Rechtsprechung
| BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
mehr- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Rückzahlung der auf einen Endfinanzierungsvertrag erbrachten Zinsleistungen und Tilgungsleistungen bei Nichtigkeit des Zwischenfinanzierungsvertrags wegen fehlender wirksamer Vollmacht; Bedeutung der Vorlage der Vollmachtsurkunde im Zeitpunkt der Ausführung der Zahlungsanweisungen für die Zurechenbarkeit der Zahlungsanweisungen des Geschäftsbesorgers; Wechselseitige Ansprüche im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag zum Erwerb eines Appartements
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bankrecht - Zwischenfinanzierungsvertrag durch Geschäftsbesorger einer Bank
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Kondiktion von Zins- und Tilgungsleistungen auf einen Endfinanzierungsvertrag bei nichtigem Zwischenfinanzierungsvertrag
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zwischenfinanzierung mittels Treuhänder und das RDG
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Nichtigkeit eines von einem Treuhänder abgeschlossenen Zwischenfinanzierungsvertrags wegen Verstoßes der Vollmacht gegen das RBerG
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 30.04.2009 - 13 O 30/08
- OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 23 U 119/09
- BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2012, 622
- ZIP 2012, 363
- MDR 2012, 295
- WM 2012, 312
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 17.07.2012 - XI ZR 198/11
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision
Demgegenüber kann der Darlehensnehmer die von ihm auf den Endfinanzierungsvertrag erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen im Wege der Leistungskondiktion bei der Bank zurückfordern (Senatsurteil vom 17. Januar 2012 - XI ZR 457/10, WM 2012, 312 Rn. 15 mwN).Die Beklagte wäre daher nicht gehindert, die Rückzahlung der ausgezahlten Darlehensvaluta vom Kläger in einem weiteren Rechtsstreit geltend zu machen, in dessen Rahmen es erneut auf die Wirksamkeit des Zwischenfinanzierungsvertrages und die Zurechenbarkeit der Auszahlungsanweisungen ankäme (Senatsurteil vom 17. Januar 2012 - XI ZR 457/10, WM 2012, 312 Rn. 32).
Rechtsfehlerfrei und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsgericht - von der Revision nicht angegriffen - schließlich angenommen, dass die der Treuhänderin erteilte umfassende Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig ist (vgl. nur Senatsurteil vom 17. Januar 2012 - XI ZR 457/10, WM 2012, 312 Rn. 16 mwN).
Dagegen beanstandet die Revision mit Erfolg, dass das Berufungsgericht auf der Grundlage seiner tatbestandlichen Feststellungen eine Wirksamkeit der nichtigen Vollmacht nach Rechtsscheingrundsätzen gemäß §§ 171, 172 BGB mit der Begründung verneint hat, dass die von dem Kläger erteilte notarielle Vollmacht bei Abschluss des Darlehensvertrages nicht - wie erforderlich (st. Rspr., vgl. nur Senatsurteil vom 17. Januar 2012 - XI ZR 457/10, WM 2012, 312 Rn. 17 mwN) - im Original oder in notarieller Ausfertigung vorgelegen habe.
aa) Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag und Annahme) zustande, wobei eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber - wie hier - in dessen Abwesenheit abgegeben wird, erst in dem Zeitpunkt wirksam wird, in welchem sie ihm zugeht (§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 2012 - XI ZR 457/10, WM 2012, 312 Rn. 23),.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine derartige Verkehrssitte im Allgemeinen bei unentgeltlichen Zuwendungen und bei für den Antragsempfänger lediglich vorteilhaften Rechtsgeschäften angenommen werden (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 2012 - XI ZR 457/10, WM 2012, 312 Rn. 24 mwN).
Für die Zurechenbarkeit der Zahlungsanweisungen des Treuhänders kommt es somit entscheidend auf die Vorlage der Vollmachtsurkunde im Zeitpunkt der Ausführung der Zahlungsanweisungen an, während hierfür der Zeitpunkt der Erteilung der Zahlungsanweisungen oder der Zeitpunkt der Einrichtung des Kreditkontos unerheblich sind (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 2012 - XI ZR 457/10, WM 2012, 312 Rn. 26 mwN).
- OLG Frankfurt, 08.10.2012 - 23 U 93/11
Bankenhaftung bei finanzierter Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds
Ist ein von einem Geschäftsbesorger oder Treuhänder abgeschlossener Darlehensvertrag wegen Verstoßes der Vollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig, kommt es im Falle einer Vertragsannahme durch die Bank für die Anwendung der §§ 171, 172 BGB nicht darauf an, ob ihr bereits bei Unterzeichnung ihrer Annahmeerklärung die Vollmacht im Original oder in notarieller Ausfertigung vorgelegen hat, sondern darauf, ob dies bei Vertragsschluss, d.h. bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung, der Fall gewesen ist (BGH, WM 2012, 312). - OLG Frankfurt, 11.07.2012 - 23 U 24/11
Umfang der Aufklärungspflicht einer lediglich finanzierenden Bank über die Höhe …
Nach neuerer Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2012, 622ff.) liegt auch in Fällen wie dem vorliegenden, in dem die Bank den bereits ausgehandelten Darlehensvertrag erstellt, an die Treuhänderin zur Unterschrift unter den Darlehensantrag übersendet und nach Rückkehr des Vertrags selbst unterzeichnet, sich eine Refinanzierung besorgt, das Darlehenskonto eröffnet und erste Auszahlungen noch im alten Jahr (zur Herstellung der steuerlichen Anerkenntnisfähigkeit noch in diesem Jahr) vorgenommen hat, aber die Vertragsunterlagen erst Wochen oder Monate später den Darlehensnehmern persönlich übersendet, kein Fall vor, in dem die Annahme des Darlehensantrages durch die Bank gemäß § 151 BGB nicht hätte zur Herstellung der Wirksamkeit des zwischen Abwesenden geschlossenen Darlehensvertrages erklärt zu werden brauchen, mit der Folge, dass es für den Vertrauenstatbestand der §§ 171, 172 BGB auf den Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung seitens der Bank bei den Darlehensnehmern ankommt.
