Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2010 - I ZR 149/08   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • IWW
  • it-recht-kanzlei
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Generelles Verbot für staatliche Lottogesellschaften bzgl. einer Ankündigung möglicher Höchstgewinne von über zehn Millionen EUR; Vereinbarkeit des mittels seines Titels imperativ zur Spielteilnahme auffordernden Kundenmagazins einer Lottogesellschaft ("Spiel mit") mit dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsrecht - Beschränkung von Lotteriewerbung

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof konkretisiert Werbebeschränkungen für Lotterien

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 5 Abs. 1 GlüStV
    Lotteriegesellschaften ist es nicht schlechthin verboten, hohe Gewinne anzukündigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lotto-Werbung - Spiel mit

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  • 123recht.net (Pressemeldung)

    BGH beschränkt Lotto-Werbung zu Jackpot-Höhe

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kundenmagazin der deutschen Lottogesellschaft darf nicht mit dem Slogan "Spiel Mit" werben

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    "Spiel mit" - Hohe Jackpots dürfen beworben werden - Werbebeschränkungen für Lotterien konkretisiert

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zulässige Jackpot-Werbung von Lotterien

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lottogesellschaften dürfen auch hohe Gewinne bei Jackpotausspielungen ankündigen

  • shopsicherheit.de (Kurzinformation)

    Werbebeschränkungen für Lotterien

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Werbung für Jackpot von Lotterien

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Lotterie-Werbebeschränkungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung in Kundenmagazin einer Lottogesellschaft mit imperativ aufforderndem Slogan "Spiel mit"

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 2011, 440
  • MMR 2011, 535
  • ZUM 2011, 555
  • NVwZ 2011, 639



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Hamburg, 11.08.2011 - 3 U 145/09  

    Lotto-Werbung auf Linienbussen untersagt

    Die Vorschriften in § 5 Abs. 1 und 2 des Glücksspielstaatsvertrags, der in Hamburg am 19.12.2007 in Kraft getreten ist (HmbGVBl. 2007, 441), sind dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (§ 4 Nr. 11 UWG ), denn sie dienen dem Schutz der Spieler und Spielinteressenten vor Glücksspielsucht und setzen zu diesem Zweck der Werbung von Anbietern öffentlichen Glückspiels auf dem Markt Grenzen (BGH GRUR 2011, 440, 442, Tz. 18 - Spiel mit; KG GRUR-RR 2010, 22, 26; OLG München, GRUR-RR 2008, 310, 311; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67 f.).

    Zwar stellt die sachliche Information über Art und Höhe der ausgelobten Preise eine zulässige Information über die Möglichkeit zum Glücksspiel gemäß § 5 Abs. 1 GlüStV dar, deren unvermeidliche Anreizwirkung zur Wahrung des ebenfalls verfolgten Schutzzwecks des GlüStV, den Spieltrieb zu kanalisieren, hingenommen werden muss, wenn der Anreizwirkung durch die nach dem GlüStV vorgesehenen Warnhinweise in hinreichender Weise entgegengewirkt wird (BGH GRUR 2011, 440 Tz. 111 14 - Spiel mit).

  • OLG Stuttgart, 18.08.2011 - 2 U 138/10  

    Unwirksame Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungen der Allianz // Teilweise

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sie nach einer Gesetzesänderung wegfallen, wenn der Schuldner die beanstandete Handlung nach der Gesetzesänderung nicht mehr wiederholt hat und die Unzulässigkeit der beanstandeten Handlung (dort: unlautere Werbung) im Zeitpunkt der Verletzungshandlung ernsthaft zweifelhaft gewesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - I ZR 149/08 - Spiel mit, GRUR 2011, 440, Tz. 39, u.H. auf BGH, GRUR 2002, 717, 719 = WRP 2002, 679 - Vertretung der Anwalts-GmbH).
  • OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10  

    Werbung für das Glücksspielprodukt "L-Dorado" bleibt verboten

    Insbesondere hat das Landgericht zu Recht bereits die Produktbezeichnung "D." als anhand der Maßstäbe aus § 5 Abs. 1 GlüStV zu prüfende Werbung angesehen (vgl. zu dem Titel eines Kundenmagazins BGH, Urteil vom 16.12.2010 - I ZR 149/08, zitiert nach juris).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 115/10  

    Wettbewerbsrecht - Gewerbliche Glücksspielvermittlung

    d) Bei der Prüfung der Vereinbarkeit der vom Kläger beanstandeten Faltblattwerbung mit § 5 Abs. 1, 2 GlüStV wird das Berufungsgericht die inzwischen vom Senat und vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätze zur Beurteilung von Glücksspielwerbung nach § 5 GlüStV zu berücksichtigen haben (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - I ZR 149/08, GRUR 2011, 440 Rn. 11 ff. - Spiel mit; BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 4.10, ZfWG 2011, 341 Rn. 34 f.).
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