrecht - Verschwiegene Vaterschaft
Anders lag insoweit der Fall des Senatsurteils vom 16. April 2008 (XII ZR 144/06 - FamRZ 2008, 1424; ebenso Senatsurteil vom 22. Oktober 2008 - XII ZR 46/07 - FamRZ 2009, 32; vgl. auch Senatsurteil vom 9. November 2011 -XII ZR 136/09 -FamRZ 2012, 200), in dem das Kind - nach Anfechtung der Vaterschaft - rechtlich vaterlos war und von daher eine Gefährdung des Familienfriedens allein durch das Hinterfragen der leiblichen Abstammung von vornherein nicht zu besorgen war. - OLG Dresden, 14.09.2010 - 24 UF 647/10
Mitwirkungsverweigerung; Vaterschaftsfeststellung
Nach zutreffender und mittlerweile herrschender Meinung kann der Betroffene sein Weigerungsrecht auch darauf stützen, dass die Feststellung der Abstammung für die Entscheidung nicht erforderlich, weil nicht entscheidungserheblich und daher nicht beweisbedürftig ist (BGHZ 166, 283, 290; BGH FamRZ 2008, 1424; OLG Nürnberg FamRZ 2005, 728;… Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 372a Rdn. 13;… MüKo/Zimmermann, ZPO, 3. Aufl., § 372a Rdn. 22;… a.A.: Stein/Jonas/Berger, ZPO, 22. Aufl., § 372a, Rdn. 14 m.w.N. zur älteren Rechtsprechung).Zwar hat das Familiengericht zutreffend angenommen, dass in besonders gelagerten Ausnahmefällen die Rechtsausübungssperre nach § 1600d Abs. 4 BGB durchbrochen werden kann (vgl. BGH FamRZ 2008, 1424; 2009, 32).
Der Bundesgerichtshof hat derartige Ausnahmen anerkannt für das Sozialversicherungsrecht, zur Regelung dringender, zeitlich begrenzter Unterhaltsansprüche im Wege einstweiliger Verfügungen oder für den Fall des Regresses gegen einen Rechtsanwalt, der die Frist zur Erhebung der Vaterschaftsanklage versäumt hat (vgl. dazu BGH FamRZ 2008, 1424).
- BVerfG, 27.05.2010 - 1 BvR 2643/07
Grundsätzliche Bedeutung der Frage einer Möglichkeit einer inzidenten …
Das Oberlandesgericht wird aufgrund der Rückverweisung Gelegenheit haben, unter Einbeziehung der zwischenzeitlich ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2008 - XII ZR 144/06 -, juris; Urteil vom 22. Oktober 2008 - XII ZR 46/07 -, juris) über die hier für die Sachentscheidung maßgebliche Frage erneut zu entscheiden, wobei es nicht ausgeschlossen ist, dass der Rechtsstreit letztlich einen für den Beschwerdeführer günstigeren Ausgang nimmt. - OLG Jena, 02.11.2010 - 1 WF 353/10
Auskunftsanspruch des Scheinvaters zur Vorbereitung eines Rückgriffsanspruchs …
Diese Voraussetzungen eines Auskunftsanspruches liegen insoweit vor, als der Beteiligte zu 1) nicht weiß und ohne die Beteiligte zu 2) nicht wissen kann, wer ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit (§ 1600d Abs. 3 Satz 1 BGB) beigewohnt hat und gegen wen er nach §§ 1607 Abs. 3 Satz 2 und 1, 1601, 1602 Abs. 1 1610 Abs. 1 BGB möglicher Weise übergegangene Ansprüche geltend machen kann, nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ungeachtet des § 1600d Abs. 4 BGB (BGHZ 176, 327 = FamRZ 2008, 1424).Die Rechtsausübungssperre des § 1600d Abs. 4 BGB kann im Regressprozess des Scheinvaters gegen den mutmaßlichen Erzeuger des Kindes nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2008, 1424) in besonders gelagerten Einzelfällen zwar mit der Folge durchbrochen werden, dass die Vaterschaft des mutmaßlichen Erzeugers inzident festgestellt wird.
- OLG Schleswig, 23.06.2009 - 8 UF 16/09
Auskunftsanspruch des Scheinvaters
Der Kläger weiß nicht und kann ohne die Beklagte nicht wissen, wer ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit (§ 1600d Abs. 3 Satz 1 BGB) beigewohnt hat und gegen wen er nach §§ 1607 Abs. 3 Satz 2 und 1, 1601, 1602 Abs. 1 1610 Abs. 1, 1615l Abs. 3 Satz 1 und Abs. 1 und 2 BGB möglicher Weise übergegangene Ansprüche geltend machen kann, nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ungeachtet des § 1600d Abs. 4 BGB (BGHZ 176, 327 = FamRZ 2008, 1424). - BGH, 29.04.2009 - XII ZR 209/08
Bestehen der rechtlichen Vaterschaft
- OLG Saarbrücken, 09.09.2010 - 6 UF 59/10
Rechtsstellung des biologischen Vaters; Anspruch auf Auskunft über die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2012 - 12 A 2489/11
Darlegung und Vorhandensein eines Zulassungsgrunds im Hinblick auf jeden der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2012 - 12 A 1926/11
Inzidente gerichtliche Feststellung der Vaterschaft nach § 1600d BGB in …
- LG Berlin, 15.02.2011 - 37 O 224/10
