Rechtsprechung
   BGH, 17.05.1960 - I ZR 34/59   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1960, 2000
  • GRUR 1960, 554



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 08.10.1971 - I ZR 12/70  

    Wandsteckdose II

    Eine Wettbewerbsverletzung weist im allgemeinen keine unmittelbare, mit einem Eingriff in den Bestand eines fremden Rechts ähnliche Lage auf, wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht hat (vgl BGH GRUR 60, 554, 556 - Handstrickverfahren; 65, 313, 314 - Umsatzauskunft; BGHZ 44, 372, 376 - Meßmer Tee II).

    Der Bundesgerichtshof hat daher bereits in seinen Entscheidungen vom 17. Mai 1960 (GRUR 60, 554, 556 - Handstrickverfahren) und vom 27. November 1964 (GRUR 65, 313, 314 - Umsatzauskunft) anerkannt, daß in Fällen, bei denen eine dem Eingriff in den Bestand eines fremden immateriellen Rechts ähnliche Lage gegeben sei, ein Bedürfnis nach einer objektiven Schadensberechnung bestehe.

    Er hat es dementsprechend in seiner Entscheidung vom 17. Mai 1960 (aaO) gebilligt, daß in dem Sonderfall einer widerrechtlichen Benutzung technischer Vorlagen - auch ohne Darlegung bestimmter entgangener Geschäfte - nach der Lebenserfahrung davon ausgegangen werden könne, daß dem Verletzten entsprechende Aufträge entgangen seien und der Verletzer in der Lage gewesen wäre, den objektiven Verkehrswert des Verfahrens voll auszunutzen.

  • BGH, 10.07.1963 - Ib ZR 21/62  
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  • BGH, 23.05.1991 - I ZR 286/89  

    Kastanienmuster - wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz; Schadensberechnung

    Die umstrittene und vom Berufungsgericht verneinte Frage, ob ein Vermögensvorteil, den sich ein Wettbewerber durch eine (schuldlose) unerlaubte Wettbewerbshandlung verschafft, auf Kosten eines Mitbewerbers erlangt sein kann, stellt sich im Streitfall allerdings nicht (offengelassen auch BGH, Urt. v. 17.5.1960 - I ZR 34/59, GRUR 1960, 554, 557 - Handstrickverfahren; im Grundsatz, teilweise aber in engen Grenzen, bejahend: Baumbach/Hefermehl, UWG , 16. Aufl., Einl. Rdn. 420; MünchKomm/Lieb, BGB , 2. Aufl., § 812 Rdn. 216; Staudinger/Lorenz, BGB , 12. Aufl., § 812 Rdn. 44; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 5. Aufl., Kap. 40 Rdn. 6; RGRK/Heimann-Trosien, BGB , 12. Aufl., Vor § 812 Rdn. 33 mit Nachweisen der Gegenmeinung).
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