Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2010 - III ZB 100/09   

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    ZPO § 1061 Abs. 1 Satz 1, § 1044 Abs. 2 Nr. 1 a. F., UNÜ Art. VII Abs. 1

  • openjur.de
  • Betriebs-Berater

    ZPO § 1061 Abs. 1 Satz 1, § 1044 Abs. 2 Nr. 1 a. F.UNÜ Art. VII Abs. 1
    Einwand der Unzuständigkeit des ausländischen Schiedsgerichts wegen Fehlens einer Schiedsvereinbarung - Abkehr von der Rügepräklusion

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  • bundesgerichtshof.de
  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    ZPO § 1061; UNÜ Art. VII
    Einwand der Unwirksamkeit einer Schiedsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einwand der Unzuständigkeit eines ausländischen Schiedsgerichts mangels wirksamer Schiedsvereinbarung bei Versäumnis der Rechtsmitteleinlegung gegen einen Schiedsspruch im Ausland; Entsprechende Anwendbarkeit der dreimonatigen Antragsfrist des § 1059 Abs. 2 Nr. 1a Zivilprozessordnung ( ZPO ) auf ausländische Schiedssprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsvollstreckung - Vollstreckbarkeit eines ausländischen Schiedsspruches

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    ZPO § 1061 Abs. 1 Satz 1, § 1044 Abs. 2 Nr. 1 a. F.UNÜ Art. VII Abs. 1
    Einwand der Unzuständigkeit des ausländischen Schiedsgerichts wegen Fehlens einer Schiedsvereinbarung - Abkehr von der Rügepräklusion

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Aufgabe der sog. Präklusionsrechtsprechung bei Rüge der Unzuständigkeit des ausländischen Schiedsgerichts mangels wirksamer Schiedsvereinbarung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zur Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unterlassene Geltendmachung eines befristeten ausländischen Rechtsmittels steht Einwand der fehlenden Schiedsvereinbarung nicht mehr entgegen

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 16.12.2010, Az.: III ZB 100/09 (Einwand der Unzuständigkeit des ausländischen Schiedsgerichts wegen Fehlens einer Schiedsvereinbarung - Abkehr von der Rügepräklusion)" von RA Dr. Markus Burianski, LL.M. und RA Dr. Jan Skibelski, original erschienen in: BB 2011, 338 - 339.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2011, 1290
  • ZIP 2011, 302
  • MDR 2011, 191
  • SchiedsVZ 2011, 105
  • WM 2011, 523
  • BB 2011, 336



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Karlsruhe, 04.01.2012 - 9 Sch 2/09  

    Schiedswesen - Schiedsspruch aufheben: Gerichte des Erlassstaats zuständig!

    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners folgt nichts anderes aus dem Beschluss des BGH vom 16. Dezember 2010 (NJW 2011, 1290).
  • OLG München, 30.07.2012 - 34 Sch 18/10  

    Schiedswesen - Aufgehobener Schiedsspruch kann nicht vollstreckt werden!

    Darüber hinaus ist die Versagung der Vollstreckbarerklärung wegen eines Verstoßes gegen Art. V Abs. 2 Buchst. b UNÜ nicht davon abhängig, dass die Antragsgegnerin die in der Ukraine möglichen - weitergehenden - Rechtsmittel gegen einen Schiedsspruch ergreift (vgl. dazu ausführlich BGH NJW 2011, 1290; Prütting/Gehrlein ZPO 3. Aufl. § 1061 Rn. 36).
  • OLG Saarbrücken, 30.05.2011 - 4 Sch 3/10  

    Schiedswesen - Beweiswürdigung eines ausländischen Schiedsgerichts

    Entgegen einer von Teilen der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht muss das Fehlen einer wirksamen Schiedsvereinbarung nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH Beschluss vom 16.12.2010 - III ZB 100/09 = NJW 2011, 1290 bis 1292) zur Vermeidung einer Präklusion nicht schon im ausländischen Schiedsverfahren gerügt werden.
  • OLG Naumburg, 04.03.2011 - 10 Sch 4/10  

    Schiedswesen - Wann verletzt Schiedsgericht Anspruch auf rechtliches Gehör?

    Er entspricht nach zutreffender Rechtsprechung (zuletzt BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - BGH 16.12.2010 Aktenzeichen III ZB 100/09; zitiert nach www.juris.de) dem Wert der "Hauptsache", d.h. dem Wert der nach diesem Verfahren durchsetzbaren Hauptforderung.
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