Rechtsprechung
   BGH, 17.02.2006 - V ZR 236/03   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB (1996) Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2; BGB §§ 209, 281 Abs.1 a.F.
    Veräußerung von Bodenreformgrundstücken: Beschränkung der Herausgabepflicht des Erben an den Besserberechtigten bei Aufgabe des Berufes im Vertrauen auf erhaltenen Erlös

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Erben nach Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien - Erlös für Grundstück aus der Bodenreform

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Streit um Erlös für Grundstück aus Bodenreform: Durch Berufsaufgabe erlittene Nachteile sind bei Herausgabe des Erlöses an "Besserberechtigten" zu berücksichtigen

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 17.02.2006, Az.: V ZR 236/03 (Kaufpreiserstattung bei Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform)" von RiOLG Dr. Holger Matthiessen, z.Zt. Justizministerium Brandenburg, original erschienen in: NJ 2006, 413.

Verfahrensgang

  • LG Leipzig, 20.05.1999 - 11 O 6638/98
  • OLG Dresden, 16.07.2003 - 6 U 1846/99
  • BGH, 17.02.2006 - V ZR 236/03

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2006, 736
  • MDR 2006, 1161 (Ls.)
  • NJ 2006, 411
  • FamRZ 2006, 698



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Wird zitiert von ... (11)  

  • OLG Karlsruhe, 13.06.2008 - 15 Verg 3/08  

    Vergabe - Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung unterliegt Vergaberecht!

    Verwirkung kann auch gegen den Willen des Berechtigten und selbst dann eintreten, wenn der Berechtigte keine Kenntnis von seiner Berechtigung hat (vgl. BGHZ 25, 47, 53; BGH NJW-RR 2006, 736 - Jurisausdruck Rn. 26; NJW 2007, 2183 - Jurisausdruck Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10  

    Verjährung von Urlaubsanprüchen

    Ob die auf Urlaubsabgeltung gerichtete (Zahlungs-)Klage nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB geeignet ist, die Verjährung des Anspruchs auf (Natural-) Urlaubsgewährung zu hemmen (vgl. BGH 17.02.2006 - V ZR 236/03 - Juris Rn. 23), braucht daher an dieser Stelle nicht vertieft zu werden.
  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 114/09  

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Für das Umstandsmoment bei der Verwirkung eines Rechts ist dagegen nicht Voraussetzung, sich der Existenz des Rechts bewusst zu sein (vgl., bezogen auf den Schuldner, BGH 8. Juli 1964 - Ib ZR 177/62 - WRP 1967, 444, 449; 17. Februar 2006 - V ZR 236/03 - FamRZ 2006, 698).
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  • OLG Celle, 01.02.2012 - 3 U 168/11  

    Rechtshängigkeit bei nachträglicher Klagehäufung und der Auswirkung einer erst

    Der Anspruch auf Verschaffung des Surrogats der geschuldeten Leistung dient demselben Ziel und war deshalb in seinem Kern bereits Gegenstand der Klage (BGH, Urteil vom 17. Februar 2006 - V ZR 236/03, hier zitiert nach juris Rn. 25).

    Voraussetzung hierfür wäre aber, dass sich der später geltend gemachte Anspruch aus dem Verteidigungsvorbringen des Schuldners ergibt, weshalb er von Vornherein damit rechnen muss, dass der Gläubiger sein Interesse mit dem wesensgleichen Anspruch weiterverfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2006, a. a. O., Rn. 24 f.).

  • BGH, 09.11.2006 - IX ZR 88/05  

    Anfechtung einer Forderungspfändung nach ausgebrachter Vorpfändung

    Diese Auslegung des Senats hat im Schrifttum Zustimmung erfahren (Uhlenbruck BGHReport 2006, 879; Eckardt EWiR 2006, 537, 538; Biehl NJ 2006, 411).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 197/05  

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Die Unterbrechung erfasst auch Ansprüche aus § 133 Abs. 1 InsO (zum Umfang der Verjährungsunterbrechung vgl. BGH, Urt. v. 17. Februar 2006 - V ZR 236/03, NJW-RR 2006, 736, 738).
  • OLG Dresden, 24.06.2009 - 20 UF 311/09  

    Verwirkung Kindesunterhalt

    Das darauf aufbauende Vertrauen, auf Unterhalt nicht in Anspruch genommen zu werden, setzt im Übrigen nicht voraus, dass der Beklagte als "potentieller" Unterhaltsschuldner Kenntnis von gegen ihn gerichteten Ansprüchen hätte haben müssen (vgl. Palandt/Heinrichs, 68. Aufl. 2009, § 242 BGB Rn. 95 unter Verweis auf BGH NJW-RR 2006, 736, 739).
  • OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 5 U 163/05  

    Enteignungsentschädigung nach dem Mauergrundstücksgesetz: Anwendbarkeit des

    Dies rechtfertigt es, die Unterbrechung der Verjährung durch die Erhebung einer Klage auf Erfüllung des Primäranspruchs auf den Anspruch auszudehnen, der an die Stelle des Primäranspruchs getreten ist (vgl. BGH NJW-RR 2006, 736, 739).
  • OLG Brandenburg, 16.08.2011 - 6 U 53/10  

    Ursächlichkeit der Medikamenteneinnahme für den Eintritt eines Schlaganfalls

    Die verjährungshemmende Wirkung der Klage wird durch den gelten gemachten prozessualen Anspruch bestimmt (vgl. BGH NJW 2005, 2004; NJW-RR 2006, 736 m.w.N.).
  • OLG München, 25.11.2009 - 20 U 3065/09  

    Arzneimittelhaftung des Vertreibers für Beschwerden nach Einnahme von VIOXX:

    Entscheidend ist insoweit, ob der später geltend gemachte Anspruch demselben Ziel wie der zunächst erhobene Anspruch dient und sich nach Grund und Rechtsnatur als Ausprägung des geltend gemachten Anspruchs darstellt (BGH NJW-RR 2006, 736, 738 m. zahlreichen Nw.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1959/10  

    Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmer bei versäumtem Abschluss eines

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