Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1996 - 2 StR 204/96   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1997, 280
  • StV 1998, 474



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98  

    Hinweis bei Ungenauigkeit der Anklage

    Die Anklageschrift erfüllt in solchen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (rechtsgrundsätzlich BGHSt 40, 44, 45 ff.; nachfolgend BGH NJW 1996, 206; NStZ 1996, 295; 1996, 383; 1997, 145; 1997, 280; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14).
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01  

    Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig

    b) Auch in Fällen der hier vorliegenden Art mag freilich eine tatrichterliche Überzeugung von einem über die Einzelfallindividualisierbarkeit hinausgehenden, im Wege der Schätzung zu ermittelnden Mindestschuldumfang in Betracht zu ziehen sein, was zur Aburteilung einer unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes zu bestimmenden Mindestzahl weiterer von der Anklage erfaßter Einzelfälle auf wahldeutiger Tatsachengrundlage führen kann (vgl. für allerdings ganz unterschiedliche Fälle BGHSt 40, 374, 376 f.; 42, 107, 109 f.; BGH NStZ 1997, 280; wistra 1999, 426).
  • OLG Zweibrücken, 13.06.2008 - 1 Ss 70/08  
    Die notwendige Aufteilung des Gesamtschadens, etwa bei einer Betrugsserie, ist keineswegs das Gebot der Gerechtigkeit, sondern der Konkurrenzregelungen des Strafgesetzbuches (BGH StV 1998, 474).

    In Fällen, in denen sich trotz sorgfältiger Würdigung aller Beweisanzeichen keine brauchbaren Kriterien für die Aufteilung des festgestellten Mindestschuldumfangs auf die Einzeltaten im Rahmen der Schätzung feststellen lassen, gebietet der Grundsatz "in dubio pro reo" im Extremfall die Annahme lediglich einer Tat (vgl. BGH StV 2000, 600 mit Anm. v. Dr. Zopfs; BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Betrug 1; BGHSt 40, 374; BGH NStZ 1994, S. 586 und BGH NStZ 1994, 429; BGH StV 1998, 474 m. Anm. Dr. Hefendehl).

    Der Tatrichter muss dann die einzelnen Tatbestandsverwirklichungen ohne Einschränkungen feststellen und sich bei der Strafzumessung bewusst sein, dass der Schuldspruch wegen einer einzigen Tat keine Entsprechung in der Wirklichkeit zu haben braucht (BGH StV 1998, 474) d) Nach dem vorstehend Ausgeführten erweist sich die Einstellungsentscheidung des Berufungsgerichts nach § 260 Abs. 3 StPO als rechtsfehlerhaft und ist daher mit dem Gesamtstrafenausspruch und der Kostenentscheidung in dem angefochtenen Urteil des Landgerichts aufzuheben.

mehr
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 166/01  

    Individualisierung einzelner Taten in den Urteilsgründen bei in Serie begangenen

    Jedoch wird ein Angeklagter nicht stets dadurch beschwert, daß in Anwendung des Zweifelssatzes verschiedene vom Tatopfer geschilderte Fälle des sexuellen Mißbrauchs mit unterschiedlichen Tatvarianten zu einer Tat zusammengefaßt werden (vgl. BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Kindesmißbrauch 4; BGH, Beschl. vom 26. April 2000 -3 StR 135/00).
  • BGH, 16.03.2011 - 2 StR 521/10  

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung (vorherige falsche Anschuldigungen

    Für eine Verurteilung auch wegen nur einer Tat fehlte es aber - wie vom Landgericht zutreffend ausgeführt - jedenfalls an den erforderlichen Mindestfeststellungen (BGH StV 2010, 61; 1994, 114 f.; NStZ 1997, 280 f.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1-5).
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