Rechtsprechung
   BGH, 17.02.2011 - 3 StR 419/10   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 30 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 202a StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 152b StGB
    Verbrechensverabredung (Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit); Mittäterschaft (erheblicher objektiver Tatbeitrag; unverzichtbare Voraussetzung; besonders hohes Entdeckungsrisiko; Schmiere stehen); Ausspähen von Daten (Skimming); gewerbs- und bandenmäßiges Nachmachen von Zahlungskarten mit Garantiefunktion.

  • lexetius.com

    StGB § 30 Abs. 2, §§ 52, 53

  • openjur.de
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  • bundesgerichtshof.de
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei der Verabredung mehrerer Verbrechen für jeden einzelnen Tatbeteiligten anhand dessen Tathandlungen i.S.d. § 30 Abs. 2 Strafgesetzbuch ( StGB )

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkurrenzen bei der Verabredung mehrerer Verbrechen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Das Konkurrenzverhältnis zwischen Straftaten richtet sich auch bei mehreren Tatbeteiligten für jeden Beteiligten nach dessen Tathandlungen

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 17.02.2011, Az.: 3 StR 419/10 (Konkurrenzen bei Verbrechensverabredung)" von Prof. Dr. Gunnar Duttge, original erschienen in: NStZ 2012, 438 - 439.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2011, 2375
  • NStZ 2012, 438 (Ls.)
  • NStZ-RR 2011, 368



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 11.08.2011 - 2 StR 91/11  

    Versuch der gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit

    Die Tat stellt hier daher lediglich eine Verabredung zu dem Verbrechen der bandenund gewerbsmäßigen Fälschung von Zahlungskarten dar (BGH wistra 2011, 259, 261).

    Ob daneben der Tatbestand der Vorbereitung der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion gemäß § 152a Abs. 5, § 152b Abs. 5, § 149 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllt ist (offen gelassen von BGH wistra 2011, 259, 261), kann hier dahinstehen.

    Soweit nach a.A. Tateinheit zwischen beiden Delikten möglich sein soll (vgl. Fischer, StGB, 58. Aufl., § 149 Rn. 12; Hoyer in SK-StGB § 30 Rn. 60; Murmann in SSW StGB § 30 Rn. 29; offen gelassen von BGH wistra 2011, 259, 261), da dem Vergehen nach § 152a Abs. 5, § 152b Abs. 5, § 149 Abs. 1 Nr. 1 StGB gegenüber die Verbrechensverabredung nach § 152a Abs. 1, § 152b Abs. 1 und 2 StGB ein eigener Unrechtsgehalt zukomme, sind die Angeklagten wegen der Nichtverurteilung auch nach § 149 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht beschwert.

    Die Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses zwischen verschiedenen Straftaten richtet sich für jeden Beteiligten allein danach, welche Tathandlungen er im Hinblick auf die jeweilige Tat vorgenommen hat; dies gilt unabhängig davon, ob die einzelne Tat nur verabredet, versucht oder vollendet worden ist (BGH wistra 2011, 259, 261, insoweit mißverständlich BGH NJW 2010, 623, 624).

  • BGH, 15.03.2011 - 3 StR 15/11  

    Skimming (Versuch; unmittelbares Ansetzen); Nachmachen von Zahlungskarten mit

    Das bloße Anbringen einer Skimming-Apparatur an einem Geldautomaten in der Absicht, durch diese Daten zu erlangen, die später zur Herstellung von Kartendubletten verwendet werden sollen, stellt demgegenüber lediglich eine Vorbereitungshandlung zur Fälschung von Zahlungskarten dar (BGH, Urteil vom 13. Januar 2010 - 2 StR 439/09, NJW 2010, 623; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 336/10, NStZ 2011, 89; Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 419/10).

    Vielmehr kommt es auch bei der Verabredung nach § 30 Abs. 2 StGB darauf an, wie viele konkurrenzrechtlich selbstständige Tathandlungen der Täter begangen hat; denn die Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses zwischen verschiedenen Straftaten richtet sich - auch bei der Mitwirkung mehrerer Tatbeteiligter - für jeden Beteiligten allein danach, welche Tathandlungen er im Hinblick auf die jeweilige Tat vorgenommen hat; dies gilt unabhängig davon, ob die einzelne Tat nur verabredet, versucht oder vollendet worden ist, und in welcher Form der jeweilige Tatbeteiligte an ihr mitgewirkt hat (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 419/10).

  • BGH, 31.05.2012 - 2 StR 74/12  

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion

    Die Verurteilung des Angeklagten wegen mittäterschaftlich begangener gewerbs- und bandenmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion begegnet danach in den sieben Fällen, in denen es zur Auswertung der ausgespähten Daten und zur Erstellung von Kartendubletten kam (Fälle II. 1, 2, 5, 7, 9 bis 11 der Urteilsgründe), keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGH NStZ 2011, 517; NJW 2011, 2375).
  • BGH, 02.05.2012 - 2 StR 123/12  

    Gewerbsmäßige und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion;

    Die Verurteilung des Angeklagten wegen mittäterschaftlich begangener gewerbs- und bandenmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion begegnet danach keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 2011 - 4 StR 338/10, NStZ 2011, 517 und vom 17. Februar 2011 - 3 StR 419/10, NJW 2011, 2375).
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