Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Den Anforderungen an eine Prognoseentscheidung über die ohne das Schadensereignis nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartende Entwicklung eines Geschädigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner beruflichen Laufbahn stehenden Geschädigten; Zulässigkeit eines hilfsweise gestellten Feststellungsantrags

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Nach Verletzung: Aus der Traum vom Fußballtrainer - Arzt muss "zu erwartenden Verdienstausfall" ersetzen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1998, 1633
  • MDR 1998, 534
  • VersR 1998, 770



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Wird zitiert von ... (51)  

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98  

    Schadensregulierung - Verwertung von Unfallfahrzeugen

    Was den Anspruch auf Ersatz von Provisionsausfall angeht, weist der Senat für die Anforderungen an die Substantiierung des Klagevortrags und für die nach § 252 Satz 2 BGB anzustellende Prognose über die hypothetische Geschäftsentwicklung auf die Senatsurteile vom 17. Februar 1998 (VI ZR 342/96 in VersR 1998, 770) sowie vom 3. März 1998 (VI ZR 385/96 in VersR 1998, 772) hin.
  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03  

    Schadensrecht - Kausalität der Handlung für den Schaden

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats dürfen zwar im allgemeinen sowohl für die schwierige Darlegung der hypothetischen Entwicklung des Geschäftsbetriebs eines Selbständigen (Urteil vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91; vom 6. Juli 1993 - VI ZR 228/92; vom 3. März 1998 - VI ZR 385/96 - und vom 6. Februar 2001 - VI ZR 339/99 - alle aaO) als auch in den Fällen, in denen die berufliche Laufbahn des Geschädigten noch am Anfang war, bei der Schätzung des Verdienstausfalls keine zu strengen Maßstäbe angelegt werden (Senatsurteile vom 6. Juli 1993 - VI ZR 228/92 - aaO; vom 17. Februar 1998 - VI ZR 342/96 - VersR 1998, 770, 772).
  • BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00  

    Rechtsanwälte

    Allerdings ist Voraussetzung für die Anwendung der dem Geschädigten günstigen Beweisregel, daß er zunächst die für eine Schätzung erforderlichen Anknüpfungstatsachen darlegt und nach § 287 ZPO beweist (Senatsurt. v. 1. Oktober 1987, aaO; BGH, Urt. v. 17. Februar 1998 - VI ZR 342/96, NJW 1998, 1633, 1634; v. 3. März 1998 - VI ZR 385/96, NJW 1998, 1634, 1635).

    Insbesondere ist zu berücksichtigen, was ihm in Anbetracht des durch den Schädiger verursachten Geschehens billigerweise zugemutet werden kann (BGH, Urt. v. 17. Februar 1998, aaO; v. 3. März 1998, aaO).

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