Rechtsprechung
| BGH, 16.07.1998 - III ZR 288/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Jurion
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Anwendung der Sachenrechtsbereinigung auch bei innerhalb einer Kleingartenanlage errichtetem Wohnhaus
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 139, 235
- NJW 1998, 3050
- ZIP 1998, 1454
- ZMR 1998, 615
- WM 1998, 2027
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.04.2003 - V ZR 361/02
Nutzbarkeit eines Gebäudes oder Bauwerks als Voraussetzung des …
Das ist aber für Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz unerheblich (BGH, Urt. v. 16. Juli 1998, III ZR 288/97, VIZ 1998, 517, 518; Senatsurt. v. 3. Mai 2002, V ZR 246/01, VIZ 2002, 642, 643). - OLG Brandenburg, 01.02.2006 - 4 U 206/04
Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet: Ankaufsberechtigung nach Errichtung …
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 16.07.1998 (VIZ 1998, 517, 519) klargestellt, dass der Gesetzgeber sich, wie der konkrete Anwendungstatbestand des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 lit. e. SachenRBerG zeige, in Kenntnis der Besonderheiten der unechten Datschen - diese bestanden gerade darin, dass die Rechts- und Verwaltungspraxis der DDR sich generell nicht dazu veranlasst gesehen hat, wegen des Aus- bzw. Umbaus von Wochenendhäusern und Datschen zu Eigenheimen, die (bloß schuldrechtliche) Grundlage des Nutzungsrechts zu verändern - im Wege einer Kompromisslösung zwischen einem an der Verwaltungspraxis orientieren Schutz der baulichen Investitionen und einer an den rechtlichen Regelungen orientierten Betrachtung dazu entschlossen habe, bei der Errichtung eines Wohngebäudes auf Bodenflächen zur Erholung den Weg der Sachenrechtsbereinigung zu eröffnen. - KG, 09.10.2001 - 27 U 7642/00 Denn aufgrund eines Vertrages zur Nutzung von Bodenflächen zur Erholung überlassene Grundstücke unterfallen auch dann der Sachenrechtsbereinigung, wenn sie innerhalb einer Kleingartenanlage liegen (BGH VIZ 1998, 517).
