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   BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08   

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https://dejure.org/2008,15676
BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08 (https://dejure.org/2008,15676)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2008 - 5 StR 348/08 (https://dejure.org/2008,15676)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - 5 StR 348/08 (https://dejure.org/2008,15676)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Revision der Staatsanwaltschaft mit dem Ziel einer tateinheitlichen Verurteilung eines Angeklagten wegen versuchten Mordes; Durchführung eines Notrufes nach der Tat als Indiz für einen fehlenden Tötungsvorsatz; Indizien für das Vorliegen eines Tötungsvorsatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 337 Abs. 1
    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer "vertretbaren" Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de

    StPO § 337 Abs. 1
    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer "vertretbaren" Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 458/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08
    c) Die auf die Tatausführung gegründete Wertung des Landgerichts, D. habe nicht mit Tötungsvorsatz zugestochen, ist das Ergebnis einer noch vertretbaren Gesamtbetrachtung der tatprägenden Umstände und deshalb revisionsgerichtlich hinzunehmen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 5, 8, 24 und 30).
  • BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08
    c) Die auf die Tatausführung gegründete Wertung des Landgerichts, D. habe nicht mit Tötungsvorsatz zugestochen, ist das Ergebnis einer noch vertretbaren Gesamtbetrachtung der tatprägenden Umstände und deshalb revisionsgerichtlich hinzunehmen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 5, 8, 24 und 30).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08
    Dies begründet aber ebenfalls keine sachlichrechtliche Erörterungslücke (vgl. BGH NJW 2006, 925, 928); ein solches auf einer Schlussfolgerung aus der Vornahme der Notrufe gegründetes Vorstellungsbild des Angeklagten wäre nicht ausreichend tatsachengestützt.
  • BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02

    Verdeckungsmord (Unterlassen nach Tötungsversuch; andere Tat - Zäsur; bedingter

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08
    d) Schließlich hat das Landgericht auch einen Mordversuch durch Unterlassen (vgl. BGH NJW 2003, 1060) der Sache nach vertretbar verneint.
  • BGH, 26.05.1987 - 1 StR 170/87

    Straftaten gegen das Lebens: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08
    c) Die auf die Tatausführung gegründete Wertung des Landgerichts, D. habe nicht mit Tötungsvorsatz zugestochen, ist das Ergebnis einer noch vertretbaren Gesamtbetrachtung der tatprägenden Umstände und deshalb revisionsgerichtlich hinzunehmen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 5, 8, 24 und 30).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08
    c) Die auf die Tatausführung gegründete Wertung des Landgerichts, D. habe nicht mit Tötungsvorsatz zugestochen, ist das Ergebnis einer noch vertretbaren Gesamtbetrachtung der tatprägenden Umstände und deshalb revisionsgerichtlich hinzunehmen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 5, 8, 24 und 30).
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08
    a) Missverständliche Wendungen im Urteil des Landgerichts innerhalb der getroffenen Tatsachenfeststellungen, die für einen bedingten Tötungsvorsatz sprechen könnten (UA S. 24), belegen keine entsprechende Subsumtion, die ausweislich der gesamten Beweiswürdigung nicht tatsachengestützt wäre (vgl. BGH StV 2002, 235).
  • BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09

    Verurteilung wegen Tötung des "Generals" erneut aufgehoben

    Indes beruht die Annahme solcher Kenntnis des Angeklagten nicht auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 370, 371; BGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 5 StR 348/08).
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