Rechtsprechung
   BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB; § 52 StGB
    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete Gefahrbestimmung; Abgrenzung von der schlichten Mehrfachtötung; Mordmerkmal der Heimtücke: Arglosigkeit und Wehrlosigkeit, Ausnutzungsbewusstsein, Lebenskrise des Täters, Spontantat); natürliche Handlungseinheit bei Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter im Ausnahmefall.

  • lexetius.com

    StGB § 211 Abs. 2

  • openjur.de
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Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2006, 167
  • NZV 2006, 272



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 10.02.2010 - 2 StR 391/09  

    Ausnutzungsbewusstsein bei der Heimtücke (Beweiswürdigung; niedrige Beweggründe:

    Andererseits hindert aber nicht jede affektive Erregung oder heftige Gemütsbewegung einen Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (BGH NStZ 2006, 167, 169; 2009, 571, 572, jew. m.w.N.).

    Andererseits hindert aber nicht jede affektive Erregung oder heftige Gemütsbewegung einen Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (BGH NStZ 2006, 167, 169; 2009, 571, 572, jew. m.w.N.).

  • BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09  

    Versuchter Mord durch den Wurf von schweren Steinen auf eine Autobahn (Heimtücke;

    Dabei ist nicht allein auf die abstrakte Gefährlichkeit eines Mittels abzustellen, sondern auf seine Eignung und Wirkung in der konkreten Situation unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Absichten des Täters (BGHSt 38, 353, 354; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Gemeingefährliche Mittel 2, und BGH NStZ 2006, 503, 504).

    Dabei ist nicht allein auf die abstrakte Gefährlichkeit eines Mittels abzustellen, sondern auf seine Eignung und Wirkung in der konkreten Situation unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Absichten des Täters (BGHSt 38, 353, 354; BGH, Urteile vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Gemeingefährliche Mittel 2, und vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503, 504).

  • BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05  

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe und Rache; Abgrenzung vom Totschlag).

    Da aber das Schwurgericht die Tat, obwohl sie sich gegen zwei Personen richtete, unter den hier gegebenen Umständen rechtsfehlerfrei als eine Tat im Rechtssinne bewertet hat (vgl. BGH NStZ 1993, 234; BGH, Beschlüsse vom 16. September 2004 - 3 StR 316/04, vom 13. Oktober 2004 - 3 StR 371/04 und vom 19. Oktober 2004 - 3 StR 221/04; Urteil vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05), scheidet eine auf die Tat zum Nachteil der Ehefrau beschränkte Teilaufhebung des angefochtenen Urteils aus (BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
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  • BGH, 25.07.2006 - 5 StR 97/06  

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Beurteilungsspielraum des Tatrichters und

    Die Annahme von Tateinheit ist auf der Grundlage der tatrichterlichen Feststellungen hinnehmbar (vgl. auch BGH NStZ 2006, 167, 169).
  • BGH, 19.01.2007 - 2 StR 498/06  

    Brandstiftung (Versuch); mehrere Körperverletzungen durch eine Brandstiftung

    Wegen des hierin liegenden gleichzeitigen Angriffs auf höchstpersönliche Rechtsgüter mehrerer Rechtsgüterträger stehen die mehrfach verwirklichten Körperverletzungshandlungen untereinander im Verhältnis gleichartiger Idealkonkurrenz (§ 52 StGB; vgl. Joecks in MünchKom, StGB, § 223, Rnr. 106 und zuletzt BGH, Urteil vom 16. August 2005, 4 StR 168/05).
  • BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09  

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des versuchten Totschlages (zu hohe Anforderungen an

    Ausgehend von diesem Sachverhalt hat das Landgericht den Angeklagten nur des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (in drei tateinheitlichen Fällen, vgl. BGH, Urteil vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05; vgl. auch Fischer StGB 57. Aufl. § 223 Rdn. 22) für schuldig befunden, nicht dagegen auch eines versuchten Tötungsdelikts.
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