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   BGH, 16.06.1998 - 4 StR 255/98   

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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01  

    Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug;

    Es gilt insoweit nichts anderes als für andere vom Bundesgerichtshof als "gefährlich" angesehene Werkzeuge (vgl. etwa BGH StV 1999, 91 [Holzknüppel]; NStZ-RR 1999, 355 [Besenstiel]; NStZ 1999, 174 [Hund]; NStZ 2000, 530 [Kraftfahrzeug]; NStZ 2002, 86 [Zigarette]; Beschlüsse vom 16. Juni 1998 - 4 StR 255/98 [Schranktür]; vom 15. Februar 2001 - 3 StR 6/02 [Kugelschreiber]; vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01 [Injektionsspritze]; vom 22. November 2001 - 2 StR 400/01 [Winkeleisen]).
  • BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02  

    Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges;

    Der 4. Strafsenat hat einen Besenstiel, der als Drohmittel zur Herausgabe verwendet wurde (Beschluß vom 20. Mai 1999- 4 StR 168/99 = NStZ-RR 1999, 355), und eine gegen das Opfer "eingesetzte" Schranktür (Beschluß vom 16. Juni 1998 - 4 StR 255/98 -) als "gefährliches Werkzeug" angesehen.
  • BGH, 03.07.2002 - 2 StR 170/02  

    Verfall; Einziehung; Vorrang der Ansprüche des Tatopfers; keine Kostenteilung bei

    Das erbeutete Geld unterliegt nicht dem Verfall, da Ansprüche des oder der Geschädigten vorgehen (§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; vgl. BGH, Beschl. vom 16. Juni 1998 - 4 StR 255/98; BGHR § 73 Tatbeute 1).
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  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 240/98  

    StGB § 223, § 250

    Im Fall 2 der Urteilsgründe ist die Schreckschußpistole allerdings nicht in dieser Weise eingesetzt worden; das Verhalten des Angeklagten erfüllt daher nur den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB n.F. (vgl. BGH StV 1998, 422 ; BGH, Beschl. v. 19. Mai 1998 - 4 StR 204/98, vom 16. Juni 1998 - 4 StR 255/98 und vom 26. Juni 1998 - 4 StR 205/98), der bei einer Strafandrohung von Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren im Verhältnis zum alten Recht das mildere Gesetz im Sinne von § 2 Abs. 3 StGB darstellt.
  • BGH, 03.04.2002 - 2 StR 441/01  
    Der 4. Strafsenat hat einen Besenstiel, der als Drohmittel zur Herausgabe verwendet wurde (Beschluß vom 20. Mai 1999 - 4 StR 168/99 = NStZ-RR 1999, 355), und eine gegen das Opfer "eingesetzte" Schranktür (Beschluß vom 16. Juni 1998 - 4 StR 255/98 -) als "gefährliches Werkzeug" angesehen.
  • BGH, 03.04.2002 - 1 AR 5/02  

    Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges;

    Der 4. Strafsenat hat einen Besenstiel, der als Drohmittel zur Herausgabe verwendet wurde (Beschluß vom 20. Mai 1999- 4 StR 168/99 = NStZ-RR 1999, 355), und eine gegen das Opfer "eingesetzte" Schranktür (Beschluß vom 16. Juni 1998 - 4 StR 255/98 -) als "gefährliches Werkzeug" angesehen.
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