Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08   

Volltextveröffentlichungen (10)

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  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut
  • NWB SteuerXpert START
  • fr-blog.com

    Mindestunterhalt wegen Betreuung eines nichtehelichen Kindes

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Betreuungsunterhalt: Mindestbedarf für die Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Unterhaltsbedarfs wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes nach einem Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums; Rechtmäßígkeit einer Pauschalierung des Unterhaltsbedarfs wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes mit dem notwendigen Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen; Berücksichtigung von kindbezogenen oder elternbezogenen Gründen für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts über die Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes hinaus bei Fehlen eines Vortrags des Unterhaltsberechtigten bzgl. dieser Gründe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Bemessung des Unterhaltsbedarfs wegen Betreuung

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes

  • IWW (Pressemitteilung)

    Unterhaltsbedarf bei nichtehelichem Kind

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestbedarf beim Betreuungsunterhalt

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  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestbetrag für Betreuungsunterhalt

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterhaltsberechtigten steht wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes ein Mindestbedarf zu

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mindestbedarf für Mutter eines nicht ehelichen Kindes

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mindestbedarf der nichtehelichen Mutter

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Unterhalt muss Existenzminimum abdecken

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsbedarf richtet sich bei Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes am Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter

Sonstiges (6)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 16.12.2009, Az.: XII ZR 50/08 (Mindestbedarf bei Betreuung eines nichtehelichen Kindes)" von Dr. Hans-Ulrich Graba, original erschienen in: FF 2010, 150 - 152.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 16.12.2009, Az.: XII ZR 50/08 (Mindestbedarf bei Betreuung eines nichtehelichen Kindes)" von RiAG Dr. Wolfram Viefhues, original erschienen in: FF 2010, 200 - 203.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 16.12.2009, Az.: XII ZR 50/08 (Mindestbedarf bei Betreuungsunterhalt)" von RA/FAFamR Jörn Hauß, original erschienen in: FamRB 2010, 69 - 71.

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil vom 16.12.2009, Az.: XII ZR 50/08 (Unterhalt nach § 1615 Abs.1 BGB/Mindestbedarf/Existenzminimum)" von der FuR-Redaktion, original erschienen in: FuR 2010, 217 - 221.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH v. 16.12.2009 - XII ZR 50/08 (Mindestbedarf bei Betreuung eines nichtehelichen Kindes)" von RiOLG Dr. Winfried Maier, original erschienen in: FamRZ 2010, 357 - 365.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 16.12.2009, Az.: XII ZR 50/08 (Bemessung des Unterhaltsbedarfs wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes)" von VorsRiOLG a. D. Dr. Rainer Hoppenz, original erschienen in: NJW 2010, 937 - 944.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 184, 13
  • NJW 2010, 6
  • NJW 2010, 937
  • MDR 2010, 328
  • DNotZ 2010, 784
  • NJ 2010, 209
  • FamRZ 2010, 357



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Wird zitiert von ... (62)  

  • BGH, 17.02.2010 - XII ZR 140/08  

    Billigkeitsentscheidung über eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des

    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 50/08 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt m.w.N.).

    Dabei darf die Höhe des stets zu wahrenden Existenzminimums mit dem notwendigen Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen pauschaliert werden (Senatsurteile vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 50/08 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt und vom 13. Januar 2010 - XII ZR 123/08 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Dass der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen darüber hinausgeht und gegenüber dem nachehelichen Unterhalt sowie dem Unterhaltsanspruch nach § 1615 l BGB regelmäßig mit zurzeit 1.000 EUR monatlich angesetzt wird (vgl. Düsseldorfer Tabelle Stand: 1. Januar 2010 B IV FamRZ 2010, 173, 174 und Ziff. 21.4 der Leitlinien der Oberlandesgerichte), steht dem nicht entgegen, weil der Bedarf eines Unterhaltsberechtigten nicht mit dem entsprechenden Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen gleichgesetzt werden darf (vgl. insoweit Senatsurteile vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 50/08 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt und BGHZ 179, 196 = FamRZ 2009, 411 - Tz. 30 f.).

    Soweit der notwendige Selbstbehalt eines Erwerbstätigen mit gegenwärtig 900 EUR darüber hinausgeht, schließt er einen Erwerbsanreiz ein, der auf Seiten des Unterhaltspflichtigen seine Berechtigung hat, aber nicht in gleicher Weise auf den Unterhaltsberechtigten übertragen werden kann (Senatsurteile vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 50/08 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt und vom 13. Januar 2010 - XII ZR 123/08 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 13.01.2010 - XII ZR 123/08  

    Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs nach § 1615 l Abs. 2 S. 4 BGB

    Neben den übrigen Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs hat der Unterhaltsberechtigte seinen Unterhaltsbedarf und seine Bedürftigkeit darzulegen und zu beweisen, während der Unterhaltspflichtige eine eventuelle Leistungsunfähigkeit, auf die er sich beruft, beweisen muss (Senatsurteil vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 50/08 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Weil der Partner seine Leistungen vor Beginn des Mutterschutzes deswegen jederzeit einstellen kann und das Gesetz außerhalb von Verwandtschaft und Ehe lediglich den Unterhaltsanspruch nach § 1615 l BGB vorsieht, ist der in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ohne gemeinsames Kind erreichte tatsächliche Lebensstandard nicht geeignet, eine Lebensstellung für den späteren Unterhaltsanspruch zu begründen (Senatsurteile BGHZ 177, 272, 284 ff. = FamRZ 2008, 1739, 1742 und vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 50/08 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Der Senat hat deswegen entschieden, dass sowohl beim Betreuungsunterhalt nach § 1615 l Abs. 2 BGB als auch beim Ehegattenunterhalt von einem Unterhaltsbedarf auszugehen ist, der das Existenzminimum nicht unterschreiten darf (Senatsurteil vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 50/08 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Soweit der Selbstbehalt eines Erwerbstätigen mit gegenwärtig 900 EUR darüber hinaus geht, schließt er einen Erwerbsanreiz ein, der auf Seiten des Unterhaltspflichtigen seine Berechtigung hat, aber nicht in gleicher Weise auf den Unterhaltsberechtigten übertragen werden kann (Senatsurteil vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 50/08 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Zu Recht hat das Berufungsgericht allerdings angenommen, dass die frühere Fassung des § 1615 l Abs. 2 BGB auch in der vom Senat geforderten weiten Auslegung nicht über das Maß hinausgeht, das die Neuregelung des § 1615 l Abs. 2 BGB für Unterhaltsansprüche ab dem 1. Januar 2008 im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts festgelegt hat (vgl. BT-Drucks. 16/6980 S. 8 f., 10; Senatsurteil vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 50/08 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

  • OLG Saarbrücken, 12.05.2010 - 6 UF 132/09  

    Voraussetzungen, Dauer und Berechnung des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt;

    Die Senatsentscheidung richtet sich gemäß Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG nach den bis zum 31. August 2009 geltenden Vorschriften (vgl. BGH FamRZ 2010, 357 und 192).

    Auch Umstände, die aus elternbezogenen Gründen zu einer eingeschränkten Erwerbspflicht und damit zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts führen können, hat der Unterhaltsberechtigte darzulegen und zu beweisen (BGH FamRZ 2009, 1391 und 770; 2008, 1739 sowie - zu § 1615 l BGB - FamRZ 2010, 357).

    Der Gesetzgeber hat mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts in § 1570 BGB für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres grundsätzlich den Vorrang der persönlichen Betreuung und der ständigen Verfügbarkeit eines Elternteils gegenüber anderen kindgerechten Betreuungsmöglichkeiten aufgegeben, weshalb die Obliegenheit zur Inanspruchnahme einer kindgerechten (Fremd-) Betreuungsmöglichkeit erst dort ihre Grenze findet, wo die Betreuung nicht mehr mit dem Kindeswohl vereinbar ist (BGH FamRZ 2010, 357; 2009, 770).

    Außer Streit steht ferner, dass A. intellektuell und sozial gut entwickelt ist (vgl. dazu BGH FamRZ 2010, 357).

    Zwar ist der Gedanke nachehelicher Solidarität zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH FamRZ 2009, 1391 und - zu § 1615 l Abs. 2 S. 5 BGB - BGH FamRZ 2010, 357).

    Stets zu beachten ist ferner, dass die gesetzliche Regel, wonach der Betreuungsunterhalt grundsätzlich nur für drei Jahre geschuldet ist und eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ausdrücklich begründet werden muss, nicht in ihr Gegenteil verkehrt werden darf (BGH FamRZ 2008, 1739 und - zu § 1615 l Abs. 2 S. 5 BGB - BGH, FamRZ 2010, 357).

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