Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1986 - II ZR 285/84   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Aufrechnungsverbots; Entscheidung über Forderung bei Berufung auf Aufrechnungsverbot

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unzulässigkeit einer Aufrechnung bei Berufung der Bank auf Aufrechnungsverbot für bestrittene Forderung

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1986, 1757
  • NJW-RR 1986, 791 (Ls.)
  • ZIP 1986, 494
  • MDR 1986, 733
  • WM 1986, 477
  • DB 1986, 1113



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BGH, 18.06.2002 - XI ZR 160/01  

    Bankenrecht - Aufrechnungsverbot nach Nr. 11 Abs. 1 AGB-Sparkassen

    Diese Bestimmung, die mit Nr. 11 Abs. 1 AGB-Sparkassen und mit Nr. 4 AGB-Banken übereinstimmt, trägt § 11 Nr. 3 AGBG (jetzt: § 309 Nr. 3 BGB) Rechnung und ist rechtlich unbedenklich (so BGH, Urteil vom 17. Februar 1986 - II ZR 285/84, WM 1986, 477, 478 für Nr. 2 Abs. 1 AGB-Banken a.F.; ebenso Sonnenhol in Hellner/Steuer, Bankrecht und Bankpraxis, Rdn. 1/122 m.w.Nachw.).

    Es kann daher unter Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben geboten sein, die Aufrechnungsbeschränkung dann unbeachtet zu lassen, wenn eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung in dem Sinne entscheidungsreif ist, daß sie sich als begründet erweist (BGH, Urteil vom 17. Februar 1986 aaO S. 478).

    Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen, weil sein Rechtsmittel im Ergebnis erfolglos geblieben ist (§ 97 Abs. 1 ZPO), mag es für ihn auch möglicherweise wirtschaftlich einen Erfolg darstellen, daß seine Aufrechnungsforderung nicht als unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1986 - II ZR 285/84, ZIP 1986, 494, 495).

  • BGH, 11.10.1988 - XI ZR 67/88  

    Wirksamkeit von Devisentermingeschäften zur Absicherung eines Exportgeschäfts

    Sollte dies der Fall sein, wird sich die Frage stellen, ob die Hilfsaufrechnung des Beklagten durch Nr. 2.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin, auf die sich diese im Berufungsrechtszug berufen hat, wirksam ausgeschlossen ist (vgl. dazu BGH, Urt. v. 17. Februar 1986 - II ZR 285/84, WM 1986, 477 ).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2005 - 24 U 12/05  

    Mietrecht - Gewerbliches Mietrecht: Minderungsausschluss zulässig!

    Auch das hält einer Angemessenheitsprüfung stand (vgl. BGH NJW 1986, 1757; BGHZ 115, 327).
mehr
  • OLG Stuttgart, 29.09.2008 - 5 U 65/08  

    Mietrecht - Vertraglicher Ausschluss der Minderung durch Mieteinbehalt wirksam?

    Dahinstehen kann, ob § 5 des Mietvertrages einschränkend dahin auszulegen ist, dass entscheidungsreife Gegenforderungen den unbestrittenen oder rechtskräftig gerichtlich festgestellten Gegenforderungen gleichzustellen sind oder zumindest bei entscheidungsreifen Gegenforderungen eine Berufung auf die vertragliche Einschränkung des Minderungsrechts rechtsmissbräuchlich wäre (so OLG Hamm NJW-RR 1989, 274; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 757; a. A. BGH NJW 1986, 1757, sofern nicht mit der Entscheidung über die Klageforderung zugleich aus Gründen der Logik feststeht, dass auch die Gegenforderung begründet ist; differenzierend Palandt/Grüneberg, BGB, § 309 Rn. 17), da die Frage des Bestehens eines Minderungsrechts nicht entscheidungsreif ist.
  • OLG Brandenburg, 27.06.2001 - 7 U 246/00  

    Schadensersatzansprüchen wegen unzureichender Aufklärung und Beratung im

    Gegen die grundsätzliche Wirksamkeit einer solchen durch AGB vereinbarten Regelung bestehen keine Bedenken (BGH NJW 1986, 1757; Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl., AGB-Banken Nr. 4 Rn. 1).
  • OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 297/07  

    Darlehensvertrag mit der Sparkasse: Fristlose Kündigung wegen Verweigerung der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urt. v. 17.02.1986 - II ZR 285/84, WM 1986, 477, 478, Tz. 8 ff. zitiert nach juris) soll die Beschränkung des Aufrechnungsrechts des Kunden die Banken davor schützen, dass ein Zahlungsunfähiger oder Zahlungsunwilliger gegen Forderungen der Bank mit erdichteten oder sonstigen unbegründeten Gegenforderungen aufzurechnen und sich dadurch seiner Zahlungspflicht zu entziehen versucht.
  • BGH, 02.02.1993 - XI ZR 58/92  

    Hinweispflicht im Anwaltsprozeß

    Danach soll der Kunde gegenüber der Bank nur insoweit aufrechnen können, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind (zur Wirksamkeit der Klausel und zur Aufrechnung mit entscheidungsreifen Gegenansprüchen vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1986 - II ZR 285/84 = WuM 1986, 477, 478; Bruchner/Bunte Aktuelle AGBrechtliche Fragen im Bankgeschäft S. 27-29 m.w.Nachw.).
  • OLG Nürnberg, 27.10.1993 - 12 U 1951/93  

    CMR Art. 23; ADSp § 32

    d) Die Voraussetzungen des Aufrechnungsverbotes liegen vor; die Aufrechnung der Beklagten wird als unzulässig zurückgewiesen (vgl. BGH NJW 86, 1757).

    Gemäß § 32 ADSp ist die Aufrechnung nur dann zulässig, wenn den Gegenforderungen kein "Einwand entgegensteht", mit der Entscheidung über die Klageforderung ohne zusätzliche Prüfung des Streitstoffes also zugleich feststeht, daß die Gegenforderung nach Grund und Höhe existiert (vgl. BGH ZIP 86, 494), das ist u.a. dann der Fall, wenn die Gegenforderung im Termin zur mündlichen Verhandlung ohne weitere Beweiserhebung entscheidungsreif ist (vgl. BGH NJW-RR 91, 995).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 10 U 159/05  

    Gewerberaummietrecht - Auslegung einer Minderungsklausel

    Ist die Beschränkung der Aufrechnungsbefugnis auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen jedoch schon gegenüber einem Verbraucher bzw. Nichtkaufmann zulässig, kann eine derartige Einschränkung des Aufrechnungseinwandes gegenüber einem Unternehmer bzw. Kaufmann im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen erst recht nicht als treuwidrige unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 BGB bzw. § 9 AGBG gewertet werden (vgl. BGH, NJW 1986, 1757; BGH, NJW 1984, 2404; BGH, NJW-RR 1993, 519 [520]; OLG Düsseldorf, ZMR 1997, 466; OLG Düsseldorf, MDR 2005, 1045).
  • OLG Brandenburg, 25.04.2002 - 2 W 1/02  

    Anwendung des Richterspruchprivilegs auf Entscheidungen im

    Nur in einem derartigen Fall werden die schützenswerten Interessen des Verwenders der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verletzt, wenn ausnahmsweise eine weitere Aufrechnungsmöglichkeit zugestanden wird (BGH, NJW 1986, 1757 f.).
  • BGH, 25.09.2003 - IX ZR 198/02  
  • OLG Celle, 22.03.2012 - 2 U 127/11  

    Pachtrecht - Minderungs- und Aufrechnungsausschluss in AGB?

  • OLG Köln, 21.02.2000 - 16 Wx 25/00  

    Ausgleichsanspruch für verauslagte Hauslasten; Aufrechnungsverbot

  • OLG Naumburg, 10.07.2003 - 7 U (Hs) 12/03  

    Haftungsersetzung durch Versicherungsschutz

  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 285/87  
  • BGH, 10.03.1992 - XI ZR 202/91  
  • LG Landau/Pfalz, 14.07.2006 - HKO 93/05  

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts nach den ADSp. Geltungskreiskenntnis der ADSp

  • LG Köln, 11.03.2009 - 90 O 78/08  
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