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| BGH, 17.03.1992 - 5 StR 34/92 |
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Zusammenhang zwischen Körperverletzung und eingetretener Todesfolge
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1992, 1708
- MDR 1992, 688
- NStZ 1992, 335
- StV 1993, 73
- JR 1992, 342
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02
Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig
Die genannte Vorschrift erfaßt deshalb nur solche Körperverletzungen, denen die spezifische Gefahr anhaftet, zum Tode des Opfers zu führen; gerade diese Gefahr muß sich im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben ( BGHSt 31, 96, 98;… BGHR StGB § 227 [i.d.F. 6. StrRG] Todesfolge 1; BGH NStZ 1992, 335; NJW 1971, 152, 153).Zwar hat der Bundesgerichtshof in Einzelfällen eine Zurechnung in Folge selbstgefährdenden Verhaltens des Opfers ausgeschlossen (vgl. etwa NJW 1971, 152; siehe aber auch BGHR StGB § 226 Todesfolge 5, 8 und BGH…, Urt. vom 28. Juni 1960 - 1 StR 203/60); doch steht dies hier - angesichts des außergewöhnlich massiven Vorgehens der Angreifer und der weiteren Besonderheiten - dem gefundenen Ergebnis nicht entgegen.
- BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben
b) Die Zurechenbarkeit und objektive Vorhersehbarkeit des Erfolges - der Tod und die Verletzungen der Opfer von S s Straftaten - werden nach dem Maßstab des gewöhnlichen Erfahrungsbereichs (vgl. BGHSt 12, 75, 78; BGH NJW 1992, 1708, 1709;… Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 222 Rdn. 26) jedenfalls dann angenommen werden können, wenn zwischen der bei S festgestellten psychischen Störung und den von ihm begangenen Straftaten ein Zusammenhang besteht. - BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03
Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang
Hinsichtlich der Verursachung des Todes ist dem Angeklagten, wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat, Fahrlässigkeit vorzuwerfen, so daß die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 227 StGB (vgl. BGHSt 31, 96, 98; BGH NStZ 1992, 335; 2001, 478; NJW 1971, 152, 153) vorliegen.
- BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92
Zwei Schüsse
Haftungsbegründende Ursächlichkeit des Täterhandelns wird nicht einmal dadurch ausgeschlossen, dass das Verhalten des Opfers (BGH StV 1993, 73) oder - deliktisches oder undeliktisches - Verhalten eines Dritten zur Herbeiführung des Erfolges mitgewirkt haben ( BGHSt 4, 360, 361 f.; 33, 322; BGH NStZ 1985, 24).Haftungsbegründende Ursächlichkeit des Täterhandelns wird nicht einmal dadurch ausgeschlossen, daß das Verhalten des Opfers (BGH StV 1993, 73; RGSt 77, 17, 18) oder - deliktisches oder undeliktisches - Verhalten eines Dritten zur Herbeiführung des Erfolges mitgewirkt haben ( BGHSt 4, 360, 361 f.; 33, 322; BGH NStZ 1985, 24; BGH Urteil vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55 -: "Gnadenschuß" eines Dritten, nachdem der Angeklagte durch seinen Schuß das Opfer tödlich verletzt hatte; RGSt 61, 318, 320; 64, 316, 318; 64, 370, 372 f.).
- BGH, 10.01.2008 - 5 StR 435/07
Körperverletzung mit Todesfolge (Unmittelbarkeitszusammenhang: Grundsatz der …
Denn erfasst werden nur solche Körperverletzungen, denen die spezifische Gefahr anhaftet, zum Tode des Opfers zu führen; gerade diese Gefahr muss sich im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben ( BGHSt 31, 96, 98; 48, 34, 37; BGHR StGB § 226 Todesfolge 5; § 227 [i. d. F. 6. StrRG] Todesfolge 1).Denn erfasst werden nur solche Körperverletzungen, denen die spezifische Gefahr anhaftet, zum Tode des Opfers zu führen; gerade diese Gefahr muss sich im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben ( BGHSt 31, 96, 98; 48, 34, 37; BGHR StGB § 226 Todesfolge 5; § 227 [i. d. F. 6. StrRG] Todesfolge 1).
- BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93
Keine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei einer Körperverletzung mit …
In dem Tod von Frau H... hat sich die dem Grundtatbestand des § 223 StGB anhaftende eigentümliche Gefahr dann auch niedergeschlagen (vgl. BGHSt 31, 96, 98 ff.; BGH NStZ 1992, 333, 334; BGH NStZ 1992, 335). - BGH, 26.02.1997 - 3 StR 569/96
vorgeschädigtes Herz - § 227 StGB, Verwirklichung des der Tathandlung …
In dem Tod hat sich deshalb die dem Grundtatbestand des § 223 StGB anhaftende eigentümliche Gefahr dann auch niedergeschlagen (vgl. BGH NStZ 1992, 333, 334; NStZ 1992, 335 ); er ist den Angeklagten auch zuzurechnen. - BGH, 04.11.1997 - 1 StR 364/97
StGB § 226
Maßgebend ist somit nicht vorrangig, ob nach einer Körperverletzung der Tod letztlich durch den Täter, das Opfer selbst (BGH NJW 1992, 1708) oder einen hinzutretenden Dritten (BGHSt 33, 322; BGH NStZ 1992, 333, 334) unmittelbar herbeigeführt wurde. - BGH, 22.06.1993 - 5 StR 262/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 20.03.1997 - 5 StR 617/96
StGB § 222, § 226, § 251
Dies setzt voraus, daß sich der Erfolg im Rahmen gewöhnlicher Erfahrungen hält, nicht außerhalb der Lebenserfahrung liegt und daß der Angeklagte den Erfolg nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in der konkreten Situation voraussehen konnte (BGH NJW 1992, 1708, 1709).
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