Rechtsprechung
| BGH, 17.01.2001 - VIII ZR 186/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
mehr- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Fristlose Kündigung eines Handelsvertreters: Aufnahme einer Zusammenarbeit mit einem Lohnsteuerhilfeverein durch Regionaldirektor eines Finanzdienstleistungsvermittlungsunternehmens ohne dessen Zustimmung als unerlaubte Konkurrenztätigkeit?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 89a
Kündigung des Handelsvertreterverhältnisses aus wichtigem Grund wegen Nebentätigkeit - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Nebentätigkeit eines Handelsvertreters rechtfertigt nicht ohne weiteres eine fristlose Kündigung
Kurzfassungen/Presse (4)
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
HGB § 89 a
- nomos.de
, S. 35 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
§ 89a Abs. 1 HGB
Handelsvertreter/fristlose Kündigung/vertraglich vereinbarte Nebentätigkeitsverbote/Nachschieben von Kündigungsgründen - finanztip.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung eines Handelsvertreters wegen unerlaubter Nebentätigkeit
Besprechungen u.ä. (4)
- hammermann-ehlers.de
(Entscheidungsbesprechung)
§ 89a Abs. 1 HGB
Kündigung eines Handelsvertreters - nomos.de
, S. 35 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
§ 89a Abs. 1 HGB
Handelsvertreter/fristlose Kündigung/vertraglich vereinbarte Nebentätigkeitsverbote/Nachschieben von Kündigungsgründen - hammermann-ehlers.de
(Entscheidungsbesprechung)
§ 89a Abs. 1 HGB
Kündigung eines Handelsvertreters - EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Außerordentliche Kündigung eines Handelsvertretervertrages auch bei Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2001, 677
- MDR 2001, 637
- VersR 2001, 370
- WM 2001, 1031
- BB 2001, 645
- DB 2001, 1195
Wird zitiert von ... (27)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01
Bankenrecht - Kontokorrentkonto
Auf diese Besonderheit des früheren Falles hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 17. Juni 1999 (…IX ZR 62/98, aaO) hingewiesen (diesen Unterschied übersehen OLG Hamm ZIP 2001, 1683, 1684 f; LG Bochum ZIP 2001, 87, 88; Eckardt EWiR 2001, 483, 484; de Bra NZI 1999, 249, 253). - BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99
Urheberrecht - Bearbeitung durch Herstellung eines Gesamtkunstwerks
Bei der Auslegung ist in erster Linie der von den Parteien gewählte Wortlaut und der dem Wortlaut zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille zu berücksichtigen (…vgl. BGH, Urt. v. 3.4.2000 - II ZR 194/98, NJW 2000, 2099; Urt. v. 17.1.2001 - VIII ZR 186/99, VersR 2001, 370, 371 = WM 2001, 1031 m.w.N.). - BGH, 11.03.2003 - XI ZR 403/01
Bankenrecht - Sparkassen sind an die Grundrechte gebunden
Die revisionsrechtliche Nachprüfung dieser Entscheidung ist im wesentlichen darauf beschränkt, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes verkannt hat, ob ihm von der Revision gerügte Verfahrensfehler unterlaufen sind und ob es den Tatsachenstoff vollständig gewürdigt hat (BGH, Urteil vom 17. Januar 2001 - VIII ZR 186/99, WM 2001, 1031, 1032).
- BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06
Versicherungsrecht - Akquisitionstätigkeiten eines selbständigen Architekten
Dem kann trotz eingeschränkter revisionsrechtlicher Nachprüfung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2001 - VIII ZR 186/99 - VersR 2001, 370 unter II 1) nicht gefolgt werden. - BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 197/02
Handelsvertreter - Wettbewerbsverbot nach unwirksamer Kündigung
Ob dies der Fall ist, unterliegt nur eingeschränkter revisionsrechtlicher Nachprüfung, die sich darauf zu beschränken hat, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes verkannt hat, ob ihm von der Revision gerügte Verfahrensverstöße unterlaufen sind, ob es etwa wesentliche Tatumstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt hat oder Erfahrungssätze verletzt hat (BGH, Urteil vom 17. Januar 2001 - VIII ZR 186/99, WM 2001, 1031 unter II 1 m.w.Nachw.).Grundsätzlich bedarf es vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung einer Abmahnung, die nur dann entbehrlich ist, wenn das Fehlverhalten des Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert hat, daß diese auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wieder hergestellt werden könnte (BGH, Urteil vom 17. Januar 2001 aaO unter II 3; BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, WM 1999, 1986 unter II 3).
- BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09
Verfahrensrecht - Verjährung auch vor Rechtshängigkeit ist erledigendes Ereignis
Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen (Senatsurteil vom 19. Januar 2000 - VIII ZR 275/98, NJW-RR 2000, 1002, unter II 2 a m.w.N.;… MünchKommBGB/Busche, aaO, § 133 Rdnr. 56) und demgemäß in erster Linie dieser und der ihm zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 150, 32, 37; 121, 13, 16; Senatsurteil vom 17. Januar 2001 - VIII ZR 186/99, WM 2001, 1031, unter II 1 b bb). - BGH, 09.03.2010 - VI ZR 52/09
Auswirkung einer geänderten Beurteilung in Parallelverfahren?
aa) Die Frage, ob ein wichtiger Grund im Sinne des § 314 BGB gegeben ist, ist weitgehend eine Tatsachenfrage; sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes verkannt hat, ob ihm von der Revision gerügte Verfahrensfehler unterlaufen sind und ob es den Tatsachenstoff vollständig gewürdigt hat (vgl. BGHZ 154, 146, 153; BGH, Urteil vom 17. Januar 2001 - VIII ZR 186/99 - NJW-RR 2001, 677, 678). - OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09
Versicherungsvertreter: Zumutbarkeitsprüfung bei außerordentlicher Kündigung …
Geht es um Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsverbot, das zentrale Vertragspflicht des Handelsvertreters ist, legen Rechtsprechung und Literatur dabei grundsätzlich einen strengen Maßstab an (BGH NJW-RR 2003, 981; BGH NJW-RR 2001, 677; BGH MDR 1977, 289;… Oetker/Busche, HGB 2009, § 89 a Rdnr. 19;… Thume, a.a.O., Rdnr. 1343;… Hopt, a.a.O., § 89 a Rdnr. 19 jeweils m.w.N.).Dem stehen die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in einer Entscheidung vom 17.01.2001 (NJW-RR 2001, 677) nur vordergründig entgegen.
Der Bundesgerichtshof hat dort zwar für einen dem vorliegenden Sachverhalt ähnlichen Fall, in dem der Versicherungsvertreter von der Versicherung mittels Rundschreibens für "unerwünscht" erklärte Risiken (Ausländergeschäft) im Kfz-Versicherungsbereich an ein Konkurrenzunternehmen vermittelt hatte, einen schwerwiegenden, schuldhaften Vertragsverstoß allein im Hinblick darauf bejaht, dass der Handelsvertreter Geschäfte mit dem Konkurrenzunternehmen betrieben hatte, ohne bei der von ihm vertretenen Versicherung zuvor eine Erlaubnis einzuholen (ähnlich BGHZ 129, 290; BGH NJW-RR 2001, 677; OLG Stuttgart, OLGR 1999, 51; OLG Nürnberg, BB 1965, 809).
- OLG Düsseldorf, 16.12.2005 - 16 U 45/05 Wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertragsverhältnisses ist jeder tatsächliche oder rechtliche Umstand (Ereignis oder Verhalten), welcher bei Beachtung aller Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung von Wesen und Zweck des Vertrags sowie der durch den Vertrag begründeten beiderseitigen Rechte und Pflichten dem kündigenden Vertragspartner die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zu dem ursprünglich im Vertrag vorgesehenen oder einem durch fristgerechte Kündigung nach § 89 HGB herbeizuführenden Vertragsende unzumutbar macht, weil es trotz der Beachtung des Gebots der Vertragstreue im Hinblick auf die Umstände des Einzelfalls Treu und Glauben sowie der Billigkeit widerspricht, den Kündigenden am Vertrag festzuhalten (vgl. BGH NJW-RR 99, 539; BGH ZIP 99, 277, 278; BGH BB 01, 645;… Ebenroth/Boujong/Joost-Löwisch, HGB, § 89a Rn. 6 m.w.N.;… MünchKomm-v.Hoyningen-Huene, HGB, 2. Aufl., § 89a Rn. 12;… Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 1, 3. Aufl., Rn. 1739 f.).
Nimmt eine Vertragspartei einen vom Vertragspartner zu beeinflussenden Umstand zum Anlass für eine außerordentliche Kündigung, ist diese im Hinblick darauf, dass sie unausweichlich das letzte Mittel - die ultima ratio - sein muss, um einem pflichtwidrigen Verhalten des anderen Vertragsteils wirksam zu begegnen, grundsätzlich erst dann gerechtfertigt, wenn dem zu Kündigenden mittels einer Abmahnung die möglichen Konsequenzen eines erneuten Verstoßes aufgezeigt worden sind und ihm Gelegenheit zur Änderung des beanstandeten Umstandes gegeben worden ist (BGH NJW-RR 99, 539, 540; BGH BB 01, 645, 646; BGH NJW-RR 03, 981; Senatsurteil vom 17. Dezember 1999, OLGR 00, 354, 355).
Entbehrlich ist eine Abmahnung nur dann, wenn die Kündigung auf einen Umstand gestützt werden soll, auf welchen der zu Kündigende keinen Einfluss nehmen oder den er in angemessener Zeit nicht abstellen kann, oder wenn der vorliegende Kündigungsgrund ausnahmsweise bereits unabänderlich die fristlose Kündigung rechtfertigt, weil dem Kündigenden selbst unter veränderten Umständen nach erfolgreicher Abmahnung eine Fortsetzung des Vertrags nicht mehr möglich oder zuzumuten ist, insbesondere bei einer schwerwiegenden und irreparablen Störung des Vertrauensverhältnisses wie - regelmäßig - bei strafbaren Handlungen; hieran sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen (BGH BB 01, 645, 646;… Ebenroth/Boujong/Joost-Löwisch a.a.O., Rn 16 m.w.N.;… MünchKomm-v.Hoyningen-Huene a.a.O., Rn. 29;… Küstner/Thume a.a.O., Rn. 1750).
Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass durch die Aufnahme einer Konkurrenztätigkeit durch den Handelsvertreter ein so schwerwiegender Verstoß gegen die Vertragspflichten und damit einhergehend auch ein Vertrauensbruch gegenüber dem Unternehmer vorliegt, dass von einer irreparablen Störung des Vertrags- und Vertrauensverhältnisses zwischen den Beteiligten ausgegangen werden muss, die Zumutbarkeit der Vertragsfortsetzung bis zum Ablauf der ansonsten einzuhaltenden Kündigungsfrist nicht mehr bejaht werden kann und damit eine Abmahnung des vertragswidrigen Verhaltens nicht mehr erforderlich ist (vgl. BGH BB 01, 645; BGH ZIP 99, 1307).
- BGH, 11.01.2006 - VIII ZR 396/03
Pflichten eines Mineralölunternehmens bei Zahlungsverzug eines …
a) Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des § 89a HGB ist nach allgemeiner Auffassung gegeben, wenn dem zur Kündigung berechtigten Teil die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zu dessen Ablauf oder auch nur bis zu dem Zeitpunkt, zu welchem es durch ordentliche Kündigung beendet werden könnte, nicht zumutbar ist (Senatsurteile vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, WM 1999, 1986 unter II 2, und vom 17. Januar 2001 - VIII ZR 186/99, VersR 2001, 370 unter II 1; allgemein für Dauerschuldverhältnisse jetzt § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB). - OLG Düsseldorf, 16.09.2005 - 16 U 128/04
Kündigungsfrist eines Handelsvertretervertrages - Zur Vertragsdauer nach § …
- OLG Düsseldorf, 23.04.2004 - 16 U 8/03
- OLG Hamm, 17.12.2009 - 18 U 126/07
Zulässigkeit eines Teilurteils im Verfahren einer Stufenklage auf Erteilung eines …
- OLG Stuttgart, 29.04.2008 - 10 U 233/07
Kündigung wegen Beleidigung eines Handelsvertreters
- OLG Köln, 20.07.2001 - 19 U 219/00
Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages
- OLG Hamm, 17.12.2009 - 18 U 126/09
Zulässigkeit eines Teilurteils im Verfahren einer Stufenklage auf Erteilung eines …
- BGH, 10.03.2009 - XI ZR 492/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
- LAG Baden-Württemberg, 07.05.2007 - 4 Sa 1/07
Handelsvertreter - fristlose Kündigung - Internet-Forum - Ehrverletzung - …
- OLG Zweibrücken, 16.02.2005 - 1 U 63/04
Kündigung des Krankentagegeld-Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen …
- BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 13/09
Schadensrecht - Strukturkündigung eines Werkstattvertrages
- BGH, 07.09.2011 - XII ZR 114/10
Mietrecht - Nutzungsentschädigung aus Gewerbemietvertrag nach Vergleich
- BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 23/09
Kündigung eines langjährigen Exklusiv-Vertriebsvertrages
- BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 22/08
Schadensrecht - Strukturkündigung eines Händlervertrages
- BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 21/08
- OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 137/10
Kündigung des Handelsvertretervertrages durch den Geschäftsherrn aus wichtigem …
- LG Göttingen, 21.03.2007 - 5 O 247/06
Rechtsprechungsreport - Teil I - Wichtige aktuelle Entscheidungen für …
- OLG Stuttgart, 22.09.2004 - 7 W 52/04
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