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   BGH, 16.06.2010 - XII ZB 35/10   

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BGH, 16.06.2010 - XII ZB 35/10 (https://dejure.org/2010,1511)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2010 - XII ZB 35/10 (https://dejure.org/2010,1511)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - XII ZB 35/10 (https://dejure.org/2010,1511)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1666 BGB, § 1680 Abs 2 S 2 BGB, § 1680 Abs 3 BGB, § 20 FGG
    Elterliche Sorge für ein Kind nicht verheirateter Eltern: Beschwerderecht des Vaters gegen die Ablehnung der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AktG § 245; BGB § 1006
    Beschwerdeberechtigung des Elternteils, der Übertragung des Sorgerechts vom eingeschränkt sorgeberechtigten Elternteil auf sich beantragt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antragsberechtigung und Beschwerdeberechtigung eines Vaters im Fall einer Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gegenüber einer allein sorgeberechtigten Mutter eines nichtehelichen Kindes

  • rewis.io

    Elterliche Sorge für ein Kind nicht verheirateter Eltern: Beschwerderecht des Vaters gegen die Ablehnung der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • ra.de
  • rewis.io

    Elterliche Sorge für ein Kind nicht verheirateter Eltern: Beschwerderecht des Vaters gegen die Ablehnung der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • fr-blog.com

    Sorgerechtsantragsrecht des nicht ehelichen Vaters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsberechtigung und Beschwerdeberechtigung eines Vaters im Fall einer Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gegenüber einer allein sorgeberechtigten Mutter eines nichtehelichen Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Übertragung des Sorgerechts für nichteheliches Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Das ausgesetzte Kind und sein Vater

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Beschwerderecht des Vaters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entzug des alleinigen Sorgerechts der Mutter - und die Rechte des Vaters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1369
  • MDR 2010, 929
  • FGPrax 2010, 238 (Ls.)
  • FamRZ 2010, 1242
  • FamRZ 2010, 1324
  • Rpfleger 2010, 584
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.11.2008 - XII ZB 103/08

    Zulässigkeit der Beschwerde des nichtsorgeberechtigten Vaters eines Kindes gegen

    Auszug aus BGH, 16.06.2010 - XII ZB 35/10
    b) Das Oberlandesgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass die Beschwerdeberechtigung nach § 57 Abs. 1 Nr. 8 FGG nicht für Endentscheidungen in Sorgerechtsverfahren gilt (§§ 64 Abs. 3 Satz 3, 57 Abs. 2 FGG; vgl. Keidel/Engelhardt Freiwillige Gerichtsbarkeit 15. Aufl. § 57 Rdn. 31) und die Beschwerdeberechtigung nach § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG gemäß § 64 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 57 Abs. 2 FGG für Familiensachen ausdrücklich ausgeschlossen ist (Senatsbeschlüsse vom 26. November 2008 - XII ZB 103/08 FamRZ 2009, 220 Tz. 12 und vom 13. April 2005 - XII ZB 54/03 - FamRZ 2005, 975, 976 m.w.N.).

    Auch entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass nach der allgemeinen Regelung in § 20 FGG dem von vornherein nicht sorgeberechtigten Vater kein Beschwerderecht gegen einen Beschluss zusteht, durch den Maßnahmen nach § 1666 BGB abgelehnt worden sind, weil ein berechtigtes Interesse nicht ausreicht und auch das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG für sich genommen keine Beschwerdeberechtigung begründet (Senatsbeschluss vom 26. November 2008 - XII ZB 103/08 - FamRZ 2009, 220 Tz. 13).

    Der Senat hat bereits auf den Unterschied zwischen einer Entscheidung, die Maßnahmen nach § 1666 BGB ablehnt, zu den Fällen hingewiesen, in denen der Mutter das Sorgerecht vom Familiengericht nach § 1666 BGB entzogen wurde (Senatsbeschluss vom 26. November 2008 - XII ZB 103/08 FamRZ 2009, 220 Tz. 15).

  • BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06

    Sorgerechtsantrag eines Vaters für sein nichtehelich geborenes Kind (Fall

    Auszug aus BGH, 16.06.2010 - XII ZB 35/10
    Diese Regelung begründet ein subjektives Recht des Vaters, aus dem sich auch dessen Beschwerdeberechtigung gemäß § 20 FGG ergibt (vgl. auch Senatsbeschluss vom 26. September 2007 - XII ZB 229/06 - FamRZ 2007, 1969).

    bb) Ob es sich bei der Entscheidung um eine erstmalige Prüfung der Sorgerechtsübertragung nach § 1680 Abs. 3, Abs. 2 Satz 2 BGB oder aber wegen der bereits erfolgten Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Jugendamt um eine Abänderungsentscheidung nach § 1696 BGB handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Mai 2005 - XII ZB 28/05 - FamRZ 2005, 1469 und kritisch hierzu Staudinger/Coester [2009] § 1680 Rdn. 24, 14) und welchen Kriterien die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater unterliegt (vgl. EGMR FamRZ 2010, 103; BVerfG Beschluss vom 20. Oktober 2008 FamRZ 2008, 1285; Senatsbeschluss vom 26. September 2007 - XII ZB 229/06 - FamRZ 2007, 1969), ist hier nicht ausschlaggebend, weil eine Beschwerdeberechtigung des Vaters in jedem Fall gegeben ist.

  • EGMR, 03.12.2009 - 22028/04

    Mehr Sorgerecht für ledige Väter

    Auszug aus BGH, 16.06.2010 - XII ZB 35/10
    aa) Ob an dieser Rechtsprechung nach dem zwischenzeitlich ergangenen Urteil des EGMR vom 3. Dezember 2009 (FamRZ 2010, 103) festzuhalten ist, bedarf hier keiner Entscheidung.

    bb) Ob es sich bei der Entscheidung um eine erstmalige Prüfung der Sorgerechtsübertragung nach § 1680 Abs. 3, Abs. 2 Satz 2 BGB oder aber wegen der bereits erfolgten Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Jugendamt um eine Abänderungsentscheidung nach § 1696 BGB handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Mai 2005 - XII ZB 28/05 - FamRZ 2005, 1469 und kritisch hierzu Staudinger/Coester [2009] § 1680 Rdn. 24, 14) und welchen Kriterien die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater unterliegt (vgl. EGMR FamRZ 2010, 103; BVerfG Beschluss vom 20. Oktober 2008 FamRZ 2008, 1285; Senatsbeschluss vom 26. September 2007 - XII ZB 229/06 - FamRZ 2007, 1969), ist hier nicht ausschlaggebend, weil eine Beschwerdeberechtigung des Vaters in jedem Fall gegeben ist.

  • BGH, 13.04.2005 - XII ZB 54/03

    Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen des Familiengerichts

    Auszug aus BGH, 16.06.2010 - XII ZB 35/10
    b) Das Oberlandesgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass die Beschwerdeberechtigung nach § 57 Abs. 1 Nr. 8 FGG nicht für Endentscheidungen in Sorgerechtsverfahren gilt (§§ 64 Abs. 3 Satz 3, 57 Abs. 2 FGG; vgl. Keidel/Engelhardt Freiwillige Gerichtsbarkeit 15. Aufl. § 57 Rdn. 31) und die Beschwerdeberechtigung nach § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG gemäß § 64 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 57 Abs. 2 FGG für Familiensachen ausdrücklich ausgeschlossen ist (Senatsbeschlüsse vom 26. November 2008 - XII ZB 103/08 FamRZ 2009, 220 Tz. 12 und vom 13. April 2005 - XII ZB 54/03 - FamRZ 2005, 975, 976 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.2009 - XII ZR 8/08

    Ausschluss der Abänderbarkeit eines Unterhaltsvergleichs bei Fehlen einer

    Auszug aus BGH, 16.06.2010 - XII ZB 35/10
    a) Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Verfahrensrecht anwendbar, weil das Verfahren vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsurteil vom 25. November 2009 - XII ZR 8/08 - FamRZ 2010, 192).
  • OLG Nürnberg, 30.12.2009 - 7 UF 1050/09

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge der alleinsorgeberechtigten Mutter und

    Auszug aus BGH, 16.06.2010 - XII ZB 35/10
    Der hinter der ersatzweisen Übertragung des Sorgerechts nach § 1680 Abs. 3, Abs. 2 Satz 2 BGB stehende gesetzgeberische Gedanke gebietet aber auch eine Anwendung auf die Entziehung von Teilbefugnissen (zutreffend OLG Nürnberg Beschluss vom 30. Dezember 2009 - 7 UF 1050/09 - juris; Staudinger/Coester BGB [2009] § 1680 Rdn. 16 m.w.N.; MünchKomm/Finger 5. Aufl. § 1680 Rdn. 17; Palandt/Diederichsen BGB 69. Aufl. § 1680 Rdn. 5; Orgis JAmt 2008, 243; vgl. auch BayObLG FamRZ 1985, 635, 636).
  • BGH, 25.05.2005 - XII ZB 28/05

    Erlangung des alleinigen Sorgerechts durch den Vater

    Auszug aus BGH, 16.06.2010 - XII ZB 35/10
    bb) Ob es sich bei der Entscheidung um eine erstmalige Prüfung der Sorgerechtsübertragung nach § 1680 Abs. 3, Abs. 2 Satz 2 BGB oder aber wegen der bereits erfolgten Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Jugendamt um eine Abänderungsentscheidung nach § 1696 BGB handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Mai 2005 - XII ZB 28/05 - FamRZ 2005, 1469 und kritisch hierzu Staudinger/Coester [2009] § 1680 Rdn. 24, 14) und welchen Kriterien die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater unterliegt (vgl. EGMR FamRZ 2010, 103; BVerfG Beschluss vom 20. Oktober 2008 FamRZ 2008, 1285; Senatsbeschluss vom 26. September 2007 - XII ZB 229/06 - FamRZ 2007, 1969), ist hier nicht ausschlaggebend, weil eine Beschwerdeberechtigung des Vaters in jedem Fall gegeben ist.
  • BayObLG, 22.01.1985 - BReg. 1 Z 85/84

    Entziehung; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Sorgerecht; Gefährdung; Kindeswohl;

    Auszug aus BGH, 16.06.2010 - XII ZB 35/10
    Der hinter der ersatzweisen Übertragung des Sorgerechts nach § 1680 Abs. 3, Abs. 2 Satz 2 BGB stehende gesetzgeberische Gedanke gebietet aber auch eine Anwendung auf die Entziehung von Teilbefugnissen (zutreffend OLG Nürnberg Beschluss vom 30. Dezember 2009 - 7 UF 1050/09 - juris; Staudinger/Coester BGB [2009] § 1680 Rdn. 16 m.w.N.; MünchKomm/Finger 5. Aufl. § 1680 Rdn. 17; Palandt/Diederichsen BGB 69. Aufl. § 1680 Rdn. 5; Orgis JAmt 2008, 243; vgl. auch BayObLG FamRZ 1985, 635, 636).
  • BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 durch die Ablehnung der Übertragung der

    Auszug aus BGH, 16.06.2010 - XII ZB 35/10
    Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 2008 (FamRZ 2008, 2185) könne sich der Vater nicht mit Erfolg berufen, weil diese Entscheidung den nicht vergleichbaren Fall betreffe, dass der Vater die elterliche Sorge über einen längeren Zeitraum zwar nicht rechtlich, aber tatsächlich wahrgenommen habe.
  • BGH, 18.02.2015 - XII ZB 473/13

    Adoption durch eingetragene Lebenspartnerin der Mutter bei verweigerter Angabe

    Allein aus der Unkenntnis kann nicht auf ein Desinteresse des (möglichen) leiblichen Vaters geschlossen werden (vgl. - neben EGMR FamRZ 1995, 110, 112 - die Fallgestaltungen der Entscheidungen des EGMR FamRZ 2004, 1456 [Görgülü] sowie - zum selben Fall - BVerfG FamRZ 2004, 1857 und Senatsbeschluss vom 26. September 2007 - XII ZB 229/06 - FamRZ 2007, 1969; ferner Senatsbeschluss vom 16. Juni 2010 - XII ZB 35/10 - FamRZ 2010, 1242).
  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 67/14

    Elterliche Sorge: Beschwerdeberechtigung des nicht mehr sorgeberechtigten

    Indem das Gericht eine solche Rückübertragung der elterlichen Sorge nicht durchführt, greift es unmittelbar in die Rechtsstellung dieses Elternteils ein (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juni 2010 - XII ZB 35/10 - FamRZ 2010, 1242 Rn. 9 ff.).
  • BGH, 02.02.2011 - XII ZB 241/09

    Sorgerechtsregelungsverfahren: Beschwerdebefugnis der Großeltern

    a) Das Oberlandesgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Beschwerdeberechtigung nach § 57 Abs. 1 Nr. 8 FGG nicht für Endentscheidungen in Sorgerechtsverfahren gilt (§§ 64 Abs. 3 Satz 3, 57 Abs. 2 FGG; vgl. Keidel/Engelhardt Freiwillige Gerichtsbarkeit 15. Aufl. § 57 Rdn. 31) und auch die Beschwerdeberechtigung nach § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG gemäß § 64 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 57 Abs. 2 FGG für Familiensachen ausdrücklich ausgeschlossen ist (Senatsbeschlüsse vom 16. Juni 2010 - XII ZB 35/10 - FamRZ 2010, 1242 Rn. 7; vom 26. November 2008 - XII ZB 103/08 - FamRZ 2009, 220 Rn. 12 und vom 13. April 2005 - XII ZB 54/03 - FamRZ 2005, 975, 976 mwN).
  • OLG Schleswig, 04.05.2011 - 12 UF 83/11

    Sorgerechtsentzugsverfahren: Hinzuziehung des Nichtsorgeberechtigten

    Insoweit kann dahinstehen, ob dem Kindesvater allein aufgrund seines Elternrechtes aus Art. 6 Abs. 2 GG das Recht zusteht, die vom Familiengericht zu treffende Entscheidung, insbesondere im Falle der Ablehnung von Maßnahmen nach § 1666 BGB, durch Einlegung eines Rechtsmittels überprüfen zu lassen (abgelehnt noch durch BGH FamRZ 2009, 220; ausdrücklich offengelassen nunmehr in BGH FamRZ 2010, 1242).

    Jedenfalls begründen die §§ 1680 Abs. 3, Abs. 2 Satz 2 BGB - danach hat das Familiengericht dem Kindesvater im Fall des Sorgerechtsentzugs der gemäß § 1626a Abs. 2 BGB alleinsorgeberechtigten Kindesmutter die elterliche Sorge zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient - ein subjektives Recht des Vaters, aus dem sich auch dessen Beschwerdeberechtigung ergibt (vgl. BGH FamRZ 2010, 1242 zu § 20 FGG a.F.).

  • KG, 26.11.2013 - 18 UF 219/13

    Elterliche Sorge: Beschwerdebefugnis des nicht sorgeberechtigten Vaters gegen

    Es liegt auch kein Fall vor, wie er vom Bundesgerichtshof (FamRZ 2010, 1242) und vom OLG Schleswig (FamRZ 2012, 725) entschieden worden sind, da der Mutter das Sorgerecht (teilweise) entzogen worden ist und der Vater eine Rechtsverletzung geltend machen kann, weil ihm nach § 1680 Abs. 3 BGB das Sorgerecht zu übertragen ist, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht (so auch BVerfG FamRZ 2008, 2185, 2186).

    Der Bundesgerichtshof hat das in der vorerwähnten Entscheidung (FamRZ 2010, 1242) noch offen gelassen, weil er ein Recht des Vaters aus § 1680 Abs. 3 BGB ableiten konnte.

  • OLG Celle, 30.06.2010 - 10 UF 82/10

    Zulässigkeit der Beschwerde des nicht sorgeberechtigten Vaters gegen die

    Auch der BGH hat in seiner jüngsten diesbezüglichen - ebenfalls noch unter den verfahrensrechtlichen Vorschriften des FGG ergangenen - Entscheidung (Beschluß vom 16. Juni 2010 - XII ZB 35/10 - zur Veröffentlichung vorgesehen - Tz. 8 f.) ausdrücklich danach differenziert, ob es sich um eine Maßnahmen nach § 1666 BGB ablehnende - dann keine Beschwerdebefugnis des nie zuvor die elterliche Sorge (mit-) ausübenden Vaters - oder um eine Entscheidung handelt, mit der der Mutter die elterliche Sorge - auch teilweise - entzogen wurde - dann Beschwerdebefugnis des Vaters, soweit er nicht an der Sorge beteiligt wird.

    Auch aus dem - nach der BGH-Entscheidung vom 26. November 2008 (aaO) ergangenen - Urteil des EuGHMR vom 3. Dezember 2009 - 22028/04 - FamRZ 2010, 103 - ergeben sich keine durchgreifenden zusätzlichen Gesichtspunkte für den Streitfall (insofern offengelassen in der BGH-Entscheidung vom 16. Juni 2010, aaO).

  • KG, 26.11.2013 - 18 UF 224/13

    Umgangsregelung: Beschwerdeberechtigung des nicht sorgeberechtigten betreuenden

    Es liegt kein Fall vor, wie er vom Bundesgerichtshof (FamRZ 2010, 1242) und vom OLG Schleswig (FamRZ 2012, 725) entschieden worden ist, da der Mutter das Sorgerecht (teilweise) entzogen worden ist und der Vater nach Auffassung der genannten Gerichte eine Rechtsverletzung geltend machen kann, weil ihm nach § 1680 Abs. 3 BGB das Sorgerecht zu übertragen ist, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht (so auch BVerfG FamRZ 2008, 2185, 2186).

    Der Bundesgerichtshof hat das in der vorerwähnten Entscheidung (FamRZ 2010, 1242) noch offen gelassen, weil er ein Recht des Vaters aus § 1680 Abs. 3 BGB ableiten konnte.

  • OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 3 WF 310/11

    Nichtehelicher Vater im Verfahren nach § 1666 BGB Beteiligter

    Ob im Falle der Ablehnung von Maßnahmen nach § 1666 BGB dem nichtehelichen Kindesvater ein Beschwerderecht zusteht (hierzu BGH FamRZ 2010, 1242 = NJW-RR 2010, 1369 = MDR 2010, 929 und OLG Celle FamRZ 2011, 121 = NJW-RR 2011, 220), ist vorliegend nicht zu entscheiden.
  • OLG Brandenburg, 18.11.2021 - 9 UF 154/21

    Amtsverfahren in einer Kindschaftssache; Ablehnung einer kinderschutzrechtlichen

    Denn die Regelung des § 1680 Abs. 3 BGB begründet unabhängig von der Frage, ob dem Elternteil zuvor die Sorge entzogen wurde oder nie zustand, ein subjektives Recht des anderen Elternteils (BGH, FamRZ 2010, 1242).
  • OLG Hamburg, 02.07.2014 - 2 UF 33/14

    Elterliche Sorge: Beschwerderecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils gegen

    Anders als in der Fallkonstellation, die dem Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 16. Juni 2010 (FamRZ 2010, 1242) vorlag, kam hier auch keine Entscheidung zugunsten des nichtsorgeberechtigten Elternteils nach den §§ 1680 Abs. 3, Abs. 2 BGB in Betracht, denn durch den bestandskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Elmshorn war bereits zugunsten des anderen Elternteils über das Sorgerecht gemäß § 1671 Abs. 1 BGB (und im Übrigen auch über den Aufenthalt des Kindes beim anderen Elternteil) entschieden worden.
  • OLG Köln, 21.01.2021 - 14 UF 162/20

    Beschwerde gegen einen Entzug der elterlichen Sorge Verhältnismäßigkeit einer

  • OLG Hamm, 13.02.2017 - 3 UF 2/17
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2012 - 2 WF 20/12

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren über den Entzug der elterlichen Sorge

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