Rechtsprechung
| BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 73 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB; Art. 14 GG; § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO; § 426 BGB
Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der rechtswidrigen Tat; Bruttoprinzip); Wert des Erlangten bei Tatbeteiligten in einer Handelskette (keine Gesamtschuldnerschaft); Aufrechterhaltung der Rechtsfolge (Anwendung zugunsten des Angeklagten). - lexetius.com
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Härteklausel bei vorhandenem Vermögen ohne Bezug zu Straftat; Wert des Erlangten bei mehreren Beteiligten am BtM-Handel
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 16.05.2006, Az.: 1 StR 46/06 (Bruttoprinzip und Härteklausel bei Verfallsanordnung - Wert des Erlangten bei Handelskette)" von Prof. Dr. Gerhard Dannecker, original erschienen in: NStZ 2006, 683 - 684.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 51, 65
- NJW 2006, 2500
- NStZ 2006, 570
- NStZ 2006, 683 (Ls.)
- StV 2007, 74
Wird zitiert von ... (25)
- BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07
Versendung standardisierter Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen im …
Den Drittbegünstigten soll das Bruttoprinzip veranlassen, zur Verhinderung solcher Taten wirksame Kontrollmechanismen zu errichten oder aufrechtzuerhalten (…vgl. BGHSt aaO 374; ferner BGHSt 51, 65, 67; BGH NStZ-RR 2004, 214, 215).Die Unbeachtlichkeit des Abflusses des Taterlöses ergibt sich dabei aus dem Präventionszweck des Verfalls, der auf die Verhinderung gewinnorientierter Straftaten gerichtet ist (vgl. BGHSt 51, 65, 72).
Nahe liegt, dass in Fällen der Drittbegünstigung nach § 73 Abs. 3 StGB, in denen das Erlangte weitergeleitet wurde, ohne dass dadurch erneut eine Straftat begangen wurde, - anders als in Fällen einer Handelskette beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 51, 65, 71 f.) - von Gesamtschuldnerschaft auszugehen ist, soweit die Verfallsanordnungen in der Summe über das vom Erstbegünstigten Erlangte hinausgehen.
- BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10
Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand; …
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert aus der Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB, wenn er dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen ist (BGH, Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 246; vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09), er an ihm also unmittelbar aus der Tat (tatsächliche, aber nicht notwendig rechtliche) Verfügungsmacht gewonnen und dadurch einen Vermögenszuwachs erzielt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68; Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 437/08, NStZ 2010, 85; Urteil vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, JZ 2009, 1124 m. Anm. Rönnau m.w.N.).Unerheblich ist dagegen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Täter oder Teilnehmer eine unmittelbar aus der Tat gewonnene (Mit-)Verfügungsmacht später aufgegeben hat, ob also der aus der Tat zunächst erzielte Vermögenszuwachs durch Mittelabflüsse gemindert wurde (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68, 72; vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 252; vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, JZ 2009, 1124, 1125 m. Anm. Rönnau).
Eine solche gesamtschuldnerische Haftung entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 1. Juni 1995 - 1 StR 181/95; Urteil vom 4. Juni 1996 - 1 StR 235/96; Beschlüsse vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96, NStZ-RR 1997, 262; vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199; Urteil vom 29. April 2004 - 4 StR 586/03, NStZ 2005, 454, 455; Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 344/05; Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 71; Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 3 StR 50/08, NStZ 2008, 623; vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 437/08, NStZ 2010, 85; Urteil vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, NStZ 2010, 86, 87; Beschlüsse vom 12. Mai 2009 - 4 StR 102/09, NStZ-RR 2009, 320; vom 2. Juli 2009 - 3 StR 192/09; zu § 73 Abs. 3 StGB auch Urteil vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 253).
Nach der Rechtsprechung ist der Verfall keine Strafe (BVerfG, Beschlüsse vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, BVerfGE 110, 1, 14 f., 16, 19; vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03, wistra 2004, 378, 381; ferner BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 67), sondern weist dem Täter oder Teilnehmer - in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise - "wirtschaftliche Verlustrisiken" zu (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, BVerfGE 110, 1, 21).
Zudem entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass "Mittelabflüsse" - etwa durch eine Beuteteilung - im Rahmen der Prüfung der Härtevorschrift des § 73c StGB von Bedeutung sein können (BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68, 72; Beschluss vom 10. Januar 2008 - 5 StR 365/07, NStZ 2008, 565, 566), dass also die Weitergabe des zunächst Erlangten bei § 73c StGB Berücksichtigung finden kann, wenn kein - ausreichendes - Vermögen mehr vorhanden ist oder eine Verfallsanordnung eine unbillige Härte wäre (BGH, Urteil vom 12. August 2003 - 1 StR 127/03).
- BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08
Verfall von Wertersatz bei Kaufgeld der Ermittlungsbehörden (mangelnde …
Erlangt ist - unabhängig von der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäftes - schon dann "etwas", wenn der Gegenstand in irgendeiner Phase des Tatablaufs in die Verfügungsgewalt des Täters übergegangen ist und ihm so aus der Tat unmittelbar etwas wirtschaftlich messbar zugute kommt ( BGHSt 51, 65, 68; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08).Erlangt ist - unabhängig von der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäftes - schon dann "etwas", wenn der Gegenstand in irgendeiner Phase des Tatablaufs in die Verfügungsgewalt des Täters übergegangen ist und ihm so aus der Tat unmittelbar etwas wirtschaftlich messbar zugute kommt ( BGHSt 51, 65, 68; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08).
Selbst wenn ein Rauschgifthändler dieselben Geldscheine, die er von den Käufern erhält, unmittelbar im Anschluss daran an seinen Lieferanten weitergibt, werden diese Beträge zunächst Bestandteil seines Vermögens und unterliegen dem Verfall (vgl. BGHSt 51, 65, 66 ff.; BGH NStZ 2004, 440).
- LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07
Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter …
Erlangen i. S. d. § 73 Abs. 1 S. 1 StGB ist ein tatsächlicher Vorgang (…BGH, Urt. v. 12. August 2003, 1 StR 127/03, NStZ 2004, 440; BGH, Urt. v. 16. Mai 2006, 1 StR 46/06, NJW 2006, 2500, 2501).Erlangen in diesem Sinne setzt voraus, dass der Täter zumindest die faktische Verfügungsgewalt für sich über eine Sache oder ein Recht erlangt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 13. November 1996, 3 StR 482/96, NStZ-RR 1997, 262; BGH, Beschl. v. 10. September 2002, 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199; BGH, Urt. v. 16. Mai 2006, 1 StR 46/06, NJW 2006, 2500, 2501), unabhängig von den zivilrechtlichen Besitz- und Eigentumsansprüchen zwischen den Tatbeteiligten (…BGH, Urt. v. 12. August 2003, 1 StR 127/03, NStZ 2004, 440; BGH, Urt. v. 16. Mai 2006, 1 StR 46/06, NJW 2006, 2500, 2501).
Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob das vorhandene Vermögen einen konkreten oder unmittelbaren Bezug zu den rechtswidrigen Taten aufweist (…BGH, Urt. v. 5. April 2000, 2 StR 500/99, wistra 2000, 298;… BGH, Urt. v. 2. Dezember 2004, 3 StR 246/04, NStZ-RR 2005, 104, 105; BGH, Urt. v. 16. Mai 2006, 1 StR 46/06, NJW 2006, 2500, 2500).
Die Kammer kann es hier dahinstehen lassen, ob dies auch dann gilt, wenn feststeht, dass die vorhandenen Vermögenswerte ohne jeden denkbaren Zusammenhang mit den abgeurteilten Strafen stehen (vgl. zur "Indizwirkung" BGH, Urt. v. 10. Oktober 2002, 4 StR 223/02, BGHSt 48, 40, 42 f. einerseits sowie BGH, Urt. v. 16. Mai 2006, 1 StR 46/06, NJW 2006, 2500, 2501 f. andererseits), da diese Voraussetzung hier nicht vorliegt.
- BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09
Versuchter Betrug (Manipulationen der Umsatz- und Ertragszahlen am Neuen Markt; …
Denn mit dem Verfall verfolgt er auch einen Präventionszweck (BVerfG NJW 2004, 2073, 2075; BGHSt 51, 65, 67).Müsste der von der Verfallsanordnung Betroffene lediglich die Abschöpfung des Nettogewinns befürchten, so würde sich die Tat für ihn unter finanziellen Gesichtspunkten als risikolos erweisen (vgl. BGHSt 51, 65, 67; 52, 227, 248).
- BGH, 02.10.2008 - 4 StR 153/08
Verfall von Wertersatz; Härtevorschrift (Revisibilität; Ermessen; Begriff der …
Alt. StGB insoweit nicht ausgeschlossen (vgl. Senat BGHSt 48, 40, 42 f.; BGH NStZ-RR 2005, 104 [3. Strafsenat]; a.A. [nicht tragend] BGHSt 51, 65, 70 Tz. 23 [1. Strafsenat]).Alt. StGB insoweit nicht ausgeschlossen (vgl. Senat BGHSt 48, 40, 42 f. mit zust. Anm. Rönnau NStZ 2003, 367; BGH NStZ-RR 2005, 104 [3. Strafsenat];… Joecks in Müko-StGB § 73 c Rn. 17 f.;… Wolters/Horn in SK-StGB § 73 c Rn. 6; a.A. [nicht tragend] BGHSt 51, 65, 70 Tz. 23 [1. Strafsenat] mit abl. Anm. Dannecker NStZ 2006, 683).
- FG Hamburg, 18.06.2012 - 6 K 181/11
Einkommensteuer: Verfallsanordnung in Strafurteil betreffend Bestechung im …
Nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 14.01.2004 2 BvR 564/95, BVerfGE 110, 1, NJW 2004, 2073), des BGH (Urteil vom 16.05.2006 1 StR 46/06, NJW 2006, 2500) und des FG München (Urteil vom 25.05.2011 13 K 1631/08, juris) sowie Teilen der Literatur (…Fissenewert in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 12 Rz. 153;… Schmieszek in Bordewin/Brandt, EStG, § 12 Rz. 241;… Claßen in Lademann/Söffing, EStG, § 12 Rz. 75) ist der Verfall aber auch unter der Geltung des Bruttoprinzips keine strafähnliche Maßnahme.Auch unter der Geltung des Bruttoprinzips ist der Verfall keine dem Schuldgrundsatz unterliegende strafähnliche Maßnahme, sondern dient der Prävention: Müsste der Täter für den Fall der Entdeckung lediglich die Abschöpfung des Tatgewinns befürchten, so wäre die Tatbegehung unter finanziellen Gesichtspunkten weitgehend risikolos (Urteil vom 16.05.2006 1 StR 46/06, NJW 2006, 2500).
Ist dagegen eine bestandskräftige Steuerfestsetzung gegeben, ist vom Strafrichter die steuerliche Belastung abzuziehen, die auf dem eigentlich dem Verfall unterliegenden Betrag ruht (BGH-Urteile vom 16.05.2006 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, NJW 2006, 2500; vom 21.03.2002 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260, NJW 2002, 2257).
- BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11
Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud); …
"Aus der Tat" sind diejenigen Vermögenswerte erlangt, die dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen sind (vgl. BGHSt 51, 65, 66)."Aus der Tat" sind diejenigen Vermögenswerte erlangt, die dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 66; BGH, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02; BGH, Beschluss vom 28. November 2000 - 5 StR 371/00).
- BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall von Wertersatz (Geld; …
Daraus allein kann nicht geschlossen werden, dass der Angeklagte selbst die später von den Haupttätern des Handeltreibens erzielten Erlöse auch nur zu seiner Mitverfügungsgewalt erhalten hat (vgl. zu den Kurierfällen BGHSt 36, 251; 51, 65, 68; BGH NStZ 2004, 440; NStZ-RR 2007, 121). - BGH, 24.05.2011 - 4 StR 198/11
Voraussetzungen an den Wertersatzverfall und Erörterungsmangel hinsichtlich einer …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert aus der Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB (hier i.V.m. § 73a Satz 1 StGB), wenn er dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen ist ( BGHSt 52, 227, 246), er an ihm also unmittelbar aus der Tat (tatsächliche, aber nicht notwendig rechtliche) Verfügungsmacht gewonnen und dadurch einen Vermögenszuwachs erzielt hat (vgl. BGHSt 51, 65, 68; BGH NStZ 2010, 85).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert aus der Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB (hier i.V.m. § 73a Satz 1 StGB), wenn er dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen ist (BGH, Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 246, und vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09), er an ihm also unmittelbar aus der Tat (tatsächliche, aber nicht notwendig rechtliche) Verfügungsmacht gewonnen und dadurch einen Vermögenszuwachs erzielt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 437/08, NStZ 2010, 85, Urteil vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, JZ 2009, 1124 mit Anmerkung Rönnau m.w.N.).
- BGH, 21.09.2011 - 4 StR 172/11
Vereitelung der Zwangsvollstreckung; Verfall und Verfall von Wertersatz …
- BGH, 11.05.2010 - IX ZR 138/09
Insolvenzrecht - Verfall und Einziehung des Wertersatz: nachrangige Forderungen
- BGH, 27.10.2009 - 5 StR 242/09
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beihilfe; Verfall).
- OLG Stuttgart, 11.04.2007 - 2 Ws 41/07
Verfahrenshindernis: Vorläufige Verfahrenseinstellung nach § 153a Abs 1 …
- BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11
Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt"; …
- BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11
Keine Strafrahmenverschiebung bei Hilfe zur Aufklärung nach Eröffnung des …
- BGH, 07.07.2011 - 3 StR 144/11
Verfall; erweiterter Verfall; Vorrang von Ansprüchen Geschädigter; Verfall von …
- BGH, 27.10.2011 - 5 StR 14/11
Verfall (Berücksichtigung steuerrechtlicher Belastungen); Härtevorschrift (nicht …
- BGH, 21.05.2008 - 5 StR 201/08
Anordnung von Wertersatzverfall (Härtefallklausel: vertretbare …
- LG Hildesheim, 23.04.2007 - 25 Qs 2/07
Anordnung des dinglichen Arrests in das Vermögen eines gutgläubigen Dritten: …
- LG Rostock, 23.01.2009 - 19 KLs 5/08
Erpressung und Beihilfe zur Erpressung durch Drohung mit der Veröffentlichung von …
- FG München, 25.05.2011 - 13 K 1631/08
Schätzung von Gewinnen aus einem Bordellbetrieb bei fehlender Buchführung - …
- BGH, 30.05.2008 - 2 StR 200/08
- BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06
- BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
