Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1996 - IV ZR 154/95   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1997, 152
  • NZV 1997, 75
  • VersR 1997, 53



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Wird zitiert von ... (9)  

  • OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07  

    Anforderungen an die Aufklärung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

    Dieses "äußere Bild", für das der Versicherungsnehmer beweispflichtig ist, ist dann gegeben, wenn ein Kraftfahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt wird und es dort später nicht mehr vorgefunden wird (BGH VersR 1991, 1047 ; VersR 1995, 909; VersR 1996, 319; 1997, 53).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2007 - 7 U 65/05  

    Schmuckversicherung: Einbruch in eine Zweitwohnung; Berücksichtigung einer

    Verfahrenseinstellungen nach §§ 153 ff. StPO, die lediglich hinreichenden Tatverdacht voraussetzen, reichen nicht aus (BGH VersR 1997, 53, 54 und VersR 1996, 575).
  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 190/96  

    Anforderungen an die Einschaltung der Klagefrist bei PKH-Verfahren; Versicherung;

    Hierfür genügt in der Regel der Nachweis, daß der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und es später an dieser Stelle nicht mehr vorgefunden hat (vgl. BGH Versicherungsrecht 1997, 53, 55, 102, 181 = r+s 1996, 474; 1997, 5 und 6).
mehr
  • OLG Frankfurt, 07.10.2004 - 6 U 81/04  

    Zivilprozess: Notwendigkeit der Wiederholung der Beweisaufnahme wegen eines

    In einem solchen Fall geht es um die Glaubwürdigkeit der Zeugen; eine verfahrensfehlerfreie Beurteilung der Glaubwürdigkeit setzt eine Vernehmung der betreffenden Zeugen durch das Prozeßgericht voraus (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 152; OLG Köln, NJW-RR 1998, 1143; Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 375 Rdnr. 1).
  • OLG Köln, 01.10.1997 - 17 U 16/97  

    Beweisaufnahme

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 16.10.1996 - IV ZR 154/95, NJW-RR 1997, 152), dem sich der Senat anschließt, kommt es auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen an, wenn zwischen deren Aussagen ein objektiver, nicht auflösbarer Widerspruch besteht.
  • OLG München, 29.02.2012 - 7 U 2903/10  

    Aussetzung im Hinblick auf offenes Strafverfahren; Unerreichbarkeit eines

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH IV ZR 154/95) kommt es auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen an, wenn zwischen deren Aussagen ein objektiver, nicht auflösbarer Widerspruch besteht.
  • OLG Köln, 18.03.1997 - 9 U 68/96  

    AKB § 12; ZPO §§ 141, 286

    Hierfür genügt in der Regel der Nachweis, daß der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und es später an dieser Stelle nicht mehr vorgefunden hat (vgl. zuletzt BGH VersR 1997, 53, 55, 102, 181 = r+s 1996, 474; 1997, 5, 6).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2009 - 4 U 15/09  

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls in der

    In die Würdigung der Einzelfallumstände über die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Vortäuschung ist einzubeziehen, ob der Versicherungsnehmer das Abhandenkommen eines Schlüssels plausibel begründen kann (BGHZ 130, 1; BGH VersR 1996, 319; BGH NJW 1997, 589; siehe auch BGH VersR 1997, 53 und 55; BGH VersR 1997, 896).
  • OLG Hamm, 10.11.2004 - 20 U 139/04  
    Steht das äußere Bild eines versicherten Schadens fest, kann der Versicherer, der sich auf eine Vortäuschung beruft, konkrete Tatsachen darlegen und beweisen, die die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen und so den VN zur Führung des Vollbeweises zwingen (st. Rspr. des BGH; vgl. z.B. VersR 1993, 571; 1996, 319; 1997, 53).
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