Rechtsprechung
| BGH, 17.03.1997 - II ZB 3/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- archive.org
- uni-siegen.de
§ 17 AktG 1965; § 312 AktG 1965; § 315 AktG 1965; § 20 Abs. 1 FGG
Volkswagen - Abhängigkeitsbericht - Körperschaft öffentlichen Rechts als Konzernunternehmen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsstellung des außenstehenden Aktionärs; Verpflichtung zur Aufstellung eines Abhängigkeitsberichtes; Beherrschung eines in privater Rechtsform organisierten Unternehmens durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Pflicht des Vorstandes einer AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichtes
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Beherrschung der VW AG durch das Land Niedersachsen
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Vorstand der Volkswagen AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts verpflichtet
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)
Abhängiges Unternehmen, Aktienrecht, Aktionär, Beschwerdebefugnis, Feststellung, Gesellschaftsrecht, herrschendes Unternehmen, Jahresabschluss, Konzernrecht, Registergericht, Vorstand
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 135, 107
- NJW 1997, 1855
- NJW-RR 1997, 1395 (Ls.)
- ZIP 1997, 887
- WM 1997, 967
- BB 1997, 1548
- DB 1997, 1121
- JR 1997, 503
Wird zitiert von ... (34)
- BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01
Wohnungseigentum - Rechtsschutz des Verwalters gegen seine "Ablösung"
Danach kommt eine Anfechtungsbefugnis jedem zu, dessen durch Gesetz verliehene oder durch die Rechtsordnung anerkannte, von der Staatsgewalt geschützte Rechtsposition beeinträchtigt wird (vgl. BGHZ 135, 107, 109 m.w.N.; OLG Karlsruhe, WM 1998, 47, 48;… Keidel/Kahl, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 14. Aufl., § 20 FGG Rdn. 7 m.w.N.). - BGH, 03.03.2008 - II ZR 124/06
Gesellschaftsrecht - Haftung eines faktisch herrschenden Unternehmens
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats finden zwar die §§ 311, 317 AktG grundsätzlich auch dann Anwendung, wenn eine Gebietskörperschaft oder ein anderer öffentlich-rechtlicher Rechtsträger - wie hier die Beklagte - herrschendes Unternehmen ist (BGHZ 69, 334 ff.; 135, 107 ff.;… mittlerweile h.M.: vgl. nur Kropff in MünchKomm.z.AktG 2. Aufl. § 311 Rdn. 58, 125;… Habersack in Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht 5. Aufl. § 311 Rdn. 13;… Emmerich, ebenda § 15 Rdn. 26 ff.). - ArbG Stuttgart, 29.04.2008 - 12 BV 109/07
Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Holding wirksam
So habe der BGH seinerzeit angenommen, dass das Land Niedersachsen bereits mit seiner Beteiligung von nur ca. 20 % beherrschenden Einfluss auf V. habe (BGH vom 17. März 1997 - II ZB 3/96).Das kann bereits dann der Fall sein, wenn die Hauptversammlungen einer Aktiengesellschaft erfahrungsgemäß so besucht sind, dass die unter 50 % liegende Beteiligung eines Großaktionärs regelmäßig ausreicht, um für einen längeren Zeitraum Beschlüsse mit einfacher Mehrheit durchzusetzen (…BGH vom 13.10.1997, aaO;… KölnK/ Koppensteiner, § 17 Rdnr. 36; BGH v. 17.03.1997 - II ZB 3/96, in: BGHZ 135, 107).
Eine Minderheitsbeteiligung kann genügen, wenn sie tatsächlich wie eine Mehrheitsbeteiligung wirkt, mag dies aufgrund der besonderen Zusammensetzung des Aktionärskreises und der regelmäßiger Präsenz in den bisherigen Hauptversammlungen beruhen (…BGH vom 13.10.1997, aaO [Beteiligung von 43, 74% bei 80% Präsenz]; BGHZ 135, 107, 114 f und als Vorinstanz OLG Braunschweig AG 1996, 271, 273 [Beteiligung von 20% bei 37% Präsenz im mehrjährigen Durchschnitt; OLG Düsseldorf v. 19.11.1999 - 17 U 46/99, AG 2000, 365, 366; OLG Karlsruhe v. 11.12.2003 - 12 W 11/02, AG 2004, 147, 148; LG Berlin vom 13.11.1995 - 99 O 126/95, AG 1996, 230, 231 f [Beteiligung der X von 34% bei Durchschnittspräsenz von 83%, wovon 24% auf die Y entfallen, an der X paritätisch beteiligt ist]; LG Mannheim vom 25.02.2002 - 22 O 14/91, AG 2003, 216, 217; aA AG Wolfsburg AG 1995, 238 f: 20 %- Beteiligung des Landes Niedersachsen bei der V. AG nicht ausreichend).
Dies wird nur dann angenommen, wenn der Stimmrechtseinfluss des Minderheitsaktionärs ausreichen würde, um "unter Berücksichtigung der erfahrungsgemäß vorliegenden Hauptversammlungspräsenzen für einen längeren Zeitraum Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit durchzusetzen" (BGH vom 13.10.1977 - II ZR 123/76, NJW 1978, 104 "VEBA"; BGH vom 17.03.1997 - II ZB 3/96, NJW 1997, 1855 "V.").
- BFH, 23.03.2011 - X R 45/09
Betriebsaufspaltung zwischen Mehrheitsaktionär und Aktiengesellschaft
e) Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Gesellschaftsrecht geht davon aus, dass der Mehrheitsaktionär schon kraft des gesellschaftsrechtlichen Statuts der AG die Möglichkeit der Einflussnahme auf deren Geschäftsführung hat (Entscheidungen vom 1. Februar 1988 II ZR 75/87, BGHZ 103, 184, unter 4. a - Linotype, und vom 17. März 1997 II ZB 3/96, BGHZ 135, 107, unter IV. 4. - VW).Ein Gesellschafter ist - ohne Rücksicht auf seine Rechtsform - dann "Unternehmer" im konzernrechtlichen Sinne, wenn er neben seiner Beteiligung an der AG anderweitige wirtschaftliche Interessenbindungen hat, die nach Art und Intensität die ernsthafte Sorge begründen, er könne wegen dieser Bindungen seinen aus der Mitgliedschaft folgenden Einfluss auf die AG zu deren Nachteil ausüben (BGH-Beschluss in BGHZ 135, 107, unter IV. 3. - VW).
So genügt es bereits, wenn der Mehrheitsaktionär auch an einer anderen Gesellschaft maßgeblich beteiligt ist, und somit die Möglichkeit besteht, dass er sich unter Ausübung von Leitungsmacht auch dort unternehmerisch betätigt (BGH-Urteil in BGHZ 135, 107, unter IV. 3. - VW).
- BGH, 18.06.2001 - II ZR 212/99
Gesellschaftsrecht - Anfechtungsklage gegen Beschluss der Hauptversammlung
Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 69, 334, 346 - VEBA/Gelsenberg; 135, 107, 113 - VW) ist ein Aktionär dann Unternehmen im konzernrechtlichen Sinne, wenn er neben der Beteiligung an der Aktiengesellschaft anderweitige wirtschaftliche Interessenbindungen hat, die nach Art und Intensität die ernsthafte Sorge begründen, er könne wegen dieser Bindung seinen aus der Mitgliedschaft folgenden Einfluß auf die Aktiengesellschaft zu deren Nachteil ausüben.Das kann dann der Fall sein, wenn die Hauptversammlungen der Aktiengesellschaft erfahrungsgemäß so besucht sind, daß die unter 50 % liegende Beteiligung des Großaktionärs regelmäßig ausreicht, um für einen längeren Zeitraum Beschlüsse mit einfacher Mehrheit durchzusetzen (BGHZ 135, 107, 114).
- BGH, 31.10.2012 - III ZR 204/12
Insolvenzeröffnung und das laufende Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
(2) Dem Eintritt des widersprechenden Insolvenzgläubigers in den Rechtsstreit steht im Falle des Revisions- beziehungsweise Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens auch nicht entgegen, dass ein gewillkürter Parteiwechsel im Revisionsverfahren nicht zulässig ist (vgl. zu letzterem BGH, Urteil vom 24. September 1982 - V ZR 188/79, WM 1982, 1170; Beschluss vom 17. März 1997 - II ZB 3/96, NJW 1997, 1855;… Musielak/Ball, ZPO, 9. Aufl., § 559 Rn. 3). - BGH, 15.12.2011 - I ZR 129/10
Einkauf Aktuell
aa) Der Abhängigkeitstatbestand nach § 17 AktG oder Art. 2 Abs. 1 Buchst. f RL 2004/109/EG ist erfüllt, wenn ein rechtlich selbständiges Unternehmen aus seiner Sicht in eine Situation geraten ist, in der es der Möglichkeit einer Beherrschung durch ein anderes Unternehmen ausgesetzt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 1997 II ZB 3/96, BGHZ 135, 107, 114 mwN).Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Großaktionär ein Mandat oder sogar mehrere Mandate im Aufsichtsrat besetzen kann (vgl. BGHZ 135, 107, 114 f.).
- OLG Düsseldorf, 08.07.2003 - 19 W 6/00
Begriff des beherrschenden Einflusses; Rechtsstellung eines Minderheitsaktionärs
(vgl. BGHZ 69, 334, 347; 135, 107, 114;… Emmerich in Emmerich/Habersack, a.a.O., § 17, Rdnr. 17;… Bayer in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, § 17, Rdnr. 35;… Koppensteiner in Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, Bd. I, 2. Aufl., § 17, Rdnr. 36;… Hüffer, Aktiengesetz, 5. Aufl., § 17 Rdnr. 9).Der Bundesgerichtshof (BGHZ 135, 107, 114) hat zwar ausgeführt, auch eine unter 50 % liegende Beteiligung könne in Verbindung mit weiteren verlässlichen Umständen tatsächlicher oder rechtlicher Art eine Abhängigkeit im Sinne von § 17 Abs. 1 AktG begründen; erforderlich sei hierfür die Möglichkeit einer Einflussnahme, die beständig, umfassend und gesellschaftsrechtlich vermittelt sei (…BGH a.a.O. und BGHZ 90, 381, 397).
Aus den bisher vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen ergibt sich nichts anderes: Die Sachverhalte, in denen angenommen wurde, dass Entsenderechte in den Aufsichtsrat eine Einflussnahme zu einem Abhängigkeitsverhältnis verstärken können, waren stets gepaart mit einer schon beständigen Hauptversammlungsmehrheit (vgl. BGHZ 69, 334, 347; 135, 107, 115), die - wie ausgeführt - hier nicht gegeben ist.
- BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
Strafrecht - Kein Submissionsbetrug bei verbotenen Absprachen mit Auftraggeber
Doch selbst wenn die BIWA keine Mehrheitsgesellschafterin gewesen sein sollte, kann sie allein (vgl. BGHZ 90, 381, 394 ff.; 135, 107, 114) oder gemeinsam mit dem Mitgesellschafter (vgl. BGHZ 62, 193, 199 ff.;… Emmerich in Scholz GmbH-Gesetz 9. Aufl., Anhang Konzernrecht Rdn. 27 f.) aufgrund ihrer Gesellschafterstellung namentlich im Rahmen der Baukommission JBB beherrschend gewesen sein. - BGH, 04.07.2007 - XII ZB 224/03
Familienrecht - Vaterschaftsanfechtung: Erzeuger als Nebenintervenient?
Beim erfolgreichen postmortalen Anfechtungsverfahren bestimmt sich die Beschwerdeberechtigung nach § 20 Abs. 1 FGG (…Keidel/Engelhardt aaO § 56 c Rdn. 27); danach muss der Beschwerdeführer durch die Anfechtungsentscheidung in eigenen Rechten unmittelbar betroffen sein (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Januar 1989 IVb ZB 208/87 FamRZ 1989, 369, 370; BGHZ 135, 107, 109 f. = NJW 1997, 1855; BayObLG FamRZ 1997, 1173, 1174). - BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 85/09
Konzernbetriebsrat - Konzernspitze öffentlichen Rechts
- BGH, 16.03.2005 - VIII ZR 25/04
Energierecht - Förderung nach §§ 3 ff EEG
- OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 19 W 5/03
Abfindung der Aktionäre bei Verschmelzung
- BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
Verfahrensrecht - Beschwerdebefugnis bzgl. angeregter Bestellung eines Betreuers
- BAG, 09.02.2011 - 7 ABR 11/10
Konzernbetriebsrat - Sparten-Konzernbetriebsrat
- OLG Celle, 12.07.2000 - 9 U 125/99
Genehmigungspflichtige Alleingesellschafterstellung einer Gemeinde in einer GmbH; …
- BGH, 16.03.2005 - VIII ZR 35/04
Förderung der Stromeinspeisung bei mittelbarem Eigentum der öffentlichen Hand
- OLG Dresden, 06.09.2006 - 2 U 813/06
Indizielle Wirkung nachvertraglichen Verhaltens; Verjährung bei Vorstandshaftung
- OLG Hamm, 29.06.2000 - 15 W 69/00
Voraussetzungen eines Sonderprüfungsantrags
- OLG Stuttgart, 11.08.2004 - 20 U 3/04
Aktiengesellschaft: Auskunftsanspruch des Aktionärs im faktischen Konzern …
- OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - 19 W 9/03
Abhängiges Unternehmen: Abfindung der ausgeschiedenen Aktionäre in Aktien der …
- OLG Frankfurt, 22.12.2003 - 19 U 78/03
Wirksamkeit eines Darlehensvertrages zum Aktienerwerb durch den Arbeitnehmer …
- OLG München, 20.12.2006 - 33 Wx 248/06
Beschwerderecht des Betroffenen gegen Aufhebung der Betreuung bei …
- OLG Hamm, 30.10.2008 - 15 Wx 257/08
Beschwerdebefugnis eines erwachsenen Kindes wegen eines durch den Betreuer eines …
- OLG Karlsruhe, 11.12.2003 - 12 W 11/02
Aktiengesellschaft: Beherrschung durch ein Unternehmen mit Minderbeteiligung
- OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
Betreuung: Umfang der Kontrollbefugnis des Vormundschaftsgerichts gegenüber dem …
- OLG Hamm, 16.12.2010 - 15 W 538/10
Ersatzbestellung von Aufsichtsratsmitgliedern
- OLG München, 24.02.2005 - 31 Wx 2/05
Handelsregistersache; Amtslöschung; Aussetzung des Verfahrens; …
- BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 210/00
Beschwerde des Betreuten gegen die Aufhebung der Betreuung
- BayObLG, 28.01.2004 - 3Z BR 257/03
Beschwerdeberechtigung im Rahmen des § 69g Abs. 1 FGG - Auswahl des …
- LG Hannover, 12.03.2009 - 21 T 2/09
Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes der C. AG wirksam
- BayObLG, 11.10.2000 - 3Z BR 265/00
Vormundschaftsgerichtlich genehmigte Abtretung einer Forderung
- BayObLG, 12.07.2001 - 3Z BR 207/01
Beschwerde gegen eine Zwangsgeldfestsetzung des Registergerichts
- LG Düsseldorf, 30.12.2008 - 41 O 102/07
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