Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1971 - 2 StR 191/71   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 24, 166
  • NJW 1971, 1572
  • JR 1972, 69



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08  

    Begünstigung (Erfassung nur unmittelbarer Vorteile aus der Tat;

    Die Begünstigung ist nach ständiger Rechtsprechung nur strafbar, soweit dem Vortäter dadurch die unmittelbaren Vorteile der Tat gesichert werden sollen, die er zur Zeit der Begünstigungshandlung noch innehaben muss (BGHSt 24, 166 f; 36, 277, 281; BGH NStZ 1987, 22).

    aa) Die Begünstigung ist nach ständiger Rechtsprechung nur strafbar, soweit dem Vortäter dadurch die unmittelbaren Vorteile der Tat gesichert werden sollen, die er zur Zeit der Begünstigungshandlung noch innehaben muss (BGHSt 24, 166 f; 36, 277, 281; BGH NStZ 1987, 22; Cramer in MüKo-StGB § 257, Rdn. 11, 13; Stree in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 257, Rdn. 23).

  • BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97  

    AO § 369, § 162, § 90; StGB § 78, § 257, §

    Die Begünstigungshandlung zielt darauf ab, den gesetzwidrigen Zustand aufrechtzuerhalten, der sonst durch ein Eingreifen des Verletzten oder von Organen des Staates gegen den Vortäter beseitigt oder dessen Folgen gemildert werden könnten, indem dem Vortäter die erlangten Vorteile wieder entzogen und einer Schadenswiedergutmachung zugeführt würden (BGHSt 24, 166, 167; 36, 277, 280 f.; BGHR StGB § 257 Abs. 1 Tatvorteil, unmittelbarer 3).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 256/86  

    StGB § 257

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