Rechtsprechung
   BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 287/03   

Volltextveröffentlichungen (11)

mehr
  • IWW
  • NWB SteuerXpert START
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Strafgefangener - Auszahlung seines Eigengeldes

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    StVollzG §§ 43, 51 Abs. 4 Satz 2; ZPO §§ 850c und 850k
    Pfändungsschutz von Eigengeld Strafgefangener ohne Freigrenzen bei Bildung aus Arbeitsentgelt

  • sfz-mainz.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Urteil zur Pfändung des Eigengeldes bei Strafgefangenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pfändbarkeit des Eigengeldes eines Strafgefangenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsvollstreckung - Pfändung des Eigengeldes eines Strafgefangenen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der praktische Fall - So betreiben Sie die Pfändung von Eigengeld eines Gefangenen

  • sfz-mainz.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Urteil zur Pfändung des Eigengeldes bei Strafgefangenen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 160, 112
  • NJW 2004, 3714
  • MDR 2005, 48
  • StV 2004, 558
  • WM 2004, 1928
  • Rpfleger 2004, 711



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)  

  • BGH, 22.03.2005 - XI ZR 286/04  

    Bankrecht - Zugriff der kontoführenden Bank auf pfändungsfreies Arbeitseinkommen

    Mit der Gutschrift des Arbeitseinkommens auf dem Girokonto bei einem Kreditinstitut erlischt der Lohn- und Gehaltsanspruch gemäß § 362 Abs. 1 BGB durch Erfüllung und mit ihm ein bis zu diesem Zeitpunkt bestehender Pfändungsschutz gemäß den §§ 850 ff. ZPO (BGHZ 104, 309, 313; BGH, Beschluß vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 287/03, WM 2004, 1928, 1930).
  • BGH, 01.07.2010 - IX ZB 148/09  

    Insolvenzrecht - Restschuldbefreiung für den inhaftierten Schuldner

    Es unterliegt insbesondere nicht den Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850c und 850k ZPO (vgl. BGHZ 160, 112, 115 ff; Heyer NZI 2010, 81, 83 f).
  • OLG Hamburg, 07.12.2010 - 3 Vollz (Ws) 72/10  

    Strafvollzug: Anspruch eines Strafgefangenen auf Auszahlung seines Eigengeldes;

    Die Rechtsprechung des BGH zur Unanwendbarkeit der Pfändungsfreigrenze des § 850c ZPO auf das Arbeitsentgelt des Gefangenen für eine ihm zugewiesene Beschäftigung (BGHZ 160, 112) bedeutet nicht, dass das Eigengeldguthaben eines Gefangenen uneingeschränkt pfändbar ist.

    Das sind etwa 500 Euro monatlich, die der Gläubiger entsprechend der früheren Rechtsprechung (vgl. LG Hamburg vom 18.04.1996 - 328 T 68/95 - Juris), die durch die Grundsatzentscheidung des BGH vom 16.07.2004 (BGHZ 160, 112) überholt ist, pfandfrei lassen wollte.

    Es ist allerdings höchstrichterlich entschieden (BGHZ 160, 112), dass die Pfändungsfreigrenze des § 850c ZPO keine Anwendung findet, soweit das Eigengeld aus Arbeitsentgelt für eine zugewiesene Beschäftigung gebildet worden ist, weil sein Lebensunterhalt weitgehend von der JVA gedeckt wird und ihm für seine darüber hinausgehenden privaten Bedürfnisse 3/7 seines Arbeitsentgelts als Hausgeld zur Verfügung stehen.

mehr
  • OLG Rostock, 08.04.2009 - I WsRH 5/09  

    Rehabilitierung wegen Strafverfolgung in der ehemaligen DDR: Ausschluss sozialer

    Nebenkosten, Kleidung und Nahrung auf ein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen angewiesen sind, und die nur unter vergleichsweise engen Voraussetzungen zur Sicherung des Existenzminimums ergänzende staatliche Leistungen, beispielsweise in Form von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe, erhalten, was für die Berechtigten durch Leistungen nach § 17a StrRehaG gerade vermieden oder abgemildert werden soll, bekommen Strafgefangene, im Maßregelvollzug Untergebrachte und Sicherungsverwahrte alles, was sie unter den dort vorherrschenden konkreten Bedingungen sowie unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der freiheitsentziehenden Maßnahme zum Leben benötigen, ohnehin aus Mitteln der Vollzugsbehörde oder anderer staatlicher Kostenträger (so zur Pfändungsfreigrenze des § 850c ZPO in Bezug auf Strafgefangene und deren Eigengeld i.S.d. § 52 StVollzG: BGH, Beschluss vom 16.07.2004 - IXa ZB 287/03 - zitiert nach juris).
  • BGH, 29.06.2006 - IX ZA 7/04  

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages mangels Erfolgsaussicht der

    Der Grund, aus dem das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, ist durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2004 (BGHZ 160, 112 ff) weggefallen, welcher die Pfändbarkeit von Eigengeld eines Strafgefangenen rechtsgrundsätzlich geklärt hat.
  • BGH, 28.09.2004 - IXa ZA 11/04  

    Pfändbarkeit des Eigengeldes eines Strafgefangenen

    Der Senat hat am 16. Juli 2004 in anderen Sachen (IXa ZB 287/03, z.V.b. in BGHZ; IXa ZB 191/03) entschieden, daß der Anspruch eines Strafgefangenen auf Auszahlung eines Eigengeldes nach Maßgabe des § 51 Abs. 4 Satz 2 StVollzG pfändbar ist.
  • BGH, 13.10.2004 - IXa ZB 141/04  

    Pfändbarkeit des Eigengeldes eines Strafgefangenen

    Der Senat hat am 16. Juli 2004 in anderen Sachen (IXa ZB 287/03, z.V.b. in BGHZ; IXa ZB 191/03) entschieden, daß der Anspruch eines Strafgefangenen auf Auszahlung seines Eigengeldes nach Maßgabe des § 51 Abs. 4 Satz 2 StVollzG pfändbar ist.
  • BGH, 07.10.2004 - IXa ZA 6/04  

    Pfändbarkeit des Eigengeldes eines Strafgefangenen

    Der Senat hat am 16. Juli 2004 in anderen Sachen (IXa ZB 287/03, z.V.b. in BGHZ; IXa ZB 191/03) entschieden, daß der Anspruch eines Strafgefangenen auf Auszahlung seines Eigengeldes nach Maßgabe des § 51 Abs. 4 Satz 2 StVollzG pfändbar ist.
  • FG München, 19.09.2007 - 9 K 4047/06  

    Rückforderung von nach Insolvenzeröffnung gezahltem Kindergeld; Verlust des

    Denn mit der Gutschrift auf dem Bankkonto ist ein neuer, auf einem selbständigen Rechtsgrund beruhender Anspruch entstanden (BGH- Beschluss vom 16. Juli 2004 IXa ZB 287/03, BGHZ 160, 112), der gegen das Geldinstitut und nicht mehr gegen die Familienkasse gerichtet war.
  • OLG Nürnberg, 16.04.2007 - 1 VAs 4/07  

    Maßnahmen im Vollzug der U-Haft; Pfändung von Sozialhilfe

    Für den Pfändungsschutz betreffende Einwendungen gegen die Pfändung sind die Zivilgerichte zuständig (vgl. BGH NJW 2004, 3714; OLG Hamm Beschluss vom 12.04.1994, ! VAs 14/94).
  • LG Koblenz, 02.07.2008 - 2 T 444/08  
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.10.2009 - 11 T 3823/09  

    Insolvenzverfahren: Pfändungs- und Insolvenzschutz arbeitsrechtlicher

  • KG, 12.09.2011 - 2 Ws 294/11  

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Strafgefangenen auf Übergangsgeld

  • OLG Hamburg, 30.01.2009 - 3 Vollz (Ws) 73/08  

    Rechtsweg bei und Zulässigkeit der Aufrechnung der Justizvollzugsanstalt gegen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht