Rechtsprechung
   BGH, 17.02.2011 - IX ZR 131/10   

Volltextveröffentlichungen (11)

mehr
  • bundesgerichtshof.de
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 38, 39, 138; ZPO § 286
    Forderung aus Rechtshandlungen einer nahestehenden dritten Person nicht automatisch Gesellschafterdarlehen

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Darlehen einer dem Schuldner nahestehenden Person ist keine nachrangige Insolvenzforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines Gesellschafterdarlehens bei einer Forderung aus der Rechtshandlung eines Dritten nicht alleinig aus Gründen des Gegebenseins einer nahestehenden Person i.S.d. § 138 Insolvensordnung ( InsO ); Begründung einer wirtschaftliche Gleichstellung mit einem Gesellschafterdarlehen nach dem ersten Anschein bei Gewährung eines ungesicherten Darlehns durch eine nahestehende Person

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesellschaftsrecht - Gesellschafterdarlehen durch nahestehende Personen?

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    InsO §§ 38, 39 Abs. 1 Nr. 5, § 138;ZPO § 286
    Darlehensrückzahlungsansprüche der dem Insolvenzschuldner nahestehenden Personen sind nicht nachrangig

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum (Nach-)Rang der Darlehensrückforderung einer dem Insolvenzschuldner nahestehenden Person

Kurzfassungen/Presse (5)

mehr
  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein genereller Nachrang von Darlehen nahestehender Personen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Darlehen durch eine dem Gesellschafter nahestehende Person führt nicht notwendigerweise zur Einordnung als Gesellschafterdarlehen

Sonstiges (3)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 17.02.2011, Az.: IX ZR 131/10 (Darlehensrückzahlungsansprüche der dem Insolvenzschuldner nahestehenden Personen sind nicht nachrangig)" von RA Dr. Andreas Spahlinger und RA Dr. Matthias Müller, original erschienen in: BB 2011, 853 - 854.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum zum Urteil des BGH vom 17.02.2011, Az.:IX ZR 131/10 (Insolvenz: Anmeldung der Forderung aus dem ungesicherten Darlehen einer einem Gesellschafter nahestehenden Person)" von RA Dr. Michael Bormann, original erschienen in: GmbHR 2011, 417.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Haftung für Schulden des nahen Angehörigen?" von RAin/FAin Handels-/GesellschaftsR Dr. Nancy Gruschinske, LL.M. oec., original erschienen in: GmbHR 2012, 551 - 558.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2011, 1503
  • ZIP 2011, 575
  • MDR 2011, 568
  • DNotZ 2011, 785
  • NZI 2011, 257
  • WM 2011, 563
  • BB 2011, 851
  • DB 2011, 699



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 28.06.2012 - IX ZR 191/11  

    Gesellschaftsrecht - Ansprüche des stillen Gesellschafters einer GmbH & Co. KG

    Zum personellen Anwendungsbereich des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO hat der Senat bereits bei anderer Gelegenheit darauf hingewiesen, dass von der Neuregelung nach der Begründung zum Regierungsentwurf des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 (BT-Drucks. 16/6140 S. 56) auch Rechtshandlungen Dritter erfasst werden, welche der Darlehensgewährung durch einen Gesellschafter wirtschaftlich entsprechen (BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - IX ZR 131/10, BGHZ 188, 363 Rn. 10).

    Die im Urteil des Senats vom 17. Februar 2011 (aaO Rn. 11) enthaltene Bemerkung, es bedürfe aus Anlass des damaligen Streitfalls keiner Prüfung, ob an der Rechtsprechung zu diesem Fragenkreis im Anwendungsbereich des neuen Gesellschaftsinsolvenzrechts festzuhalten sei, bezieht sich nur auf die Beteiligung verbundener Unternehmen an der Gesellschaftsfinanzierung.

    Welches gesetzliche Ordnungsprinzip hinter der Neuregelung steht, ist hierbei im Streitfall genauso wenig entscheidungserheblich wie in dem Senatsurteil vom 17. Februar 2011 (IX ZR 131/10, BGHZ 188, 363 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 15.11.2011 - II ZR 6/11  

    Verfahrensrecht - Keine PKH, wenn materiell keine Erfolgsaussichten vorliegen

    Die Nachrangigkeit beurteilt sich nach § 39 InsO in der Fassung des MoMiG, weil das Insolvenzverfahren nach dem 1. November 2008 eröffnet wurde (Art. 103d Satz 1 EGInsO; vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - IX ZR 131/10, ZIP 2011, 575 Rn. 8).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2012 - 14 U 27/11  

    Insolvenzanfechtung: Zur Frage der gesamtschuldnerischen Haftung von

    Der Anwendungsbereich des vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23. Oktober 2008 (MoMiG) geltenden § 32 a Abs. 3 Satz 1 GmbHG sollte in personeller Hinsicht übernommen werden, so dass auch von der Neuregelung Rechtshandlungen Dritter erfasst werden, die der Darlehensgewährung durch einen Gesellschafter wirtschaftlich entsprechen (vgl. BGH, ZIP 2011, 575, juris Rz. 10).

    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH insbesondere für den Gesellschafter-Gesellschafter, der an einer Gesellschafterin der Gesellschaft beteiligt ist, wenn er einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschafterin, vornehmlich auf Grund einer qualifizierten Mehrheit der Anteile oder der Stimmrechte, ausüben kann (vgl. BGH, ZIP 2006, 279, juris Rz. 20 m.w.N.; BGH, ZIP 2011, 575, juris Rz. 10).

mehr
  • OLG Köln, 27.10.2011 - 18 U 34/11  

    Geltung der Kapitalerhaltungsregeln für stille Gesellschafter

    Eine Grundlage für diese Auffassung sieht die Klägerin in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.2.2011 (IX ZR 131/10 - NJW 2011, S. 1503).
  • LAG Niedersachsen, 27.01.2012 - 6 Sa 1145/11  

    Insolvenzrechtliche Einordnung von Gehaltsforderungen

    Für bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung gewährte Darlehen gilt ein nach neuem Recht bestehender Nachrang, ohne das darin eine unzulässige echte Rückwirkung liegt (vgl. nur BGH, 17.02.2011 - IX ZR 131/10 - NJW 2011, 2503 - 2506).
  • OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 3 U 50/10  

    Insolvenzfeststellungsklage: Anmeldung einer einem Gesellschafterdarlehen

    BGH AZ: IX ZR 131/10.
  • LG Hagen, 01.07.2011 - 9 O 191/10  
    Dies ergibt sich insbesondere aus der Regierungsbegründung zu § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO, wonach mit der vorgenannten Formulierung der bisherige § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG in personeller (somit der "Dritte") als auch sachlicher Hinsicht übernommen werden sollte (vgl. BGH, NJW 2011, 1503; Poepping, BKR 2009, 150; Begr. RegE. ZIP 2007, Beilage zu Heft 23, S. 32).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht